Stand: August 2026

Arbeitszeugnis prüfen lassen: Was geprüft wird, was es kostet und was Sie am Ende in der Hand haben

Ein Zeugnis, das freundlich klingt, muss nicht gut sein – und ein knappes muss nicht schlecht sein. Der Unterschied steckt in Sätzen, die man kennen muss, um sie zu sehen.

Kurz beantwortet: Beim Prüfen wird Ihr Arbeitszeugnis im Gesamten gelesen, nicht Floskel für Floskel: Tätigkeitsbeschrieb, Leistungssatz, Verhaltensteil und Schlussformel werden zusammen eingeordnet. Sie erhalten die Notenstufe im Klartext, eine Liste der auffälligen Stellen und konkrete Vorschläge für bessere Formulierungen – als PDF und als Word-Datei. Der Preis liegt bei CHF 19.– einmalig. Rechtsgrundlage für Ihren Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis ist Art. 330a OR.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • CHF 19.– einmalig, ohne Abo, ohne Registrierung.
  • Ergebnis als PDF und bearbeitbare Word-Datei.
  • Geschwärzte Dokumente sind ausdrücklich erlaubt.
  • Zugangslink zur Auswertung ist 7 Tage gültig.
  • Keine Rechtsberatung und keine Vertretung.
Die vier Zonen, aus denen sich die Gesamtwirkung eines Zeugnisses ergibt Was zusammen die Gesamtwirkung ergibt Tätigkeitsbeschrieb Sind alle Kernaufgaben genannt? Lücken wirken wie eine Aussage. Leistungsbeurteilung Trägt der Satz eine klare Stufe? Hier entsteht die eigentliche Note. Verhaltensbeurteilung Sind alle Gruppen aufgezählt? Reihenfolge und Auslassung zählen. Schlussformel Dank, Bedauern, Wünsche? Ein kühler Schluss färbt zurück.
Keine dieser Zonen ergibt für sich eine Note. Erst ihr Zusammenspiel zeigt, wie ein Zeugnis auf eine Personalabteilung wirkt.

Was konkret geprüft wird

Der häufigste Irrtum beim Lesen des eigenen Zeugnisses ist die Einzelbetrachtung. Man bleibt an einem Satz hängen, sucht ihn im Internet, findet drei widersprüchliche Deutungen und ist danach unsicherer als vorher. Zeugnissprache funktioniert aber nicht wie ein Wörterbuch. Derselbe Satz kann in einem starken Zeugnis unauffällig sein und in einem schwachen der Punkt, an dem alles kippt.

Geprüft wird deshalb das Verhältnis der Teile zueinander. Ein ausführlicher Tätigkeitsbeschrieb neben einer blassen Leistungsformel sagt etwas anderes als eine knappe Aufgabenliste mit einer klaren Bestnote. Ein warmer Schluss nach einem nüchternen Hauptteil wirkt anders als ein abrupter Schluss nach viel Lob. Wie diese Codelogik aufgebaut ist, beschreibt Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Prüfpunkte und die Frage, die dahintersteht
PrüfpunktDie eigentliche FrageGewicht
Vollständigkeit der AufgabenFehlt eine Kernaufgabe, die Sie geprägt hat?hoch
LeistungsformelWelche Stufe trägt der Satz tatsächlich?sehr hoch
Verstärker und RelativierungenSteht «stets» dort, wo es hingehört?sehr hoch
VerhaltensteilSind alle Personengruppen genannt?mittel
AustrittsgrundNeutral formuliert oder kommentiert?mittel
SchlussformelDank, Bedauern und Wünsche vorhanden?hoch
FormalesDatum, Unterschrift, Briefkopf stimmig?gering

Die dritte Zeile ist die unterschätzte. Verstärker wie «stets» und Steigerungen wie «vollste» entscheiden über ganze Notenstufen, und sie fallen beim schnellen Lesen kaum auf. Ein einziges fehlendes Wort verschiebt eine Bewertung von gut auf befriedigend, ohne dass sich der Ton des Satzes ändert. Welche Stufen es gibt und woran sie hängen, zeigt Zeugnisnote verstehen.

«Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.»
Was hier tatsächlich steht

Zwei Signale auf einmal: «die ihr übertragenen Aufgaben» beschreibt reines Ausführen ohne Eigeninitiative, und der Leistungsformel fehlt der Verstärker. Der Satz klingt freundlich und liegt inhaltlich im mittleren Bereich.

«Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets einwandfrei.»
Was hier fehlt

Mitarbeitende und Kundschaft werden nicht genannt. In einem Beruf mit Kundenkontakt ist das eine deutliche Auslassung. Der Satz selbst ist einwandfrei – die Lücke daneben ist es nicht.

«Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.»
Warum der Schluss zählt

Kein Dank, kein Bedauern. Nach einem sonst positiven Zeugnis wirkt dieser Abschluss kühl und zieht die Gesamtwirkung messbar herunter. Die einzelnen Bausteine erklärt Schlussformel verstehen.

Typischer Fehler

Nur den Leistungssatz googeln. Er ist wichtig, aber er ist einer von vier Bausteinen. Wer die anderen drei ignoriert, kommt regelmässig zu einer Einschätzung, die eine Stufe daneben liegt.

Was Sie am Ende erhalten

Das Ergebnis ist kein Gutachten und keine Zahl, sondern ein lesbarer Text über Ihr konkretes Zeugnis. Er beginnt mit einer Kurzfassung in einfachen Worten, damit Sie in dreissig Sekunden wissen, woran Sie sind. Danach folgt die Einordnung Zone für Zone, mit den Sätzen aus Ihrem Dokument im Zitat.

Auffällige Stellen werden ausdrücklich benannt und übersetzt: was dort steht, wie es gelesen wird und welche Formulierung dieselbe Tatsache günstiger ausdrücken würde. Auf Wunsch enthält die Auswertung ausserdem einen Textbaustein für ein sachliches Schreiben an den Betrieb. Wie ein solches Schreiben aufgebaut wird, steht auf Arbeitszeugnis korrigieren lassen.

Im Zeugnis

«Er war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erledigen.»

Vorschlag zur Änderung

«Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets sorgfältig und zu unserer vollen Zufriedenheit.»

Der Unterschied ist ein einziges gestrichenes Wort und ein ergänzter Halbsatz. Inhaltlich bleibt alles wahr – die Aufgaben sind dieselben, die Sorgfalt ist dieselbe. Verschwunden ist nur das «bemüht», das in der Zeugnissprache als Hinweis auf ungenügende Leistung gilt. Solche Vorschläge sind der praktisch nützlichste Teil der Auswertung, weil ein Betrieb sie direkt übernehmen kann.

Aus der Praxis Wir sehen immer wieder Zeugnisse, die von den Betroffenen als schlecht empfunden werden und tatsächlich im guten Bereich liegen – und ebenso oft den umgekehrten Fall. Der Ärger über den Austritt und die tatsächliche Bewertung im Text haben erstaunlich wenig miteinander zu tun.
Sie haben Ihr Zeugnis vor sich – und wissen nicht, wie es wirkt?

Laden Sie es hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen die Einordnung Ihres Dokuments, nicht eine allgemeine Erklärung.

Arbeitszeugnis prüfen lassen – CHF 19.–

Wann sich eine Prüfung lohnt

Nicht jedes Zeugnis muss geprüft werden. Es gibt vier Situationen, in denen es sich erfahrungsgemäss auszahlt, und eine, in der es zu spät ist.

Dann lohnt es sich

  • Vor dem Versand der ersten Bewerbung mit diesem Zeugnis
  • Wenn ein Satz Sie stört, Sie ihn aber nicht greifen können
  • Wenn die Frist für eine Nachbesserung noch offen ist
  • Beim Vergleich von Zwischen- und Endzeugnis

Dann bringt es wenig

  • Wenn Sie das Zeugnis ohnehin nicht mehr verwenden
  • Wenn der Betrieb gelöscht ist und niemand mehr korrigieren kann
  • Wenn Sie eine rechtliche Durchsetzung erwarten
  • Wenn nur die Personalien geschwärzt geprüft werden sollen

Der wichtigste Punkt ist der erste. Ein Zeugnis, das einmal in zwanzig Bewerbungen gelaufen ist, lässt sich zwar noch nachbessern, aber die zwanzig Absagen sind bereits geschrieben. Wer vor dem Versand einordnet, hat die Wahl – danach nur noch die Erklärung. Was in den ersten Sekunden einer Sichtung tatsächlich geschieht, beschreibt Wirkung auf Arbeitgeber.

