Stand: August 2026

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis – drei Teile und was ihre Kombination aussagt

Der letzte Absatz ist der freiwilligste des ganzen Dokuments. Genau deshalb wird er so genau gelesen.

Kurz beantwortet: Der Schlussteil besteht aus bis zu drei Elementen: Austrittsangabe, Dank, Wünsche – dazu kommt häufig das Bedauern über das Ausscheiden. Keines davon ist gesetzlich vorgeschrieben, und genau darum wirkt jede Kombination als Aussage: Was freiwillig ist, wird als gewollt gelesen. Am meisten Gewicht hat das Bedauern, am wenigsten die Austrittsangabe. Grundlage des Zeugnisses bleibt Art. 330a OR; der Grund für die Beendigung gehört nur mit Ihrem Einverständnis hinein.
Die Bestandteile des Schlussteils und ihr Gewicht
BestandteilTypischer WortlautGewicht beim Lesen
Austrittsangabe«verlässt uns per 31. Juli 2026 auf eigenen Wunsch»gering, meist neutral
Bedauern«Wir bedauern ihren Entschluss sehr»am höchsten, weil ganz freiwillig
Dank«Wir danken ihr herzlich für die geleistete Arbeit»hoch, Verstärker beachten
Wünsche«… und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg»mittel, Temperatur beachten
Angebot zur Auskunft«Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung»zusätzlich, stark positiv

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Alles im Schluss ist freiwillig.
  • Bedauern wiegt am meisten, Austrittsangabe am wenigsten.
  • Acht Kombinationen, drei davon häufig.
  • Verstärker beachten: «danken» und «danken herzlich».
  • Ein knapper Schluss kann Hausschrift sein.

Die drei Teile

Der Schlussteil ist der einzige Abschnitt eines Zeugnisses, der vollständig fehlen dürfte, ohne dass das Dokument unvollständig wäre. Das Gesetz verlangt Aussagen zu Art und Dauer der Anstellung sowie zu Leistung und Verhalten – von Dank und Wünschen steht dort nichts. Trotzdem enthält die grosse Mehrheit der Schweizer Zeugnisse einen Schlussteil, und diese Gewohnheit ist der Grund, warum sein Fehlen auffällt.

Die drei Elemente unterscheiden sich in ihrer Freiwilligkeit, und genau das bestimmt ihr Gewicht. Die Austrittsangabe ist eine Information; sie steht da, weil sie nützlich ist. Der Dank ist eine Höflichkeit, die in fast jeder Vorlage vorkommt. Das Bedauern dagegen schreibt niemand aus Versehen – es ist eine ausdrückliche Aussage darüber, dass der Weggang unerwünscht war.

Für Ihre Einschätzung heisst das: Lesen Sie den Schluss von hinten nach vorn, also mit der Frage nach dem Bedauern zuerst. Danach folgt der Dank samt seinem Verstärker, zuletzt die Wünsche. Die Austrittsangabe können Sie in aller Regel überspringen, sofern sie neutral formuliert ist.

Acht Kombinationen

Aus drei Elementen, die je vorhanden sein können oder nicht, ergeben sich acht mögliche Kombinationen. In der Praxis kommen drei davon häufig vor, drei gelegentlich und zwei fast nie. Die Übersicht zeigt, wie sie gelesen werden.

Acht Kombinationen des Schlussteils Bedauern · Dank · Wünsche B + D + W die wärmste Variante – kommt bei geschätzten Abgängen vor D + W der häufigste Normalfall – unauffällig und in Ordnung B + W selten – wirkt wie ein vergessener Dank, meist Vorlagenfehler B + D selten – warm, aber ohne Blick nach vorn nur D knapp – höflich, ohne Wunsch für den weiteren Weg nur W deutlich knapp – Wünsche ohne Dank fallen auf gar nichts auffälligste Variante – prüfen, ob der ganze Text knapp ist
Die achte Kombination – nur Bedauern, ohne Dank und Wünsche – kommt praktisch nicht vor und ist deshalb nicht abgebildet.

