Stand: August 2026
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis – drei Teile und was ihre Kombination aussagt
Der letzte Absatz ist der freiwilligste des ganzen Dokuments. Genau deshalb wird er so genau gelesen.
| Bestandteil | Typischer Wortlaut | Gewicht beim Lesen |
|---|---|---|
| Austrittsangabe | «verlässt uns per 31. Juli 2026 auf eigenen Wunsch» | gering, meist neutral |
| Bedauern | «Wir bedauern ihren Entschluss sehr» | am höchsten, weil ganz freiwillig |
| Dank | «Wir danken ihr herzlich für die geleistete Arbeit» | hoch, Verstärker beachten |
| Wünsche | «… und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg» | mittel, Temperatur beachten |
| Angebot zur Auskunft | «Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung» | zusätzlich, stark positiv |
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Alles im Schluss ist freiwillig.
- Bedauern wiegt am meisten, Austrittsangabe am wenigsten.
- Acht Kombinationen, drei davon häufig.
- Verstärker beachten: «danken» und «danken herzlich».
- Ein knapper Schluss kann Hausschrift sein.
Auf dieser Seite
Die drei Teile
Der Schlussteil ist der einzige Abschnitt eines Zeugnisses, der vollständig fehlen dürfte, ohne dass das Dokument unvollständig wäre. Das Gesetz verlangt Aussagen zu Art und Dauer der Anstellung sowie zu Leistung und Verhalten – von Dank und Wünschen steht dort nichts. Trotzdem enthält die grosse Mehrheit der Schweizer Zeugnisse einen Schlussteil, und diese Gewohnheit ist der Grund, warum sein Fehlen auffällt.
Die drei Elemente unterscheiden sich in ihrer Freiwilligkeit, und genau das bestimmt ihr Gewicht. Die Austrittsangabe ist eine Information; sie steht da, weil sie nützlich ist. Der Dank ist eine Höflichkeit, die in fast jeder Vorlage vorkommt. Das Bedauern dagegen schreibt niemand aus Versehen – es ist eine ausdrückliche Aussage darüber, dass der Weggang unerwünscht war.
Für Ihre Einschätzung heisst das: Lesen Sie den Schluss von hinten nach vorn, also mit der Frage nach dem Bedauern zuerst. Danach folgt der Dank samt seinem Verstärker, zuletzt die Wünsche. Die Austrittsangabe können Sie in aller Regel überspringen, sofern sie neutral formuliert ist.
Acht Kombinationen
Aus drei Elementen, die je vorhanden sein können oder nicht, ergeben sich acht mögliche Kombinationen. In der Praxis kommen drei davon häufig vor, drei gelegentlich und zwei fast nie. Die Übersicht zeigt, wie sie gelesen werden.
Zwei Zeilen sind besonders aufschlussreich. Die zweite ist der Normalfall: Dank und Wünsche ohne Bedauern findet sich in einem sehr grossen Teil aller Zeugnisse und bedeutet nichts Nachteiliges. Die vorletzte dagegen – Wünsche ohne Dank – ist ungewöhnlich, weil die Reihenfolge im Satz normalerweise umgekehrt verläuft: Erst wird gedankt, dann gewünscht. Wer nur wünscht, hat den ersten Halbsatz weggelassen.
Laden Sie Ihr Zeugnis hoch. Sie bekommen eine Einordnung, welche Kombination bei Ihnen steht, wie sie im Zusammenhang des ganzen Textes wirkt und was sich ergänzen lässt.
Warum das Bedauern zählt
Kein anderer Halbsatz im Zeugnis ist so freiwillig. Er bringt dem Betrieb keinen Nutzen, erfüllt keine gesetzliche Pflicht und steht in vielen Vorlagen gar nicht. Wer ihn schreibt, tut es, weil er es so meint, und deshalb wirkt er stark, wenn er dasteht.
Umgekehrt gilt das nur eingeschränkt. Sein Fehlen ist ein schwaches Signal, weil es die weitaus häufigere Variante ist. Erst in Verbindung mit einem knappen Dank oder mit fehlenden Wünschen ergibt sich ein Bild, und selbst dann lohnt zuerst der Blick darauf, wie ausführlich der Rest des Zeugnisses ausgefallen ist.
Alles da, nichts betont: kein Verstärker beim Dank, kein Bedauern, allgemeine Wünsche. Das ist die Standardformel und in keiner Weise nachteilig. Sie steht in sehr vielen Schweizer Zeugnissen, weil sie in sehr vielen Vorlagen steht.
