Stand: September 2026

Arbeitszeugnis negativ formuliert erkennen – trotz freundlichem Ton

Ein Zeugnis, das schmerzt, brüllt nie – es lächelt. Wer nur einzelne Sätze liest, hält ein abgewertetes Zeugnis oft für ein gutes.

Ein negativ formuliertes Arbeitszeugnis klingt fast immer freundlich, denn das Gesetz verlangt einen wohlwollenden Ton (Art. 328 OR). Die Abwertung steckt nicht in bösen Worten, sondern im Zusammenspiel: in Einschränkungen wie «bemühte sich», in der Reihenfolge der Aufgaben, im Passiv und in dem, was fehlt. Erst das Gesamtbild aller Bereiche zeigt, ob ein Zeugnis wirklich negativ ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Höflicher Ton ist Pflicht – kein Beweis für ein gutes Zeugnis.
  • Einschränkungen wie «bemühte sich» oder «kennengelernt» werten leise ab.
  • Reihenfolge, Passiv und Auslassungen kippen die Aussage mit.
  • Entscheidend ist das Gesamtbild, nicht die einzelne Floskel.
  • Sie haben Anspruch auf Korrektur (Art. 330a OR).

Sie haben Ihr Zeugnis gelesen, alles klingt anständig, und trotzdem bleibt ein ungutes Gefühl. Dieses Gefühl täuscht selten. Ein Zeugnis darf nach schweizerischem Recht niemanden blossstellen, deshalb versteckt sich Kritik hinter geschliffenen Sätzen. Wer die Muster kennt, liest die eigentliche Botschaft heraus – und genau darum geht es auf dieser Seite: nicht um eine reine Liste einzelner Negativzeichen, sondern um die Frage, ob Ihr Zeugnis als Ganzes abgewertet ist.

Ein echter Fall

«Frau K. war stets bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Wir haben sie als umgängliche Mitarbeiterin kennengelernt.»

Klingt nett. Tatsächlich stecken hier drei Abwertungen in zwei Sätzen: «bemüht» (Ergebnis nicht erreicht), «zu unserer Zufriedenheit» ohne «vollen» (Note genügend) und «kennengelernt» (distanziert). Einzeln wäre jede verzeihlich – zusammen ergeben sie ein durchgehend unterdurchschnittliches Zeugnis.

Was heisst «negativ formuliert»?

Ein negativ formuliertes Arbeitszeugnis ist ein Zeugnis, dessen Gesamtaussage unterdurchschnittlich ausfällt, obwohl kein Satz offen kritisiert. Fachlich spricht man von verschlüsselter Abwertung oder Zeugniscode. Kritik kann in einem Zeugnis ausdrücklich stehen: Erhebliche negative Tatsachen dürfen genannt werden, wenn sie wahr und für die Gesamtbeurteilung wesentlich sind. Häufiger wird sie jedoch indirekt transportiert – über Wortwahl, Vollständigkeit und Anordnung. Das ist kein Zufall, sondern Folge zweier Prinzipien, die jedes Schweizer Zeugnis gleichzeitig erfüllen muss: Wahrheit und Wohlwollen. Wer nicht loben kann, aber nicht lügen darf, weicht auf die Zwischentöne aus.

Warum die Abwertung freundlich klingt

Ein Arbeitgeber darf im Zeugnis nichts Falsches behaupten, aber er muss die berufliche Zukunft nicht mutwillig zerstören. Aus diesem Spannungsfeld ist über Jahrzehnte eine feste Sprache entstanden. Ein «sehr gut» lautet «stets zu unserer vollen Zufriedenheit». Wird ein einziges Wort gestrichen, sinkt die Note – ohne dass ein Leser ohne Vorwissen den Absturz bemerkt. Deshalb ist ein Verständnis der Zeugnisformulierungen wichtiger als der erste Eindruck.

Wie ein einziges Wort die Zeugnisnote verschiebt Dieselbe Formel – ein Wort entscheidet über die Note «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» sehr gut «stets zu unserer Zufriedenheit» gut «zu unserer vollen Zufriedenheit» (ohne «stets») befriedigend «zu unserer Zufriedenheit» (ohne «stets», ohne «vollen») genügend
Vier Stufen, ein Baukasten: Das fehlende «stets» oder «vollen» verschiebt die Note leise nach unten.

