Arbeitgeberkündigung: Worauf Personalverantwortliche achten können
Bei einer Arbeitgeberkündigung entsteht schnell die Sorge, dass das Zeugnis später gegen einen verwendet wird. In vielen Fällen steht die Kündigung nicht ausdrücklich im Zeugnis. Dennoch können bestimmte Formulierungen Fragen auslösen. Ein sehr knapper Abschluss, fehlendes Bedauern oder ein distanzierter Ton können den Eindruck erwecken, dass das Arbeitsverhältnis nicht besonders positiv endete.
Personalverantwortliche lesen Zeugnisse häufig routiniert. Sie achten auf bekannte Bewertungsformeln, aber auch auf Lücken. Wenn nach mehreren Jahren Beschäftigung nur sehr wenig zur Leistung steht, wirkt das anders als bei einer kurzen Anstellung. Wenn im Verhaltensteil nur Vorgesetzte erwähnt werden, aber Kollegen oder Kunden fehlen, kann das je nach Tätigkeit auffallen. Wenn die Aufgabenbeschreibung nicht zur Position passt, wirkt das Zeugnis weniger überzeugend.
Eine Analyse sollte deshalb nicht nur fragen, ob irgendwo das Wort „Kündigung“ steht. Viel wichtiger ist, ob das Zeugnis trotz Kündigung fair, vollständig und professionell klingt. Genau dort entstehen oft die entscheidenden Unterschiede.
Eigene Kündigung: Auch hier sollte das Zeugnis stark bleiben
Wer selbst gekündigt hat, erwartet häufig ein gutes Zeugnis. Trotzdem kann es passieren, dass der Arbeitgeber den Abschied nur sehr zurückhaltend formuliert. Das kann frustrierend sein, besonders wenn man lange engagiert gearbeitet hat. Auch bei eigener Kündigung sollte das Zeugnis die Tätigkeit, Leistung und Zusammenarbeit angemessen widerspiegeln.
Eine starke Formulierung kann zum Beispiel deutlich machen, dass das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch endet und der Arbeitgeber den Austritt bedauert. Fehlt ein solcher Hinweis, ist das nicht automatisch schlecht, aber es kann die Wirkung abschwächen. Gerade wenn Sie sich direkt im Anschluss bewerben möchten, sollte das Zeugnis nicht den Eindruck erwecken, die Trennung sei belastet gewesen.
- Wichtig: Das Zeugnis sollte Ihre Leistung nicht wegen des Austritts kleiner machen.
- Prüfenswert: Der Schluss sollte zum restlichen positiven Zeugnis passen.
- Bewerbungsrelevant: Eine klare, wertschätzende Gesamtwirkung hilft beim nächsten Schritt.