Typische negative Formulierungen im Arbeitszeugnis
Es gibt Formulierungen, die in Arbeitszeugnissen häufiger kritisch wirken können. Dazu gehören sehr schwache Abstufungen, unklare Leistungsbewertungen, auffällig neutrale Aussagen oder Sätze, die nur das Selbstverständliche erwähnen. Besonders problematisch ist es, wenn solche Formulierungen im Kernbereich stehen: also dort, wo Leistung, Arbeitsweise, Verhalten oder Schlussformel bewertet werden.
Beispiele sind Wörter wie „bemüht“, „im Grossen und Ganzen“, „zeigte Interesse“, „entsprach den Anforderungen“ oder eine sehr reduzierte Bewertung wie „war pünktlich und zuverlässig“, wenn sonst kaum etwas zur Leistung gesagt wird. Auch ein Satz wie „sie war ehrlich“ kann irritieren, wenn er ohne passenden Zusammenhang steht, weil Ehrlichkeit normalerweise vorausgesetzt wird und nicht als besondere Leistung hervorgehoben werden muss.
Trotzdem gilt: Auch solche Formulierungen müssen im Zusammenhang gelesen werden. Ein einzelnes Wort kann durch starke andere Abschnitte relativiert werden. Umgekehrt kann ein Zeugnis auch ohne klassische Warnwörter schwach wirken, wenn es zu knapp, kühl oder unvollständig ist.
- „bemüht“: kann schwach wirken, wenn damit Leistung beschrieben wird.
- „im Grossen und Ganzen“: wirkt oft einschränkend und nicht klar positiv.
- „entsprach den Anforderungen“: kann eher ausreichend als stark wirken.
- „zeigte Interesse“: klingt schwächer als aktive, erfolgreiche Umsetzung.
- „war pünktlich“: kann auffällig sein, wenn sonst keine starken Leistungen genannt werden.