Diese Sprache ist nicht in einem Regelbuch festgehalten, sondern hat sich über Gerichtsentscheide und Personalpraxis eingespielt. Genau deshalb ist sie tückisch: Der Arbeitgeber muss keine böse Absicht haben, er greift schlicht zu den üblichen Bausteinen. Wer diese Bausteine nicht kennt, liest ein «genügend» als Kompliment. Und wer nur einen einzigen Baustein prüft, übersieht, dass erst die Summe die Note macht.

Das sehen wir täglich

Viele Zeugnisse mischen die Stufen: eine sehr gute Zufriedenheitsformel, aber ein befriedigendes Sozialverhalten. Dieser Bruch ist selbst ein Signal – und fällt nur auf, wenn man beide Stellen nebeneinander legt.

Die vier Werkzeuge der stillen Abwertung

Die Abwertung folgt einem überschaubaren Repertoire. Wer diese vier Werkzeuge kennt, erkennt sie in fast jedem kritischen Zeugnis wieder. Selten tritt nur eines auf; meistens verstärken sie sich gegenseitig, und genau das macht sie im Gesamtbild so aussagekräftig. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich freundlicher Wortlaut und tatsächliche Wirkung unterscheiden.

Formulierung und ihre tatsächliche Wirkung
So steht es im ZeugnisWerkzeugWas gemeint ist
«bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden»EinschränkungZiel nicht erreicht, nur versucht
«die ihm übertragenen Aufgaben wurden erledigt»Passivkeine eigene Initiative sichtbar
Pünktlichkeit steht vor der FachleistungReihenfolgeSelbstverständlichkeiten füllen das Fehlen von Lob
kein Wort zu Führung bei einer KaderfunktionAuslassungFührung war ein Problem
«im Grossen und Ganzen zufrieden»Einschränkungim Detail eben nicht zufrieden

Einschränkung: das leise «aber»

Einschränkungswörter setzen ein unsichtbares «aber» in den Satz. «Bemühte sich» lobt die Anstrengung und verschweigt das Ergebnis. «Im Grossen und Ganzen» sagt: im Kleinen nicht. «Kennengelernt» hält Distanz, wo Nähe stünde. Diese Wörter sind höflich und trotzdem eindeutig negativ, sobald man sie als Code liest.

Passiv: wer nichts tut, macht nichts falsch

«Die Aufgaben wurden zuverlässig erledigt» klingt korrekt, nennt aber keinen Handelnden. Aktive Leistung liest sich anders: «Sie leitete drei Projekte eigenverantwortlich.» Häuft sich das Passiv, verschwindet die Person hinter ihren Aufgaben – ein stilles Zeichen, dass es wenig Eigenes zu loben gab. Wie sich solche Muster über den ganzen Text ziehen, zeigt der Blick zwischen die Zeilen.

Passiv im Leistungsteil

«Ihm anvertraute Projekte wurden termingerecht abgeschlossen, und die Zusammenarbeit im Team wurde gepflegt.»

Zwei Sätze, kein einziges aktives Verb, das die Person zeigt. Es klingt korrekt, bleibt aber blass: Nichts wird ihm zugeschrieben, alles «wurde». In einem guten Zeugnis stünde: «Er schloss vier Projekte termingerecht ab und förderte aktiv die Zusammenarbeit im Team.»

Reihenfolge und Auslassung

Was zuerst genannt wird, gilt als wichtig. Steht die Pünktlichkeit vor der Fachkompetenz, füllt eine Selbstverständlichkeit den Platz, an dem eigentlich Leistung stünde. Und was ganz fehlt, wiegt oft am schwersten: Fehlt der Umsatz beim Verkäufer, die Führung beim Kader oder am Ende der Dank, ist das kein Vergessen. Auslassung ist Aussage.

