Das folgende Beispiel ist fiktiv, aber praxisnah. Es zeigt, wie eine typische Situation aussehen
kann – von der ersten Unsicherheit bis zur korrigierten Fassung. Namen und Details sind erfunden.
📋 Praxisbeispiel
Situation: Marketingfachfrau, fünf Jahre Anstellung, Kündigung auf eigenen Wunsch
Sabine R. arbeitete fünf Jahre als Projektleiterin in einer mittelgrossen Werbeagentur.
Sie kündigte auf eigenen Wunsch, das Verhältnis zum Vorgesetzten war zuletzt angespannt.
Das Zeugnis, das sie nach Austritt erhielt, klang höflich – aber irgendwie nicht richtig.
Nach einer Einordnung ihres Zeugnisses wurden drei konkrete Auffälligkeiten identifiziert:
Auffällige Stelle 1 – Leistungsbeurteilung
„Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."
Diese Formulierung entspricht einer Note 3 (befriedigend). Für eine Projektleiterin mit fünf Jahren
Erfahrung und nachweisbaren Projekterfolgen war das zu schwach – Sabine konnte konkrete Projekte
und Ergebnisse benennen, die eine bessere Bewertung sachlich begründeten.
Auffällige Stelle 2 – Schlussformel
„Wir wünschen Sabine R. für die Zukunft alles Gute."
Kein Dank, kein Bedauern. Bei einer fünfjährigen Anstellung eine sehr knappe Schlussformel –
besonders auffällig, weil auch der Zusatz „auf eigenen Wunsch" fehlte.
Mehr dazu erklärt der Ratgeber zum fehlenden Dank im Zeugnis.
Auffällige Stelle 3 – Sozialverhalten
„Sie arbeitete gut mit dem Team zusammen."
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wird mit keinem Wort erwähnt – eine klassische Auslassung,
die Personalverantwortliche bemerken. Das Sozialverhalten
sollte alle Ebenen abdecken: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden.
Das Gespräch und das Ergebnis
Sabine bat ihren früheren Vorgesetzten um ein kurzes Gespräch. Sie präsentierte die drei Punkte
sachlich und ohne Vorwurf – mit dem Hinweis, dass die Formulierungen bei Bewerbungen möglicherweise
eine andere Wirkung haben könnten, als beabsichtigt war.
Das Ergebnis: Der Arbeitgeber stimmte zwei der drei Anpassungen zu. Die Leistungsbeurteilung wurde
auf „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" angehoben, die Schlussformel wurde um Dank und Bedauern
ergänzt. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten blieb weg – weil der Arbeitgeber das als seinen
Spielraum betrachtete und sich nicht einigen liess.
Korrigierte Schlussformel
„Wir danken Sabine R. herzlich für ihr langjähriges Engagement und ihren steten Einsatz. Ihren Weggang bedauern wir und wünschen ihr auf ihrem weiteren beruflichen Weg alles Gute."
Ein vollständiger Sieg war das nicht – aber ein deutlich besseres Zeugnis. Und Sabine wusste
nach dem Gespräch genau, wie das verbleibende Zeugnis auf Personalverantwortliche wirkt –
und konnte ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend vorbereiten.
Dieses Beispiel zeigt: Wer sachlich argumentiert und konkrete Punkte benennen kann, hat
eine realistische Chance auf Korrektur – auch ohne Anwalt und ohne Gericht. Der entscheidende
Faktor ist die Vorbereitung. Wer nicht weiss, was genau auffällig ist, kann es auch nicht
überzeugend begründen.