Bedauern, verstärkter Dank, konkrete Wünsche und ein Auskunftsangebot. Jeder dieser Bestandteile ist freiwillig, alle vier zusammen ergeben den stärksten Schluss, den ein Zeugnis haben kann. Wer so beschrieben wird, braucht sich über den Rest des Textes selten Sorgen zu machen.
Verglichen mit «danken herzlich für den wertvollen Einsatz» fehlen hier zwei Dinge: der Verstärker und die Nennung dessen, wofür gedankt wird. Beides sind Kleinigkeiten, die zusammen den Ton bestimmen. Welche Rolle Verstärker im ganzen Zeugnis spielen, zeigt «Zu unserer vollen Zufriedenheit».
Eine Sachbearbeiterin bekam auf ihre Bitte hin den Dank ergänzt und gleichzeitig eine Zeile über die Einführung eines neuen Ablagesystems. Der Betrieb hatte den Text ohnehin noch einmal geöffnet. Welche Formulierungen im übrigen Text auffallen, sammelt die Liste der Warnzeichen; wie sich daraus eine Stufe ergibt, erklärt Zeugnisnote verstehen.
Was der Schluss über die Trennung sagt
Die Austrittsangabe ist der einzige Teil, in dem die Umstände der Beendigung überhaupt auftauchen können. Sie ist in aller Regel neutral formuliert, und das ist beabsichtigt: Der Grund für die Beendigung gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis.
Die zweite Zeile verdient einen eigenen Blick, weil sie mehr Deutungen auslöst als jede andere Formulierung im Schlussteil. Was sie tatsächlich bedeutet und wann sie ungünstig wirkt, behandelt «im gegenseitigen Einvernehmen». Die Wünsche für den weiteren Weg wiederum haben eine eigene Temperaturskala, die auf Zukunftswünsche im Zeugnis beschrieben ist.
Bevor Sie den Schluss bewerten, lohnt der Blick auf den Teil davor. Ein Zeugnis, dessen Verhaltenssatz alle Personengruppen nennt und dessen Leistungsteil eine klare Bewertung enthält, trägt auch einen knappen Schluss. Wie der Verhaltensteil gelesen wird, behandelt Sozialverhalten im Zeugnis.
Wann ein knapper Schluss nichts heisst
Drei Situationen erklären die meisten knappen Schlussteile, und keine davon ist ein Urteil über Sie. Die erste ist die Vorlage: In manchen Betrieben endet jedes Zeugnis mit demselben Satz, und dieser Satz enthält weder Bedauern noch Verstärker. Die zweite ist die kurze Anstellung – nach drei Monaten wird selten ausführlich gedankt. Die dritte ist die Massenausstellung bei einer Reorganisation, wo Dutzende Zeugnisse gleichzeitig entstehen.
| Prüfen Sie | Spricht für Vorlage oder Umstände | Spricht für Absicht |
|---|---|---|
| Länge des ganzen Zeugnisses | insgesamt unter einer halben Seite | ausführlich, nur der Schluss knapp |
| Dauer der Anstellung | weniger als sechs Monate | mehrere Jahre |
| Zeugnisse von Kolleginnen | enden gleich knapp | enthalten Dank und Bedauern |
| Anlass der Ausstellung | Reorganisation, viele Austritte | einzelner Austritt |
| Verstärker im übrigen Text | fehlen überall | stehen überall ausser im Schluss |
Die dritte Zeile ist der zuverlässigste Test, wenn Sie ihn anstellen können: Fragen Sie eine ehemalige Kollegin, wie ihr Zeugnis endet. Enden beide gleich, war es die Vorlage.
Den Schlussteil isoliert bewerten. Er ist der letzte Absatz eines Dokuments und wird von dessen Ton getragen. Ein knapper Schluss unter einem ausführlichen, warmen Text bedeutet etwas anderes als derselbe Schluss unter einem Zeugnis von einer halben Seite.
Sachlich ergänzen lassen
Weil der Schlussteil freiwillig ist, haben Sie darauf keinen Anspruch. Das macht die Bitte nicht aussichtslos, im Gegenteil: Sie greifen keine Bewertung an und verlangen nichts, was der Betrieb belegen müsste. Sie bitten um eine Höflichkeit, und Höflichkeiten werden meist gewährt.
«Das Fehlen des Danks wirkt so, als wären Sie froh gewesen, mich loszuwerden. Bitte ändern Sie das.»
«Ich bitte Sie, den Schluss zu ergänzen: ‚Wir danken ihr herzlich für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für den weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.‘ Alles Übrige kann unverändert bleiben.»
Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen und richten Sie die Bitte an die Person, die unterschrieben hat. Bitten Sie nicht um das Bedauern – das ist die eine Formulierung, die ihren Wert verliert, sobald jemand darum gebeten hat. Wie ein solches Schreiben insgesamt aufgebaut wird, zeigt Arbeitszeugnis korrigieren lassen.