Die Auslassung wirkt so stark, weil ein Zeugnis einem festen Bauplan folgt und jeder Leser die üblichen Bausteine erwartet. Bei einer Pflegefachfrau gehören Sorgfalt, Belastbarkeit und der Umgang mit Patientinnen und Patienten in den Text – fehlt der Umgang mit Menschen, liest die nächste Klinik das als Warnung. Bei einer Kaderperson gehört die Führungsleistung an prominente Stelle; taucht sie nur als Nebensatz auf oder gar nicht, war die Führung das Thema. Genauso verräterisch ist der stille Wechsel im Sozialverhalten: Wird ein Vorgesetzter zuerst genannt und die Zusammenarbeit mit dem Team erst danach oder unvollständig, deutet die Reihenfolge auf Spannungen im Team hin, während man sich nach oben tadellos verhielt.

Hinweis zur Einordnung In aller Regel unterschätzen Betroffene die Reihenfolge am stärksten. Eine Aufgabenliste, die mit «Kaffee kochen» und «Botengänge» beginnt und die eigentliche Sachbearbeitung ans Ende schiebt, wertet ab, ohne ein einziges kritisches Wort.
Einzelfloskel gegen Gesamtbild Warum das Gesamtbild zählt Eine Floskel allein «war stets bemüht» Kann Zufall, Stilfrage oder Nachlässigkeit sein. Mehrdeutig ⟶ kein Urteil Vier Signale zusammen ▾ Leistung: nur «bemüht» ▾ Verhalten: «kennengelernt» ▾ Reihenfolge: Nebensache zuerst ▾ Schluss: kein Dank, kein Bedauern Gesamtbild: eindeutig negativ
Erst wenn mehrere Bereiche in dieselbe Richtung zeigen, wird aus einem Verdacht ein belastbares Urteil.
Vorher (abgewertet)

«Frau M. war mit den ihr übertragenen Aufgaben im Grossen und Ganzen vertraut und bemühte sich, diese zu erledigen.»

Nachher (Note gut)

«Frau M. bearbeitete die Debitorenbuchhaltung für rund 400 Kundenkonten selbstständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.»

Der Unterschied ist nicht der Ton, sondern die Substanz: konkrete Zahl, aktives Verb, volle Zufriedenheitsformel. Genau an dieser Verschiebung lässt sich messen, ob ein Zeugnis Sie trägt oder bremst.

Beispiel Schlussformel

«Herr T. verlässt uns per Ende Monat. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»

Kein Dank für die Mitarbeit, kein Bedauern über den Weggang – nur ein knapper Zukunftswunsch. Diese kühle Schlussformel gilt als deutliches Zeichen eines belasteten Verhältnisses, auch wenn davor Freundliches steht. Mehr dazu auf der Seite zur Schlussformel im Arbeitszeugnis.

Typischer Fehler

Sich an einem einzigen guten Satz festhalten. Ein starker Halbsatz rettet kein Zeugnis, wenn Leistung, Verhalten und Schluss in eine andere Richtung zeigen.

Freundlicher Ton, ungutes Gefühl?

Laden Sie Ihr Zeugnis hoch. Sie erfahren, ob hinter der höflichen Sprache eine negative Bewertung steckt.

Zeugnis prüfen lassen – CHF 19.–

Einschränkungswörter im Klartext

Weil Einschränkungen das häufigste Werkzeug sind, lohnt der genaue Blick. Die folgende Übersicht ordnet gängige Formeln einer Notenstufe zu. Sie ersetzt kein Gesamturteil, hilft aber, einzelne Stellen einzuordnen. Wie sich daraus eine Endnote ergibt, erklärt die Seite zur Zeugnisnote.

Einschränkungsformeln und ihre Notenstufe
FormulierungNotenstufeSignalstärke
«stets zu unserer vollen Zufriedenheit»sehr gut (1)positiv
«zu unserer vollen Zufriedenheit»gut (2)leicht gedämpft
«zu unserer Zufriedenheit»befriedigend (3)Warnzeichen
«bemühte sich, … zu erledigen»genügend (4)klar negativ
«im Grossen und Ganzen zufrieden»ungenügend (5)stark negativ

Fällt Ihnen eine dieser Formeln auf, prüfen Sie nicht nur den Satz, sondern den Zusammenhang: Welche Note zieht sich durch die anderen Absätze? Ein einzelnes «befriedigend» im Leistungsteil ist etwas anderes als ein «befriedigend», das auch beim Verhalten und in der Schlussformel wiederkehrt. Ob Ihr Zeugnis am Ende gut oder schlecht ausfällt, entscheidet dieser rote Faden.