Zwei Zeilen sind besonders aufschlussreich. Die zweite ist der Normalfall: Dank und Wünsche ohne Bedauern findet sich in einem sehr grossen Teil aller Zeugnisse und bedeutet nichts Nachteiliges. Die vorletzte dagegen – Wünsche ohne Dank – ist ungewöhnlich, weil die Reihenfolge im Satz normalerweise umgekehrt verläuft: Erst wird gedankt, dann gewünscht. Wer nur wünscht, hat den ersten Halbsatz weggelassen.

Fehlt in Ihrem Schlussteil etwas, und heisst das etwas?

Laden Sie Ihr Zeugnis hoch. Sie bekommen eine Einordnung, welche Kombination bei Ihnen steht, wie sie im Zusammenhang des ganzen Textes wirkt und was sich ergänzen lässt.

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Warum das Bedauern zählt

Kein anderer Halbsatz im Zeugnis ist so freiwillig. Er bringt dem Betrieb keinen Nutzen, erfüllt keine gesetzliche Pflicht und steht in vielen Vorlagen gar nicht. Wer ihn schreibt, tut es, weil er es so meint, und deshalb wirkt er stark, wenn er dasteht.

Umgekehrt gilt das nur eingeschränkt. Sein Fehlen ist ein schwaches Signal, weil es die weitaus häufigere Variante ist. Erst in Verbindung mit einem knappen Dank oder mit fehlenden Wünschen ergibt sich ein Bild, und selbst dann lohnt zuerst der Blick darauf, wie ausführlich der Rest des Zeugnisses ausgefallen ist.

«Frau Ackermann verlässt uns per 30. Juni 2026 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr alles Gute.»
Der korrekte Normalfall

Alles da, nichts betont: kein Verstärker beim Dank, kein Bedauern, allgemeine Wünsche. Das ist die Standardformel und in keiner Weise nachteilig. Sie steht in sehr vielen Schweizer Zeugnissen, weil sie in sehr vielen Vorlagen steht.

«Frau Ackermann verlässt uns per 30. Juni 2026 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihren Entschluss sehr, danken ihr herzlich für ihren wertvollen Einsatz und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Weg viel Erfolg und Zufriedenheit. Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.»
Die vollständige, warme Fassung

Bedauern, verstärkter Dank, konkrete Wünsche und ein Auskunftsangebot. Jeder dieser Bestandteile ist freiwillig, alle vier zusammen ergeben den stärksten Schluss, den ein Zeugnis haben kann. Wer so beschrieben wird, braucht sich über den Rest des Textes selten Sorgen zu machen.

«Wir danken Herrn Sutter für die Zusammenarbeit.»
Dank ohne Verstärker und ohne Bezug

Verglichen mit «danken herzlich für den wertvollen Einsatz» fehlen hier zwei Dinge: der Verstärker und die Nennung dessen, wofür gedankt wird. Beides sind Kleinigkeiten, die zusammen den Ton bestimmen. Welche Rolle Verstärker im ganzen Zeugnis spielen, zeigt «Zu unserer vollen Zufriedenheit».

Praxisbeispiel

Eine Sachbearbeiterin bekam auf ihre Bitte hin den Dank ergänzt und gleichzeitig eine Zeile über die Einführung eines neuen Ablagesystems. Der Betrieb hatte den Text ohnehin noch einmal geöffnet. Welche Formulierungen im übrigen Text auffallen, sammelt die Liste der Warnzeichen; wie sich daraus eine Stufe ergibt, erklärt Zeugnisnote verstehen.

Was der Schluss über die Trennung sagt

Die Austrittsangabe ist der einzige Teil, in dem die Umstände der Beendigung überhaupt auftauchen können. Sie ist in aller Regel neutral formuliert, und das ist beabsichtigt: Der Grund für die Beendigung gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis.

