Stand: September 2026
Arbeitszeugnis schlecht oder gut? Sechs Fragen, nach denen Sie es wissen
Es steht nichts Böses drin und trotzdem fühlt es sich nicht richtig an. Dieses Gefühl ist kein guter Ratgeber – sechs Fragen dagegen schon.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Ton sagt nichts über die Bewertung.
- Sechs Ja-oder-Nein-Fragen statt Bauchgefühl.
- Fünf oder sechs Ja: solides Zeugnis.
- Lücken wiegen schwerer als schwache Wörter.
- Jedes Nein zeigt genau, wo anzusetzen wäre.
Auf dieser Seite
Warum das Bauchgefühl täuscht
Zwei Verzerrungen wirken gleichzeitig, und beide ziehen in dieselbe Richtung. Die erste ist der Ton: Weil ein Zeugnis wohlwollend sein muss, klingt es freundlich, unabhängig davon, was es bewertet. Wer nur auf den Klang hört, überschätzt schwache Zeugnisse und übersieht die Stellen, die zählen.
Die zweite Verzerrung ist die eigene Erinnerung. Wer im Streit gegangen ist, sucht im Text die Bestätigung dafür und findet sie in Sätzen, die neutral gemeint waren. Wer gut gegangen ist, liest über Auffälligkeiten hinweg. Beides führt vom tatsächlichen Inhalt weg, und beides passiert unbemerkt.
Einzelne Sätze googeln. Zeugnissprache funktioniert nicht wie ein Wörterbuch: Derselbe Satz kann in einem starken Zeugnis unauffällig sein und in einem schwachen der Punkt, an dem es kippt. Ein Satz ohne seinen Kontext sagt fast nichts.
Die sechs Fragen
Nehmen Sie Ihr Zeugnis, einen Stift und fünf Minuten. Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein und schreiben Sie die Antwort auf – im Kopf gleicht man aus.
| # | Frage | Ein Nein bedeutet | Gewicht |
|---|---|---|---|
| 1 | Zufriedenheitssatz vorhanden | keine Bewertung im Text | sehr hoch |
| 2 | Verstärker davor | eine Stufe tiefer | hoch |
| 3 | Alle Kernaufgaben genannt | Bewertung ohne Substanz | sehr hoch |
| 4 | Alle Personengruppen genannt | Auslassung wirkt wie Aussage | hoch |
| 5 | Dank und Bedauern im Schluss | kühler Gesamteindruck | mittel |
| 6 | Länge passt zur Dauer | Zweifel an der Sorgfalt | mittel |
Laden Sie das Zeugnis hoch und schreiben Sie dazu, welche Fragen Sie mit Nein beantwortet haben. Sie bekommen eine Einordnung Ihres Textes und die Stellen, an denen sich etwas ändern lässt.
Was Ihr Ergebnis bedeutet
Zählen Sie die Ja. Die Einordnung darunter ist eine Näherung und kein Urteil – sie sagt Ihnen vor allem, ob sich weiteres Nachdenken lohnt.
| Ja-Antworten | Einordnung | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| 6 | starkes Zeugnis | unverändert verwenden |
| 5 | solides Zeugnis | das fehlende Ja gezielt nachfragen |
| 4 | Mittelfeld | lohnt eine Nachbesserung, meist erfolgreich |
| 3 | auffällig | vor dem Versand klären, nicht danach |
| 2 oder weniger | schwach | Nachbesserung oder Wechsel zur Arbeitsbestätigung prüfen |
Zwei Sonderfälle durchbrechen dieses Raster. Wenn Frage eins mit Nein beantwortet ist, zählt die Summe nicht: Ein Zeugnis ohne Bewertungssatz ist unvollständig, egal wie gut der Rest aussieht. Und wenn Frage drei mit Nein beantwortet ist, weil eine wirklich prägende Aufgabe fehlt, wiegt dieses eine Nein schwerer als zwei andere zusammen.
In der letzten Zeile steht ein Weg, den viele nicht kennen: Statt ein schwaches Zeugnis zu verwenden, dürfen Sie eine Arbeitsbestätigung verlangen, die gar nicht erst bewertet. Ob das die bessere Wahl ist, hängt davon ab, wie erklärungsbedürftig die Station in Ihrem Lebenslauf dann wird.
Wer eine erste Einordnung sucht, bevor er in die Einzelheiten geht: Wie eine Bewertung Baustein für Baustein entsteht, erklärt Zeugnisnote verstehen.
Warum Lücken schwerer wiegen als schwache Wörter
Eine schwache Formulierung ist sichtbar. Man kann sie zitieren, benennen und um eine andere bitten. Eine Lücke dagegen bemerkt man beim eigenen Lesen kaum, weil man das Fehlende im Kopf ergänzt – man weiss ja, was man gemacht hat.