Achten Sie auch auf Formeln, die Lob vortäuschen und es gleich wieder zurücknehmen. «Er zeigte Einsatzbereitschaft» ohne Ergebnis meint blossen guten Willen. «Sie war eine angenehme Mitarbeiterin» lobt nur die Person, nicht die Arbeit – ein Kompliment ohne Leistung ist an dieser Stelle ein schlechtes Zeichen. «Wir danken für die stets loyale Mitarbeit» klingt warm, doch «loyal» statt «engagiert» oder «erfolgreich» rückt Treue vor Können. Solche Verschiebungen erkennt man erst, wenn man fragt, welches Wort an dieser Stelle eigentlich zu erwarten wäre – und welches stattdessen dasteht. Genau dieser Abgleich zwischen Erwartung und Wortlaut trennt ein wohlwollend gutes von einem höflich abgewerteten Zeugnis.

Beispiel zur Einordnung

In einem Kaderzeugnis stand fünfmal «zu unserer Zufriedenheit» – nie mit «vollen». Fünf gleichgerichtete «befriedigend» ergeben kein befriedigendes, sondern ein bewusst gedämpftes Zeugnis.

Das Gesamtbild schlägt die Einzelfloskel

Hier liegt der entscheidende Punkt, und er wird online meist übersehen: Ein Zeugnis ist kein Wörter-Bingo. Sie können jede Floskel einzeln nachschlagen und trotzdem falschliegen, weil die Aussage im Zusammenspiel entsteht. Ein sehr guter Leistungsteil neben einem kühlen Sozialverhalten und einer knappen Schlussformel ergibt kein gutes Zeugnis – er ergibt einen Widerspruch, der auffällt und misstrauisch macht.

Deshalb prüfen wir ein Zeugnis im Gesamten: Wir lesen Leistung, Verhalten, Aufgabenreihenfolge, Passivanteil und Schlussformel zusammen und fragen, ob alle Teile dieselbe Note tragen. Erst dieser Abgleich zeigt, ob ein freundlicher Ton echtes Lob transportiert oder nur die Fassade einer Abwertung ist. Eine unabhängige Prüfung des ganzen Zeugnisses deckt genau diese Brüche auf.

Ein zweiter Grund spricht fürs Gesamtbild: Widersprüche fallen Personalverantwortlichen sofort auf. Wenn der Leistungsteil glänzt, das Sozialverhalten aber kühl bleibt und der Schluss abrupt endet, entsteht beim nächsten Leser der Verdacht, dass die guten Sätze nur Pflicht waren und die kühlen Stellen die Wahrheit. Ein in sich stimmiges Zeugnis wirkt glaubwürdiger als eines, das oben lobt und unten dämpft. Auch diese innere Stimmigkeit lässt sich nur beurteilen, wenn man den Text als Ganzes betrachtet. Das gilt in jedem Kanton gleichermassen, denn das Obligationenrecht ist Bundesrecht und gilt für privatrechtliche Anstellungen in der ganzen Schweiz gleich.

Anonymes Praxisbeispiel

Wenn jeder Satz für sich «okay» ist

Eine Sachbearbeiterin, 6 Jahre im Betrieb, erhielt ein Zeugnis von zwei Seiten. Jeder einzelne Satz wirkte freundlich. Im Gesamtbild fanden sich jedoch vier gleichgerichtete Signale: durchgehend «zu unserer Zufriedenheit» ohne «vollen», drei Passivkonstruktionen im Leistungsteil, die Nebentätigkeiten vor der Kernaufgabe und eine Schlussformel ohne Dank.

Einzeln hätte man jedes Signal entschuldigen können. Zusammengelesen ergab sich eine Endnote im Bereich genügend. Nach einer sachlichen Korrekturbitte änderte der Arbeitgeber vier Stellen – die Note stieg auf «gut».