Vier Varianten der Austrittsangabe Wie das Ende beschrieben wird «auf eigenen Wunsch» die Kündigung ging von Ihnen aus häufig, unauffällig «im gegenseitigen Einvernehmen» beide Seiten waren einverstanden wird unterschiedlich gelesen – eigene Seite dazu nur ein Datum keine Aussage über die Umstände der Normalfall bei Kündigung durch den Betrieb gar keine Angabe ebenfalls zulässig und häufig – kein Signal
Nur die erste Zeile sagt etwas über die Richtung der Kündigung. Die dritte und vierte lassen die Frage bewusst offen, und das ist ihr Zweck.

Die zweite Zeile verdient einen eigenen Blick, weil sie mehr Deutungen auslöst als jede andere Formulierung im Schlussteil. Was sie tatsächlich bedeutet und wann sie ungünstig wirkt, behandelt «im gegenseitigen Einvernehmen». Die Wünsche für den weiteren Weg wiederum haben eine eigene Temperaturskala, die auf Zukunftswünsche im Zeugnis beschrieben ist.

Bevor Sie den Schluss bewerten, lohnt der Blick auf den Teil davor. Ein Zeugnis, dessen Verhaltenssatz alle Personengruppen nennt und dessen Leistungsteil eine klare Bewertung enthält, trägt auch einen knappen Schluss. Wie der Verhaltensteil gelesen wird, behandelt Sozialverhalten im Zeugnis.

Wann ein knapper Schluss nichts heisst

Drei Situationen erklären die meisten knappen Schlussteile, und keine davon ist ein Urteil über Sie. Die erste ist die Vorlage: In manchen Betrieben endet jedes Zeugnis mit demselben Satz, und dieser Satz enthält weder Bedauern noch Verstärker. Die zweite ist die kurze Anstellung – nach drei Monaten wird selten ausführlich gedankt. Die dritte ist die Massenausstellung bei einer Reorganisation, wo Dutzende Zeugnisse gleichzeitig entstehen.

Woran Sie erkennen, ob ein knapper Schluss erklärbar ist
Prüfen SieSpricht für Vorlage oder UmständeSpricht für Absicht
Länge des ganzen Zeugnissesinsgesamt unter einer halben Seiteausführlich, nur der Schluss knapp
Dauer der Anstellungweniger als sechs Monatemehrere Jahre
Zeugnisse von Kolleginnenenden gleich knappenthalten Dank und Bedauern
Anlass der AusstellungReorganisation, viele Austritteeinzelner Austritt
Verstärker im übrigen Textfehlen überallstehen überall ausser im Schluss

Die dritte Zeile ist der zuverlässigste Test, wenn Sie ihn anstellen können: Fragen Sie eine ehemalige Kollegin, wie ihr Zeugnis endet. Enden beide gleich, war es die Vorlage.

Typischer Fehler

Den Schlussteil isoliert bewerten. Er ist der letzte Absatz eines Dokuments und wird von dessen Ton getragen. Ein knapper Schluss unter einem ausführlichen, warmen Text bedeutet etwas anderes als derselbe Schluss unter einem Zeugnis von einer halben Seite.

Aus der Praxis Uns fällt auf, dass das Auskunftsangebot am Ende in Schweizer Zeugnissen seltener geworden ist – nicht aus Zurückhaltung, sondern aus Datenschutzgründen. Sein Fehlen sollte man deshalb nicht mehr als Signal lesen.

Sachlich ergänzen lassen

Weil der Schlussteil freiwillig ist, haben Sie darauf keinen Anspruch. Das macht die Bitte nicht aussichtslos, im Gegenteil: Sie greifen keine Bewertung an und verlangen nichts, was der Betrieb belegen müsste. Sie bitten um eine Höflichkeit, und Höflichkeiten werden meist gewährt.

