Stand: August 2026
Negativzeichen im Arbeitszeugnis: die Liste zum Abgleichen, Satz für Satz
Kein Satz in Ihrem Zeugnis ist unfreundlich – und trotzdem bleibt beim Lesen ein schaler Rest. Das liegt fast immer an ein paar wenigen Wörtern, die man kennen muss, um sie zu bemerken.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Fünf Gruppen: Relativierung, Bemüht, Grundtugend, Lücke, Reihenfolge.
- Ein einzelnes Zeichen ist noch kein Urteil.
- Auslassungen wirken oft stärker als Formulierungen.
- Verdeckte Abwertung ist unzulässig (Art. 328 OR).
- Zwei bis drei Punkte reklamieren, nicht zwanzig.
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1. Relativierungen
Die erste Gruppe schränkt ein, ohne es auszusprechen. Ein einzelnes Wort schiebt sich vor die Aussage und nimmt ihr die Absolutheit. Was übrig bleibt, klingt immer noch freundlich – sagt aber, dass es Ausnahmen gab.
| Wort im Zeugnis | Wirkung | Besser |
|---|---|---|
| weitgehend | überwiegend, aber nicht durchgehend | ersatzlos streichen |
| im Grossen und Ganzen | es gab spürbare Ausnahmen | «stets» stattdessen |
| in der Regel | Abweichungen kamen vor | ersatzlos streichen |
| meistens | deutliche Einschränkung | «stets» |
| soweit möglich | Leistung an Umstände gekoppelt | ersatzlos streichen |
| grundsätzlich | im Prinzip, praktisch nicht immer | ersatzlos streichen |
Am häufigsten begegnet einem «im Grossen und Ganzen». Der Ausdruck wirkt umgangssprachlich harmlos und ist in der Zeugnissprache eine deutliche Absenkung. Was er in verschiedenen Zusammenhängen bedeutet, ist auf «Im Grossen und Ganzen» ausführlich beschrieben.
Ohne sie wäre der Satz die Standardformel für tadelloses Verhalten. Mit ihnen steht dort, dass es Ausnahmen gab, ohne dass jemand sagen muss, welche. Genau diese Unbestimmtheit macht die Relativierung so wirksam.
2. Bemüht-Formeln
Die zweite Gruppe lobt die Absicht statt das Ergebnis. Sie ist unter allen Negativzeichen die bekannteste und trotzdem die, die am häufigsten unbemerkt im eigenen Zeugnis steht – weil «bemüht» im Alltag positiv klingt.
| Formulierung | Gelesen als | Ersatz |
|---|---|---|
| war stets bemüht | hat es versucht, nicht erreicht | «erfüllte stets» |
| versuchte, den Anforderungen zu genügen | ungenügend | «erfüllte die Anforderungen» |
| zeigte Interesse an | Interesse statt Ergebnis | «übernahm eigenständig» |
| arbeitete im Rahmen seiner Möglichkeiten | Leistung an Grenzen gekoppelt | ersatzlos streichen |
| hat sich eingearbeitet | Zustand statt Leistung | «arbeitete sich rasch ein und übernahm» |
Die dritte Zeile ist die unauffälligste. «Zeigte Interesse» klingt nach Motivation und sagt in der Zeugnissprache, dass es beim Interesse blieb. Die Abgrenzung zur echten Eigeninitiative beschreibt «Zeigte Interesse».
«Er war stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und termingerecht zu erledigen.»
«Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets sorgfältig und termingerecht zu unserer vollen Zufriedenheit.»
3. Lob für Selbstverständlichkeiten
Die dritte Gruppe lobt echt und trotzdem falsch. Pünktlichkeit, Ordnung und Freundlichkeit sind Grundvoraussetzungen, keine Leistungen. Wer im Zeugnis vor allem dafür gelobt wird, bekommt Anerkennung für das Minimum – und erfahrene Leserinnen fragen sich, warum nichts Fachliches dasteht.
Kritisch wird es, wenn diese Sätze an die Stelle der Leistungsbewertung treten. Steht daneben eine klare Zufriedenheitsformel, sind sie unproblematisch. Ersetzen sie sie, ist das eines der deutlichsten Zeichen überhaupt. Wie stark das im Einzelfall wirkt, zeigt «War pünktlich» im Arbeitszeugnis.
Kein Wort zur Arbeit. Drei Eigenschaften, die man von jedem erwartet, und keine Aussage darüber, ob die Aufgaben gut erledigt wurden. Als einziger bewertender Satz eines Zeugnisses ist das eine deutliche Botschaft.
Solche Sätze für Kompliment halten und sich freuen. Freundlichkeit im Zeugnis ist schön, ersetzt aber die fachliche Bewertung nicht – und genau die sucht eine Personalabteilung als Erstes.
Laden Sie das Zeugnis hoch und schreiben Sie dazu, welche Sätze Sie stutzig machen. Sie bekommen eine Einordnung, welche davon wirklich Gewicht haben und wie ein Ersatzsatz lauten könnte.