Was tun bei einem negativen Zeugnis?

Ein abgewertetes Zeugnis müssen Sie nicht hinnehmen. Sie haben Anspruch auf ein wahres und zugleich wohlwollendes Zeugnis (Art. 330a OR). Wohlwollen heisst: Die Formulierung darf Ihr Fortkommen nicht unnötig erschweren. Der Weg zur Korrektur ist meist sachlich und kurz.

Vier Schritte zur Korrektur So gehen Sie vor 1 Prüfen Gesamtbild statt Einzelsatz 2 Benennen abwertende Stellen notieren 3 Bitten schriftlich, sachlich, konkret 4 Durchsetzen bei Weigerung Berichtigung
Der übliche Weg: erst das Gesamtbild klären, dann sachlich um Korrektur bitten, notfalls die Berichtigung verlangen.

So gehen Sie vor

  • Das ganze Zeugnis im Zusammenhang lesen
  • Konkrete Stellen mit Formulierungsvorschlag benennen
  • Sachlich und schriftlich um Korrektur bitten
  • Anspruch auf Wahrheit und Wohlwollen nennen (Art. 330a OR)
  • Bei Weigerung die Berichtigung verlangen

Das vermeiden Sie

  • Pauschal «alles neu» fordern ohne Beleg
  • Emotional oder vorwurfsvoll auftreten
  • Ein Wunschlob verlangen, das nicht wahr ist
  • Sich an einer einzigen Floskel festbeissen
  • Die Verjährungsfrist verstreichen lassen

Sie tragen für eine bessere Bewertung die Beweislast. Deshalb hilft es, die kritisierten Stellen sauber zu belegen, statt nur ein besseres Gefühl einzufordern. Führt das Gespräch nicht weiter, lässt sich die Korrektur durchsetzen oder das Zeugnis anfechten. Der Zeugnisanspruch verjährt nach zehn Jahren (Art. 127 OR, BGer 4A_295/2020); die Fünfjahresfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR betrifft nur Lohnforderungen.

Formulieren Sie die Bitte als konkreten Tausch: welcher Satz stört, welche Fassung Sie stattdessen vorschlagen und warum sie zutrifft. Ein Beispiel: Statt «bemühte sich, die Kundenanliegen zu bearbeiten» schlagen Sie «bearbeitete die Kundenanliegen selbstständig und zuverlässig» vor und verweisen auf Ihre tatsächlichen Zahlen. So bleibt die Diskussion sachlich und der Arbeitgeber muss nur zustimmen, nicht selbst neu texten. Wichtig ist der Zeitpunkt: Fordern Sie die Korrektur, solange die Zusammenarbeit noch frisch und ein Ansprechpartner erreichbar ist – je länger Sie warten, desto schwerer wird der Nachweis Ihrer Leistung.

Hinweis zur Einordnung Ein häufiges Muster ist, dass ein sachlicher Zweizeiler mit konkretem Formulierungsvorschlag mehr bewirkt als eine lange Beschwerde. Arbeitgeber korrigieren eher, wenn die Bitte belegt, höflich und leicht umsetzbar ist.
Fünf stille Abwertungen im Überblick Prüfraster: fünf stille Abwertungen Einschränkung «bemühte sich» Passiv statt aktivem Verb Reihenfolge: Nebensache zuerst Auslassung (Führung, Umsatz, Dank) Kühle Schlussformel Balkenlänge = Signalstärke im Gesamtbild
Je mehr dieser Balken bei Ihnen ausschlagen, desto klarer ist das Zeugnis insgesamt abgewertet.

