Der kleine Unterschied: volle oder vollste Zufriedenheit?
Viele Menschen bleiben genau an diesem Punkt hängen. Im Zeugnis steht „volle Zufriedenheit“, aber nicht „vollste Zufriedenheit“. Bedeutet das automatisch, dass die Bewertung schlechter ist? Nicht zwingend. In vielen Zeugnissen wird „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ als gute, teilweise sehr gute Bewertung verstanden. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wirkt allerdings häufig noch stärker und wird oft als klassische sehr gute Leistungsformel gelesen.
Wichtig ist: Nicht jedes Unternehmen formuliert gleich. Manche Arbeitgeber verwenden keine übersteigerten Begriffe wie „vollsten“, obwohl sie eine sehr positive Bewertung meinen. Andere nutzen sehr standardisierte Zeugnisbausteine. Deshalb sollte die Formulierung immer mit dem gesamten Dokument abgeglichen werden.
- „zu unserer Zufriedenheit“: wirkt häufig deutlich zurückhaltender.
- „zu unserer vollen Zufriedenheit“: wirkt solide bis gut, aber ohne „stets“ weniger stark.
- „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: wirkt gut bis sehr gut, je nach Gesamtzeugnis.
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: wirkt häufig wie eine sehr starke Leistungsbewertung.