4. Auslassungen
Die vierte Gruppe ist die stärkste und die am schwersten zu entdeckende, weil man Abwesendes nicht liest. Ein Zeugnis, in dem eine Kernaufgabe fehlt, eine Personengruppe nicht genannt wird oder der Dank ausbleibt, sagt damit etwas – und zwar unabhängig davon, ob es so gemeint war.
| Was fehlt | Wird gelesen als | Gewicht |
|---|---|---|
| Eine prägende Kernaufgabe | war dort nicht erfolgreich | hoch |
| Kundschaft im Verhaltensteil | Probleme im Kundenkontakt | hoch |
| Vorgesetzte im Verhaltensteil | Konflikt mit der Führung | sehr hoch |
| Dank in der Schlussformel | Trennung war nicht einvernehmlich | hoch |
| Bedauern über den Weggang | Weggang war nicht unerwünscht | mittel |
| Zukunftswünsche | deutliche Distanz | hoch |
| Leistungsformel | Bewertung bewusst vermieden | sehr hoch |
Die dritte Zeile verdient besondere Aufmerksamkeit. Die übliche Reihenfolge im Verhaltensteil lautet Vorgesetzte, Mitarbeitende, Kundschaft. Fehlen die Vorgesetzten in einer sonst vollständigen Aufzählung, ist das eines der klarsten Zeichen, die es gibt. Warum jede Lücke im Zeugnis zur Aussage wird, erklärt das Vollständigkeitsprinzip.
Die Vorgesetzten fehlen – und sie stehen in der üblichen Aufzählung an erster Stelle. In einem sonst sorgfältigen Zeugnis ist das eines der deutlichsten Zeichen überhaupt, weil es kaum durch Flüchtigkeit erklärbar ist.
Ein Sachbearbeiter fand im Verhaltensteil nur Vorgesetzte und Mitarbeitende, obwohl er täglich Kundenkontakt hatte. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Vorlage aus einer Funktion ohne Kundenkontakt stammte. Die Ergänzung kam ohne Diskussion.
5. Reihenfolge und Formales
Die fünfte Gruppe sagt nichts über Ihre Arbeit, prägt den Eindruck aber trotzdem. Sie betrifft die Anordnung der Teile und die äussere Form des Dokuments.
Steht der Verhaltensteil vor dem Leistungsteil, wirkt das wie ein Versuch, die schwächere Bewertung nach hinten zu schieben. Werden im Verhaltensteil die Mitarbeitenden vor den Vorgesetzten genannt, ist das ein leises Signal in dieselbe Richtung. Und ein Ausstellungsdatum, das Monate nach dem Austritt liegt, wirft die Frage auf, warum es so lange gedauert hat.
| Beobachtung | Wirkung | Was tun |
|---|---|---|
| Verhalten steht vor Leistung | lenkt Aufmerksamkeit auf die Leistung | Umstellung erbitten |
| Mitarbeitende vor Vorgesetzten | leises Signal | Umstellung erbitten |
| Datum Monate nach Austritt | wirft Fragen auf | Rückdatierung erbitten |
| Unterschrift einer unbekannten Person | niemand wollte unterschreiben | Unterzeichnung durch Vorgesetzte erbitten |
| Tippfehler im eigenen Namen | Nachlässigkeit | Korrektur verlangen |
| Kein Briefkopf | wirkt improvisiert | Neuausstellung erbitten |
Die vierte Zeile wird oft übersehen. Ein Zeugnis sollte von der direkt vorgesetzten Person und, wo üblich, zusätzlich von der Personalleitung unterschrieben sein. Eine Unterschrift von jemandem, der Sie nie geführt hat, schwächt den Text spürbar – auch wenn inhaltlich alles stimmt. Die weiteren typischen Schnitzer sammelt Typische Fehler der Arbeitgeber.
Wann die Häufung entscheidet
Bevor Sie das erste Wort reklamieren, lohnt eine nüchterne Frage: Wie sorgfältig ist das Zeugnis insgesamt? Ein Text mit vollständiger Aufgabenliste, sauberer Gliederung und korrekter Schreibweise stammt von jemandem, der sich Mühe gegeben hat. Was dort auffällt, war mit hoher Wahrscheinlichkeit gewollt. Ein Zeugnis dagegen, das aus einer Vorlage zusammengesetzt wirkt, trägt seine Ungereimtheiten meist ohne Absicht.
Ein einzelnes Zeichen ist ein Hinweis, kein Urteil. Betriebe schreiben Zeugnisse unter Zeitdruck, kopieren aus Vorlagen und kennen die Codelogik oft nicht. Vieles, was wie eine Botschaft aussieht, ist schlicht Nachlässigkeit.
Aussagekräftig wird es in zwei Fällen. Erstens, wenn mehrere Zeichen zusammentreffen – etwa eine Relativierung in der Leistungsformel und eine Lücke im Verhaltensteil und ein Schluss ohne Dank. Zweitens, wenn das Zeugnis sonst sorgfältig und vollständig ist und ausgerechnet an einer Stelle etwas fehlt. Sorgfalt überall und Nachlässigkeit an genau einer Stelle ist kein Zufall.