Anonymisiertes Praxisbeispiel

Ein Wort, zwölf Tage, eine Notenstufe

Eine Sachbearbeiterin, 44, elf Jahre in einem Industriebetrieb im Kanton Solothurn, hielt ihr Zeugnis für schwach. Die Einordnung zeigte: Der Tätigkeitsbeschrieb war vollständig und stark, der Verhaltensteil einwandfrei, der Schluss vollständig. Nur der Leistungsformel fehlte das Wort «stets». Sie bat schriftlich um Ergänzung und legte den Satz bei. Nach zwölf Tagen lag die korrigierte Fassung vor – eine Notenstufe höher, ohne dass eine einzige Tatsache geändert wurde.

Was Sie vor dem Hochladen selbst prüfen können

Drei Handgriffe kosten fünf Minuten und beantworten schon einen Teil der Frage. Erstens: Zählen Sie Ihre Kernaufgaben aus dem Kopf auf und suchen Sie jede davon im Zeugnis. Fehlt eine, die einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit ausmachte, ist das der erste konkrete Punkt für eine Nachbesserung.

Zweitens: Suchen Sie den Satz, in dem das Wort Zufriedenheit vorkommt, und lesen Sie ihn zweimal. Steht davor «stets»? Steht «voll» oder «vollst»? Beide Wörter zusammen sind der Unterschied zwischen der Spitze und dem Mittelfeld. Drittens: Lesen Sie nur den letzten Absatz. Kommen Dank, Bedauern und Wünsche vor, oder endet der Text nach dem ersten davon?

Wenn alle drei Punkte unauffällig sind, ist Ihr Zeugnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in Ordnung. Auffällig wird es meist erst dort, wo mehrere kleine Signale zusammenkommen – und genau das ist der Teil, der sich allein schwer beurteilen lässt, weil man den eigenen Text zu gut kennt.

Das sehen Schweizer HR täglich

Zeugnisse, in denen jeder Satz für sich in Ordnung ist und die trotzdem schwach wirken. Der Grund ist fast immer derselbe: viele Aufgaben, wenig Bewertung. Wer nur beschreibt, was jemand gemacht hat, sagt nichts darüber, wie er es gemacht hat.

Kosten, Dauer und Ablauf

Ein einziger Preis, keine Staffelung, keine Zusatzkosten für mehrere Seiten oder mehrere Dateien. Bezahlt wird nach der Vorprüfung, nicht davor: Zuerst wird automatisch geprüft, ob Ihr Dokument überhaupt ein Arbeitszeugnis ist. Erst wenn das passt, erscheint der Zahlungsschritt.

Preis, Leistung und Rahmenbedingungen im Überblick
PunktAngabe
PreisCHF 19.– einmalig, kein Abo
ZahlungsartenTWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal
Dateien pro Anfragemehrere möglich, gemeinsam ausgewertet
DateiformatePDF, JPG, PNG
LieferformPDF und bearbeitbare Word-Datei
Zugangslink gültig7 Tage
Registrierung nötignein, nur E-Mail-Adresse
Ablauf vom Hochladen bis zur fertigen Auswertung Ablauf – bezahlt wird erst nach der Vorprüfung 1 Hochladen PDF oder Foto, geschwärzt erlaubt 2 Vorprüfung passt das Dokument überhaupt? 3 Zahlung CHF 19.– einmalig, TWINT oder Karte 4 Auswertung PDF und Word, Link 7 Tage gültig Minute 0 automatisch nur bei Eignung meist wenige Minuten Passt das Dokument nicht zu einem Arbeitszeugnis, erscheint kein Zahlungsschritt – es entstehen keine Kosten.
Schritt zwei ist der Grund, warum niemand für eine Auswertung bezahlt, die gar nicht erstellt werden kann.
Praxisbeispiel

Ein Fachmann Betriebsunterhalt EFZ lud Zwischenzeugnis und Endzeugnis gemeinsam hoch. Die Auswertung zeigte, dass die Leistungsformel im Endzeugnis eine Stufe tiefer lag als im Zwischenzeugnis – bei unveränderten Aufgaben. Genau dieser Vergleich wäre bei getrennter Betrachtung nicht sichtbar geworden.

