Was «im gegenseitigen Einvernehmen» bedeutet
Die Formel beschreibt, wie das Arbeitsverhältnis endete: einvernehmlich, also mit Zustimmung beider Seiten. Sie ist bewusst diplomatisch. Sie nennt keinen Schuldigen und keinen Auslöser – weder eine Kündigung durch den Arbeitgeber noch eine durch die Mitarbeiterin.
Genau darin liegt ihre Doppelnatur. Sie schützt beide Seiten und ist in vielen Fällen völlig unverfänglich. Sie kann aber auch verdecken, dass der Anstoss vom Arbeitgeber kam oder dass es einen Konflikt gab. Für Aussenstehende bleibt der wahre Hergang damit unsichtbar – und genau das ist gewollt. Ob die Formel harmlos oder beschönigend ist, lässt sich nie am Wortlaut allein ablesen, sondern nur daran, wie warm oder nüchtern der Rest der Verabschiedung ausfällt. Die Formel gehört zur Sprache der Schlussformeln, deren Logik die Geheimsprache im Arbeitszeugnis und der Blick auf einzelne Formulierungen erklären.
- Neutral im Kern: keine Schuldzuweisung, beide Seiten einverstanden
- Nicht «auf eigenen Wunsch»: sagt nichts über die Eigeninitiative
- Kontext entscheidet: erst Bedauern und Dank geben ihr einen Ton