Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist die schriftliche Beurteilung Ihrer Arbeit durch die Arbeitgeberin. In der Schweiz haben Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch: Laut Art. 330a OR können Sie jederzeit ein qualifiziertes Zeugnis über Leistung und Verhalten verlangen. Es muss zwei Grundsätze erfüllen, die sich manchmal reiben: es muss wahr sein und zugleich wohlwollend formuliert.
Aus diesem Spannungsfeld entsteht die berühmte Zeugnissprache. Kritik darf nicht verletzend dastehen, also wird sie verpackt – in Auslassungen, Abstufungen und betont neutrale Wörter. Wer sein Arbeitszeugnis verstehen will, liest deshalb nicht nur, was dasteht, sondern achtet auch darauf, was fehlt.
Der Anspruch gilt übrigens auch nach dem Austritt: Sie können ein Zeugnis noch Jahre später verlangen oder eine Korrektur erbitten, solange die Ansprüche nicht verjährt sind. Praktisch ist es klüger, das Zeugnis früh einzuordnen – kurz nach Erhalt erinnert sich die vorgesetzte Person am besten an die Zusammenarbeit, und Ergänzungen fallen leichter. Wer schon beim Zwischenzeugnis hinschaut, muss beim Endzeugnis seltener nachbessern.
Qualifiziertes Zeugnis beurteilt Leistung und Verhalten. Ein einfaches Zeugnis (Arbeitsbestätigung) nennt nur Funktion und Dauer – ohne Bewertung.