Ihre Rechtslage in der Schweiz

Der Anspruch auf ein Zeugnis steht in Art. 330a OR. Absatz 1 gibt Ihnen das qualifizierte Zeugnis mit Aussagen zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Leistung und Verhalten. Absatz 2 räumt Ihnen die Wahl ein, sich stattdessen auf eine kurze Bestätigung zu beschränken – was in aller Regel nur bei einer sehr schwachen Bewertung sinnvoll ist.

Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Verdeckte Abwertungen sind unzulässig; den Schutz Ihrer Persönlichkeit im Arbeitsverhältnis regelt Art. 328 OR. Für die Frist gilt die allgemeine Regel: Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihren Betrieb ein Gesamtarbeitsvertrag gilt – ein GAV kann günstigere Regeln enthalten.

Wenn der Betrieb nicht reagiert

Bleibt eine sachliche schriftliche Bitte samt Erinnerung folgenlos, führt der nächste Schritt zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos. Ein Automatismus ist das nicht – massgebend bleiben Ihr Arbeitsvertrag und ein allfälliger GAV.

Was mit Ihren Unterlagen passiert

Sie brauchen kein Konto und kein Passwort. Nötig ist eine E-Mail-Adresse, damit der Zugangslink zur fertigen Auswertung zugestellt werden kann. Ihre Dateien werden nicht öffentlich abgelegt und nicht an Dritte weitergegeben.

Für die Erstellung der Auswertung wird ein externer Dienstleister eingesetzt, der die hochgeladenen Inhalte verarbeitet. Welcher das ist, in welchem Land er sitzt und wie lange Daten aufbewahrt werden, steht in der Datenschutzerklärung und in den häufigen Fragen. Sie dürfen Ihr Dokument geschwärzt hochladen; für die Einordnung zählen die Formulierungen, nicht Ihr Name.

Der Weg Ihrer Datei vom Upload bis zur Zustellung Der Weg Ihrer Datei 1 Verschlüsselte Übertragung Der Upload läuft über eine gesicherte Verbindung. 2 Geschützter Vorgangsordner Ablage ausserhalb des öffentlich erreichbaren Bereichs. 3 Zustellung per persönlichem Link Der Zugangslink ist sieben Tage gültig, danach nicht mehr abrufbar.
Zur Erstellung der Auswertung wird ein externer Dienstleister eingesetzt. Wer das ist und wo er sitzt, steht in der Datenschutzerklärung.
Aus der Praxis Erfahrungsgemäss schwärzen die wenigsten etwas, obwohl es erlaubt ist. Wer unsicher ist, deckt Name, Adresse und Geburtsdatum ab und lässt den Rest stehen – an der Auswertung ändert das nichts.

Was diese Prüfung nicht leistet

Drei Dinge gehören ausdrücklich nicht dazu, und es ist besser, das vorher zu wissen. Erstens: keine Rechtsberatung. Es wird eingeordnet, was in Ihrem Zeugnis steht, nicht ob Sie damit vor einer Behörde durchkommen. Zweitens: keine Vertretung gegenüber dem Betrieb – Sie erhalten Textbausteine, schreiben aber selbst. Drittens: keine Garantie für ein Ergebnis; ob ein Betrieb nachbessert, entscheidet er.

Was die Prüfung leistet, ist präzise das, was zwischen Ihnen und einer Entscheidung fehlt: zu wissen, was dasteht. Alles Weitere baut darauf auf – ob Sie das Zeugnis so verwenden, um eine Änderung bitten oder den Weg über die Anfechtung prüfen.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenZeugnis hochladen, E-Mail eintragen, fertig.
2Antwort erhaltenEinordnung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsNotenstufe, offene Stellen, dazu PDF und Word-Datei.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Arbeitszeugnis, E-Mail-Feld und Zustimmung
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Zusammenfassung und Notenstufe
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Auswertung mit auffälligen Formulierungen und Hinweisen
3. Ihre Antwort, Seite 2
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

PDF oder Foto, mehrere Seiten möglich. Namen und Adresse dürfen Sie schwärzen.