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✓Das Zeugnis im Gesamten geprüftSprache, Aufbau, Ton und Wirkung zusammen eingeordnet – nicht nur einzelne Floskeln.
✓Zwischen den Zeilen erklärtMögliche Abschwächungen, Einschränkungen und fehlende Aussagen sichtbar gemacht.
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✓Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch direkt ein höfliches Schreiben an den Arbeitgeber als Grundlage.
✓Ergebnis als PDF und WordPer E-Mail, ohne Registrierung; der Zugangslink ist 7 Tage gültig. Vertraulich, geschwärzt möglich.
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Transparenz und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Dass ein Zeugnis das berufliche Fortkommen fördern soll und darum wohlwollend zu formulieren ist, hält BGE 136 III 510 fest.
Für wen ist diese Seite gedacht?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Verdacht haben, ihr höflich klingendes Zeugnis sei in Wahrheit abgewertet, und Klarheit über das Gesamtbild suchen.
Worauf stützen sich die Aussagen?
Auf das Schweizer Obligationenrecht: Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (Art. 330a OR), Persönlichkeitsschutz und Wohlwollen (Art. 328 OR) sowie die anerkannten Grundsätze Wahrheit und Wohlwollen. Die Beweislast für eine bessere Bewertung liegt beim Arbeitnehmer.
Welche Fristen gelten?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach zehn Jahren (Art. 127 OR); das Bundesgericht hat die kürzere Fünfjahresfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR dafür ausdrücklich abgelehnt (BGer 4A_295/2020).
Was wird bewusst nicht angeboten?
Keine Rechtsberatung, keine Vertretung vor Gericht oder gegenüber dem Arbeitgeber. Die Analyse ordnet ein und erklärt, sie ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Hinweis: Diese Seite erklärt Zeugnissprache allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Gesetzesartikel und Notenzuordnungen dienen der Orientierung; im Streitfall ist die Einordnung des Einzelfalls durch eine Fachperson massgeblich. Stand der Angaben: August 2026.

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Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

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Häufige Fragen

Kann ein Arbeitszeugnis negativ sein, obwohl kein einziges böses Wort darin steht?

Ja. Ein Arbeitszeugnis wird selten offen kritisiert, denn es muss wohlwollend formuliert sein (Art. 328 OR). Die Abwertung steckt im Ton, in Einschränkungen wie «bemühte sich», in der Reihenfolge der Aufgaben und in dem, was fehlt. Höflich klingende Zeugnisse sind darum oft die kritischsten.

Woran erkenne ich, dass ein ganzes Zeugnis abgewertet ist und nicht nur eine Stelle?

Achten Sie auf das Zusammenspiel: Eine einzelne schwache Floskel kann Zufall sein, mehrere gleichgerichtete Signale sind es nicht. Wenn Leistung, Verhalten, Schlussformel und Reihenfolge alle in dieselbe Richtung dämpfen, ergibt sich ein negatives Gesamtbild. Genau dieses Zusammenspiel prüfen wir, nicht nur einzelne Wörter.

Was bedeutet «bemühte sich» im Arbeitszeugnis?

«Bemühte sich» beschreibt die Anstrengung, nicht das Ergebnis, und gilt als klare Abwertung: Der Mitarbeiter hat es versucht, aber das Ziel nicht erreicht. Ähnlich wirken «im Grossen und Ganzen», «kennengelernt» oder «trug bei». Solche Einschränkungswörter verwandeln ein Lob in eine höfliche Kritik.

Zählt eine fehlende Aussage im Zeugnis auch als negativ?

Ja, das Fehlen ist eine der stärksten stillen Abwertungen. Fehlt bei einer Führungskraft das Wort «Führung», beim Verkäufer der Umsatz oder am Schluss der Dank und das Bedauern über den Weggang, wirkt das wie ein bewusstes Weglassen. Was ausgelassen wird, sagt oft mehr als das Gesagte.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis negativ formuliert ist?

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis (Art. 330a OR). Bitten Sie den Arbeitgeber schriftlich und sachlich um Korrektur der abwertenden Stellen. Bleibt er dabei, können Sie die Berichtigung notfalls gerichtlich verlangen; Der Zeugnisanspruch verjährt nach zehn Jahren (Art. 127 OR, BGer 4A_295/2020); die Fünfjahresfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR betrifft nur Lohnforderungen.

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Wir lesen Ihr Zeugnis im Zusammenspiel aller Bereiche und sagen Ihnen, was der freundliche Ton wirklich bedeutet. Klartext, Notenstufe und markierte Stellen – als PDF und Word, für CHF 19.– einmalig.

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