In der Sichtung ist es umgekehrt. Eine Personalabteilung kennt Ihre Aufgaben nicht und liest nur, was dasteht. Was fehlt, existiert für sie nicht, und wenn eine Lücke auffällt, wirkt sie wie eine bewusste Entscheidung. Warum das so ist und wo die Grenze zwischen zulässiger Kürze und unzulässigem Weglassen verläuft, erklärt das Vollständigkeitsprinzip.
«Herr Stalder erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.» – zitierbar, benennbar, verhandelbar.
Ein Zeugnis über vier Jahre Lagerleitung, in dem Disposition, Inventur und Stellvertretung nicht vorkommen – nichts steht falsch, und trotzdem stimmt das Bild nicht.
Zufriedenheitssatz ja, Verstärker ja, Länge fraglich, Personengruppen nein – im Verhaltenssatz fehlt jede Gruppe. Und die Aufgabenliste besteht aus vier Wörtern. Zwei Ergänzungen würden dieses Zeugnis spürbar heben, ohne dass jemand die Bewertung anfassen müsste.
Alle drei Teile sind da. Dieser Schluss hebt ein solides Zeugnis spürbar, und er ist zugleich der Teil, der am häufigsten fehlt und am leichtesten zu ergänzen ist.
Zwei freundliche Aussagen, keine Bewertung. «Interesse» beschreibt die Absicht, «geschätzt» das Verhältnis – die Frage, wie gut gearbeitet wurde, bleibt offen. Hier zählt die Gesamtsumme nicht mehr.
Drei Einzelbefunde, die immer wieder auftauchen
Manchmal ergibt die Selbstprüfung fünf Ja und trotzdem bleibt ein Satz im Ohr. In den meisten Fällen ist es einer dieser drei. Alle drei sind bekannt, alle drei lassen sich benennen, und keiner davon macht für sich allein ein schlechtes Zeugnis.
Der erste ist die Einschränkung. Wörter wie «im Grossen und Ganzen», «weitgehend» oder «in der Regel» schieben sich vor die Aussage und nehmen ihr die Absolutheit. Sie klingen umgangssprachlich harmlos und senken die Stufe. Was sie genau anrichten, behandelt «Im Grossen und Ganzen».
Der zweite betrifft den Tätigkeitssatz. «Erledigte die ihm übertragenen Aufgaben» beschreibt reines Ausführen – korrekt, aber ohne jede Eigeninitiative. In Funktionen, in denen Selbstständigkeit erwartet wird, fällt das auf; in einer klar zuarbeitenden Rolle nicht. Die Abgrenzung zeigt «Erledigte die übertragenen Aufgaben».
Der dritte ist die Bemüht-Formel. «War stets bemüht» lobt die Absicht statt das Ergebnis und ist das bekannteste Signal überhaupt. Steht sie im Leistungssatz, zählt keine Summe mehr – dann ist die erste der sechs Fragen faktisch mit Nein beantwortet, auch wenn das Wort Zufriedenheit irgendwo vorkommt.
Eine Lageristin fand in ihrem Zeugnis fünf Ja und einen Satz, der sie störte: «im Grossen und Ganzen zu unserer vollen Zufriedenheit». Nach der Bitte, die vier Wörter zu streichen, blieb derselbe Satz ohne Einschränkung stehen. Der Betrieb musste nichts umbewerten – nur etwas weglassen.
Was Sie je nach Ergebnis tun
Drei Wege, je nachdem, wo Sie gelandet sind. Alle drei sind sachlich, keiner davon eskaliert.
In allen drei Fällen gilt dieselbe Reihenfolge: erst die Tatsachen, dann die Bewertung. Eine fehlende Aufgabe oder eine nicht genannte Personengruppe lässt sich sachlich ergänzen, ohne dass jemand seine Meinung ändern muss. Eine höhere Leistungsformel dagegen ist eine Meinungsfrage. Wie ein Schreiben aufgebaut wird, das umgesetzt wird, steht auf Arbeitszeugnis korrigieren lassen.
Bewerbende, die ihr eigenes Zeugnis für schlechter halten, als es ist. In der Sichtung fällt ein solides Zeugnis gar nicht auf, und genau das ist sein Zweck. Auffallen muss die Bewerbung, nicht das Papier.