Dorthin geht der Zugangslink zu Ihrer Auswertung. Der Link ist 7 Tage gültig.

CHF 19.– einmalig · ohne Abo · ohne Registrierung

Übertragung verschlüsselt, Unterlagen vertraulich behandelt.
Im Gesamten geprüft, nicht nur die FloskelTätigkeitsbeschrieb, Leistungssatz, Verhaltensteil und Schluss werden zusammen eingeordnet.
Formulierungen im KlartextJede bewertende Stelle wird übersetzt, in Alltagssprache statt Zeugnisdeutsch.
Notenstufe eingeordnetWo Ihr Zeugnis auf der Skala steht – und woran das im Text festgemacht ist.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch ein sachliches Schreiben an den Betrieb mit besseren Formulierungen.
Vertraulich, ohne RegistrierungNur E-Mail nötig, geschwärzte Dokumente sind erlaubt, Zugangslink 7 Tage gültig.
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Keine Rechtsberatung – CHF 19.– einmaligVerständliche Einordnung Ihres Dokuments, keine rechtliche Bewertung und keine Vertretung gegenüber dem Betrieb.

Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Die Wahl der kurzen Bestätigung räumt Absatz 2 ein.
Wahrheit und Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
Frist
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann abweichende, günstigere Regeln enthalten.
Was bewusst nicht angeboten wird
Keine Rechtsberatung, keine Vertretung gegenüber dem Betrieb, keine Durchsetzung von Ansprüchen und keine Garantie, dass ein Betrieb nachbessert. Für Streitfälle ist die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
Grenzen der Einordnung
Beurteilt wird der vorliegende Text. Umstände, die nicht im Zeugnis stehen, können nicht berücksichtigt werden. Bei unleserlichen Stellen bleibt die Einordnung entsprechend zurückhaltend.
Für wen diese Seite ist
Für Angestellte in der Schweiz, die vor einer Bewerbung oder vor einem Gespräch mit dem Betrieb wissen wollen, was in ihrem Zeugnis tatsächlich steht.
Diese Seite und die angebotene Auswertung bieten eine verständliche Einordnung von Zeugnisformulierungen und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie beinhalten keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Arbeitszeugnis prüfen zu lassen?

CHF 19.– einmalig, ohne Abo und ohne Registrierung. Darin enthalten sind die Einordnung des gesamten Zeugnisses, die Übersetzung der bewertenden Formulierungen, die Notenstufe und konkrete Änderungsvorschläge. Sie erhalten das Ergebnis als PDF und als Word-Datei.

Wie lange dauert die Prüfung?

In der Regel wenige Minuten nach der Zahlung. Sie erhalten eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangslink, der sieben Tage gültig ist. Bei sehr langen oder schlecht lesbaren Dokumenten kann es etwas länger dauern, weil zuerst der Text sauber erfasst werden muss.

Muss ich Namen und Adressen sichtbar lassen?

Nein. Sie dürfen Namen, Adresse, Geburtsdatum und Betriebsangaben schwärzen. Für die Einordnung zählen die Formulierungen, nicht die Personalien. Wichtig ist nur, dass die Sätze zu Aufgaben, Leistung, Verhalten und Schluss vollständig lesbar bleiben.

Bekomme ich eine Rechtsberatung?

Nein. Sie erhalten eine verständliche Einordnung dessen, was in Ihrem Zeugnis steht, und Vorschläge für bessere Formulierungen. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls, eine Vertretung gegenüber dem Betrieb oder das Durchsetzen von Ansprüchen gehören ausdrücklich nicht dazu.

Kann ich mehrere Zeugnisse zusammen einreichen?

Ja. Sie können mehrere Dateien in einer Anfrage hochladen, etwa Zwischenzeugnis und Endzeugnis oder ein mehrseitiges Dokument. Sie werden als ein Vorgang behandelt. Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie wissen möchten, ob sich die Bewertung zwischen zwei Zeugnissen verschoben hat.

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Arbeitszeugnis prüfen lassen – CHF 19.–