Führt zur Diskussion

«Das Fehlen des Danks wirkt so, als wären Sie froh gewesen, mich loszuwerden. Bitte ändern Sie das.»

Führt zur Ergänzung

«Ich bitte Sie, den Schluss zu ergänzen: ‚Wir danken ihr herzlich für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für den weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.‘ Alles Übrige kann unverändert bleiben.»

Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen und richten Sie die Bitte an die Person, die unterschrieben hat. Bitten Sie nicht um das Bedauern – das ist die eine Formulierung, die ihren Wert verliert, sobald jemand darum gebeten hat. Wie ein solches Schreiben insgesamt aufgebaut wird, zeigt Arbeitszeugnis korrigieren lassen.

Worum sich zu bitten lohnt und worum nicht Vier mögliche Bitten, vier Aussichten Dank ergänzen sehr gut Wünsche ergänzen gut Dank verstärken mittel Bedauern erbitten nicht empfohlen – verliert seinen Wert, sobald darum gebeten wurde Stellen Sie höchstens zwei Bitten in einer E-Mail, und beginnen Sie mit der obersten Zeile.
Die Balken zeigen die Erfolgsaussichten aus der Praxis, nicht eine Statistik. Die unterste Zeile ist die einzige, von der wir abraten.
Anonymisiertes Praxisbeispiel

Ein fehlender Halbsatz, neun Tage

Ein Bäcker-Konditor EFZ, 35, sechs Jahre in einer Bäckerei im Kanton Waadt. Sein Zeugnis endete mit dem Austrittsdatum und den Wünschen – der Dank fehlte, obwohl der ganze Text ausführlich und warm formuliert war. Er bat um Ergänzung mit einem fertigen Satz und erwähnte ausdrücklich, dass alles Übrige bleiben könne. Die Inhaberin antwortete, der Satz sei beim Kürzen verloren gegangen; das korrigierte Zeugnis kam nach neun Tagen. Am Rest wurde nichts verändert.

Das sehen Schweizer HR täglich

Der Schlussteil wird beim schnellen Durchgang nur auf Anwesenheit geprüft: Steht ein Dank da, stehen Wünsche da? Erst beim genauen Lesen zählen Verstärker und Bedauern, und dann meist im Zusammenspiel mit dem übrigen Text.

Ihr Anspruch und seine Grenze

Grundlage ist Art. 330a OR: Das Zeugnis muss sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten aussprechen. Dank und Wünsche gehören nicht zu diesem Pflichtinhalt – einen Anspruch darauf gibt es deshalb nicht. Was Sie verlangen können, ist ein Zeugnis, das wahr und wohlwollend ist; ein bewusst kalt gehaltener Schluss unter einem sonst warmen Text kann diesem Massstab widersprechen.

Der Grund für die Beendigung gehört nur mit Ihrem Einverständnis hinein. Verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gilt die fünfjährige Frist nach Art. 128 Ziff. 3 OR; ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten. Bleibt der Betrieb bei seiner Fassung, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos.

Wenn die Ergänzung abgelehnt wird

Nehmen Sie es gelassen. Ein fehlender Dank ist der schwächste aller Befunde, und er lässt sich im Bewerbungsgespräch mit einem Satz erklären – etwa mit dem Hinweis auf die betriebsübliche Vorlage. Setzen Sie Ihre Energie stattdessen dort ein, wo mehr zu holen ist: bei der Beschreibung Ihrer Aufgaben.

Aus der Praxis Eine Sachbearbeiterin Personal erhielt auf ihre Bitte hin nicht nur den Dank, sondern auch das Bedauern – ungefragt. Der Betrieb hatte den Schlussabschnitt beim Ergänzen ohnehin neu geschrieben. Solche Nebenwirkungen sind häufiger, als man erwartet.