Ein fehlender Halbsatz, neun Tage
Ein Bäcker-Konditor EFZ, 35, sechs Jahre in einer Bäckerei im Kanton Waadt. Sein Zeugnis endete mit dem Austrittsdatum und den Wünschen – der Dank fehlte, obwohl der ganze Text ausführlich und warm formuliert war. Er bat um Ergänzung mit einem fertigen Satz und erwähnte ausdrücklich, dass alles Übrige bleiben könne. Die Inhaberin antwortete, der Satz sei beim Kürzen verloren gegangen; das korrigierte Zeugnis kam nach neun Tagen. Am Rest wurde nichts verändert.
Der Schlussteil wird beim schnellen Durchgang nur auf Anwesenheit geprüft: Steht ein Dank da, stehen Wünsche da? Erst beim genauen Lesen zählen Verstärker und Bedauern, und dann meist im Zusammenspiel mit dem übrigen Text.
Ihr Anspruch und seine Grenze
Grundlage ist Art. 330a OR: Das Zeugnis muss sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten aussprechen. Dank und Wünsche gehören nicht zu diesem Pflichtinhalt – einen Anspruch darauf gibt es deshalb nicht. Was Sie verlangen können, ist ein Zeugnis, das wahr und wohlwollend ist; ein bewusst kalt gehaltener Schluss unter einem sonst warmen Text kann diesem Massstab widersprechen.
Der Grund für die Beendigung gehört nur mit Ihrem Einverständnis hinein. Verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gilt die fünfjährige Frist nach Art. 128 Ziff. 3 OR; ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten. Bleibt der Betrieb bei seiner Fassung, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos.
Nehmen Sie es gelassen. Ein fehlender Dank ist der schwächste aller Befunde, und er lässt sich im Bewerbungsgespräch mit einem Satz erklären – etwa mit dem Hinweis auf die betriebsübliche Vorlage. Setzen Sie Ihre Energie stattdessen dort ein, wo mehr zu holen ist: bei der Beschreibung Ihrer Aufgaben.
Schlussteil einordnen lassen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woran sich diese Seite hält
- Rechtsgrundlage
- Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Dank und Wünsche gehören nicht zum gesetzlichen Pflichtinhalt.
- Grund der Beendigung
- Er gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis. Eine neutrale Austrittsangabe oder gar keine Angabe ist der Normalfall.
- Wahrheit und Wohlwollen
- Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
- Woher die Einordnung stammt
- Die Gewichtung der Bestandteile ist eine Konvention der Personalpraxis und keine Rechtsregel. Sie beschreibt, wie gelesen wird.
- Frist
- Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
- Für wen diese Seite ist
- Für Angestellte in der Schweiz, deren Zeugnis am Schluss knapper ausfällt als erwartet, und die wissen wollen, ob das etwas bedeutet.
Häufige Fragen
Aus welchen Teilen besteht der Schluss eines Arbeitszeugnisses?
Aus bis zu drei Teilen: der Angabe zum Austritt, dem Dank für die Mitarbeit und den Wünschen für den weiteren Weg. Häufig kommt ein vierter Halbsatz dazu, das Bedauern über das Ausscheiden. Keiner dieser Teile ist gesetzlich vorgeschrieben; ihre Kombination wird trotzdem gelesen.
Ist ein Zeugnis ohne Dank ein schlechtes Zeugnis?
Nicht zwingend. Es gibt Betriebe und Vorlagen, in denen der Dank grundsätzlich nicht vorkommt. Aussagekräftig wird sein Fehlen erst, wenn der übrige Text sorgfältig geschrieben ist – dann ist es eine Abweichung und keine Gewohnheit.
Was bedeutet es, wenn das Bedauern fehlt?
Das Bedauern über das Ausscheiden ist der freiwilligste Teil des ganzen Zeugnisses. Es steht dort, wo jemand es ausdrücklich hinschreiben wollte. Sein Fehlen ist deshalb ein schwaches Signal, sein Vorhandensein ein starkes positives.
Muss der Grund für die Beendigung genannt werden?
Nein. Der Grund gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis. Üblich ist eine neutrale Angabe wie «verlässt uns auf eigenen Wunsch» oder gar keine Angabe. Fehlt jeder Hinweis, ist das der Normalfall und kein Signal.
Kann ich einen Dank nachträglich verlangen?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht, weil der Schlussteil freiwillig ist. Eine sachliche Bitte ist trotzdem oft erfolgreich, besonders wenn Sie einen fertigen Wortlaut mitliefern und die Bewertung im Übrigen unangetastet lassen.