Gefühlt schlecht, gerechnet solide
Ein Chauffeur Kategorie C, 46, sieben Jahre in einem Transportbetrieb im Kanton Freiburg, hielt sein Zeugnis für schwach – der Austritt war unschön verlaufen. Die sechs Fragen ergaben fünf Ja: Zufriedenheitssatz mit Verstärker, Aufgaben vollständig samt Fahrzeugkategorien und Tourengebiet, Länge passend, Schluss mit Dank und Wünschen. Das einzige Nein betraf das Bedauern. Er verwendete das Zeugnis unverändert und bat den Betrieb nicht einmal um eine Ergänzung.
Konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung, kein realer Kundenfall.
Was Ihnen zusteht
Ihr Anspruch steht in Art. 330a OR: ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung folgt daraus nicht. Sehr wohl aber darauf, dass das Zeugnis vollständig und wahr ist und nicht verdeckt abwertet – den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
Für die Praxis heisst das: Die Fragen eins, drei und vier betreffen die Vollständigkeit und lassen sich gut begründen. Frage zwei betrifft die Bewertung und ist Verhandlungssache. Für die Verjährung gilt Art. 127 OR mit zehn Jahren. Die kürzere Fünfjahresfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR hat das Bundesgericht für den Zeugnisanspruch ausdrücklich abgelehnt (BGer 4A_295/2020). Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
Nach einer sachlichen schriftlichen Bitte und einer Erinnerung führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos, und die Einladung dorthin klärt viele Fälle. Massgebend bleiben Ihr Arbeitsvertrag und ein allfälliger GAV.
Zeugnis beurteilen lassen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woran sich diese Seite hält
- Rechtsgrundlage
- Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung folgt daraus nicht. Das Gebot, wahrheitsgetreu und zugleich wohlwollend zu formulieren, entwickelte das Bundesgericht aus eben dieser Bestimmung (BGE 136 III 510).
- Vollständigkeit und Wahrheit
- Ein Zeugnis muss wahr, vollständig und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
- Woher die sechs Fragen stammen
- Sie fassen zusammen, worauf in Schweizer Personalabteilungen in aller Regel zuerst geschaut wird. Das ist eine Beobachtung der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe.
- Grenzen dieser Selbstprüfung
- Die Auswertung nach Anzahl Ja ist eine Näherung. Sie ersetzt keine Einordnung des konkreten Textes und berücksichtigt Besonderheiten Ihrer Branche oder Funktion nicht.
- Was hier nicht angeboten wird
- Keine Rechtsberatung, keine Vertretung gegenüber dem Betrieb, keine Durchsetzung einer bestimmten Bewertung. Für Streitfälle ist die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
- Für wen diese Seite ist
- Für Angestellte in der Schweiz, die ihr Zeugnis zum ersten Mal einordnen wollen und nicht wissen, worauf sie überhaupt schauen sollen.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich als Laie, ob mein Arbeitszeugnis gut ist?
Über sechs Ja-oder-Nein-Fragen statt über das Bauchgefühl: Steht ein Satz mit dem Wort Zufriedenheit drin? Steht ein Verstärker davor? Sind alle Ihre Kernaufgaben genannt? Werden alle Personengruppen aufgezählt? Endet der Text mit Dank und Bedauern? Passt die Länge zur Anstellungsdauer?
Ist ein freundlich klingendes Zeugnis automatisch gut?
Nein. Ein Zeugnis muss nach Art. 330a OR wohlwollend sein, also klingt praktisch jedes freundlich. Der Ton sagt deshalb nichts über die Bewertung. Entscheidend ist, welche Wörter im Leistungssatz stehen und was im übrigen Text vorhanden ist oder fehlt.
Was ist schlimmer: eine schwache Formulierung oder eine Lücke?
In aller Regel die Lücke. Eine schwache Formulierung ist sichtbar und lässt sich benennen. Eine fehlende Kernaufgabe oder eine nicht genannte Personengruppe bemerkt man beim eigenen Lesen kaum, wirkt in der Sichtung aber wie eine bewusste Aussage.
Mein Zeugnis fühlt sich schlecht an, obwohl nichts Negatives drinsteht.
Das ist der häufigste Fall und meist ein gutes Zeichen. Wer beim Austritt enttäuscht war, liest den Text strenger, als er gemeint ist. Gehen Sie die sechs Fragen durch: Wenn fünf oder sechs mit Ja beantwortet sind, liegt Ihr Zeugnis im soliden Bereich.
Ab wann lohnt sich eine Nachbesserung?
Sobald eine der sechs Fragen ein Nein ergibt und sich das Nein auf eine Tatsache bezieht – eine fehlende Aufgabe, eine fehlende Personengruppe, ein fehlender Dank. Solche Bitten werden häufig erfüllt, weil der Betrieb nichts umbewerten muss, sondern nur ergänzt.