Schlussteil einordnen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenZeugnis hochladen, E-Mail eintragen, fertig.
2Antwort erhaltenEinordnung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsNotenstufe, offene Stellen, dazu PDF und Word-Datei.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Arbeitszeugnis, E-Mail-Feld und Zustimmung
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Zusammenfassung und Notenstufe
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Auswertung mit auffälligen Formulierungen und Hinweisen
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4. Zustellung per E-Mail

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CHF 19.– einmalig · ohne Abo · ohne Registrierung

Übertragung verschlüsselt, Unterlagen vertraulich behandelt.
Kombination und ZusammenhangSie erfahren, welche Kombination in Ihrem Schlussteil steht, wie sie im Verhältnis zum übrigen Text wirkt und welche Ergänzung sich lohnt.
Formulierungen im KlartextJede bewertende Stelle wird übersetzt, in Alltagssprache statt Zeugnisdeutsch.
Notenstufe eingeordnetWo Ihr Zeugnis auf der Skala steht – und woran das im Text festgemacht ist.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch ein sachliches Schreiben an den Betrieb mit besseren Formulierungen.
Vertraulich, ohne RegistrierungNur E-Mail nötig, geschwärzte Dokumente sind erlaubt, Zugangslink 7 Tage gültig.
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Keine Rechtsberatung – CHF 19.– einmaligVerständliche Einordnung Ihres Dokuments, keine rechtliche Bewertung und keine Vertretung gegenüber dem Betrieb.

Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Dank und Wünsche gehören nicht zum gesetzlichen Pflichtinhalt.
Grund der Beendigung
Er gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis. Eine neutrale Austrittsangabe oder gar keine Angabe ist der Normalfall.
Wahrheit und Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
Woher die Einordnung stammt
Die Gewichtung der Bestandteile ist eine Konvention der Personalpraxis und keine Rechtsregel. Sie beschreibt, wie gelesen wird.
Frist
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
Für wen diese Seite ist
Für Angestellte in der Schweiz, deren Zeugnis am Schluss knapper ausfällt als erwartet, und die wissen wollen, ob das etwas bedeutet.
Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung von Zeugnisformulierungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beinhaltet keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Ob ein knapper Schlussteil im konkreten Fall beabsichtigt war, lässt sich aus dem Text allein nicht beantworten. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Aus welchen Teilen besteht der Schluss eines Arbeitszeugnisses?

Aus bis zu drei Teilen: der Angabe zum Austritt, dem Dank für die Mitarbeit und den Wünschen für den weiteren Weg. Häufig kommt ein vierter Halbsatz dazu, das Bedauern über das Ausscheiden. Keiner dieser Teile ist gesetzlich vorgeschrieben; ihre Kombination wird trotzdem gelesen.

Ist ein Zeugnis ohne Dank ein schlechtes Zeugnis?

Nicht zwingend. Es gibt Betriebe und Vorlagen, in denen der Dank grundsätzlich nicht vorkommt. Aussagekräftig wird sein Fehlen erst, wenn der übrige Text sorgfältig geschrieben ist – dann ist es eine Abweichung und keine Gewohnheit.

Was bedeutet es, wenn das Bedauern fehlt?

Das Bedauern über das Ausscheiden ist der freiwilligste Teil des ganzen Zeugnisses. Es steht dort, wo jemand es ausdrücklich hinschreiben wollte. Sein Fehlen ist deshalb ein schwaches Signal, sein Vorhandensein ein starkes positives.

Muss der Grund für die Beendigung genannt werden?

Nein. Der Grund gehört nur mit Ihrem Einverständnis ins Zeugnis. Üblich ist eine neutrale Angabe wie «verlässt uns auf eigenen Wunsch» oder gar keine Angabe. Fehlt jeder Hinweis, ist das der Normalfall und kein Signal.

Kann ich einen Dank nachträglich verlangen?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht, weil der Schlussteil freiwillig ist. Eine sachliche Bitte ist trotzdem oft erfolgreich, besonders wenn Sie einen fertigen Wortlaut mitliefern und die Bewertung im Übrigen unangetastet lassen.

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