Sieht man einen Aufhebungsvertrag im Arbeitszeugnis?
Einen Aufhebungsvertrag sieht man im Arbeitszeugnis nicht immer ausdrücklich. Häufig steht nicht das Wort «Aufhebungsvertrag» im Zeugnis. Stattdessen wird der Austritt mit einer bestimmten Formulierung beschrieben. Genau diese Formulierung kann für die spätere Wirkung wichtig sein.
Typische Varianten sind zum Beispiel: «Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen», «Frau Muster verlässt unser Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen» oder «Herr Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch». Auch Formulierungen wie «das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich beendet» kommen vor. Jede dieser Varianten kann unterschiedlich wirken, je nachdem, wie der Rest des Zeugnisses aufgebaut ist.
«Auf eigenen Wunsch» klingt oft aktiver und kann den Eindruck vermitteln, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst den Wechsel wollte. «Im gegenseitigen Einvernehmen» klingt neutraler, kann aber Fragen auslösen, wenn die übrigen Zeugnisbestandteile schwach sind. Bei einer sehr guten Leistungsbewertung ist die Formulierung meist weniger problematisch als bei einem Zeugnis, das insgesamt kühl oder knapp bleibt.
- «Auf eigenen Wunsch»: kann positiv oder neutral wirken, wenn es zum restlichen Zeugnis passt.
- «Im gegenseitigen Einvernehmen»: wirkt oft neutral, kann aber je nach Kontext erklärungsbedürftig erscheinen.
- «Einvernehmlich beendet»: ähnlich neutral, aber stark abhängig von Leistungsteil und Schlussformel.
- Keine Austrittsformulierung: kann auffallen, wenn auch Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche fehlen.