Drei Zeichen, zwei davon reklamiert
Eine Sachbearbeiterin, 39, fünf Jahre in einem Dienstleistungsbetrieb im Kanton Zürich, fand drei Stellen: «im Grossen und Ganzen» in der Leistungsformel, keine Kundschaft im Verhaltensteil trotz täglichem Kundenkontakt und einen Schluss ohne Dank. Sie reklamierte die ersten beiden mit fertigen Ersatzsätzen und liess den Dank unerwähnt. Der Betrieb übernahm beide Änderungen und ergänzte den Dank von sich aus. Dauer: 15 Tage.
So gehen Sie damit um
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Erstens: Jede Stelle wörtlich notieren, mit dem Satz davor und danach, damit der Zusammenhang stimmt. Zweitens: Für jede Stelle einen Ersatzsatz formulieren, der dieselbe Tatsache günstiger ausdrückt – nicht eine, die nicht stimmt.
Drittens: Auf die zwei bis drei stärksten Punkte beschränken. Eine kurze Liste wird umgesetzt, eine lange löst Abwehr aus. Viertens: Sachlich schreiben, eine Frist von zwei bis drei Wochen nennen und die Ersatzsätze gleich mitliefern. Wie ein solches Schreiben im Detail aussieht, steht auf Arbeitszeugnis korrigieren lassen.
Reklamationslisten mit zwölf Punkten. Sie erzeugen den Eindruck, es gehe ums Prinzip und nicht um die Sache – und werden entsprechend behandelt. Zwei präzise Punkte mit fertigen Sätzen sind wirksamer als zwölf allgemeine.
Rechtlich stützt sich Ihre Bitte auf Art. 330a OR und den Grundsatz, dass ein Zeugnis wahr und wohlwollend sein muss. Verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Für die Frist gilt Art. 128 Ziff. 3 OR mit fünf Jahren. Prüfen Sie zusätzlich einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag – ein GAV kann günstigere Regeln enthalten.
Dann bleibt der Weg über die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos, und schon die Einladung klärt viele Fälle. Ein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung ergibt sich daraus nicht – wohl aber auf ein Zeugnis, das nicht verdeckt abwertet. Massgebend bleibt Ihr konkreter Vertrag samt allfälligem GAV.
Zeugnis jetzt abgleichen lassen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woran sich diese Seite hält
- Rechtsgrundlage
- Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR. Es muss wahr und zugleich wohlwollend sein.
- Verdeckte Abwertung
- Versteckte Botschaften sind unzulässig, weil Art. 328 OR die Persönlichkeit der arbeitnehmenden Person schützt. Wahre Aussagen dürfen dagegen auch dann stehen, wenn sie unangenehm sind.
- Frist
- Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
- Woher die Deutungen stammen
- Die Zuordnung von Formulierungen zu Bedeutungen ist keine Gesetzesregel, sondern eine gewachsene Konvention der Personalpraxis. Sie wird hier beschrieben, nicht als Rechtslage behauptet.
- Was hier nicht angeboten wird
- Keine Rechtsberatung, keine Vertretung gegenüber dem Betrieb, keine Durchsetzung einer bestimmten Formulierung. Für Streitfälle ist die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
- Für wen diese Seite ist
- Für Angestellte in der Schweiz, die ihr Zeugnis systematisch durchgehen wollen, statt einzelne Sätze zu googeln.
Häufige Fragen
Was sind Negativzeichen im Arbeitszeugnis?
Formulierungen, die freundlich klingen und trotzdem abwerten. Dazu zählen Relativierungen wie «weitgehend», Bemüht-Formeln, Lob nur für Selbstverständlichkeiten sowie Auslassungen: eine fehlende Personengruppe, eine fehlende Kernaufgabe oder ein Schluss ohne Dank.
Reicht ein einzelnes Negativzeichen für ein schlechtes Zeugnis?
In aller Regel nicht. Ein einzelnes Zeichen kann Zufall, Nachlässigkeit oder Stilfrage sein. Aussagekräftig wird es, wenn mehrere zusammentreffen oder wenn ein Zeichen genau dort steht, wo die Kernaussage über Ihre Leistung stehen müsste.
Sind Negativzeichen erlaubt?
Verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein, und Art. 328 OR schützt Ihre Persönlichkeit. Wahre Aussagen dürfen allerdings auch dann drinstehen, wenn sie Ihnen nicht gefallen – die Grenze verläuft zwischen ehrlicher Bewertung und versteckter Botschaft.
Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Zeichen finde?
Notieren Sie jede Stelle wörtlich, formulieren Sie einen Ersatzsatz und bitten Sie den Betrieb schriftlich um Anpassung. Konzentrieren Sie sich auf die zwei bis drei stärksten Punkte statt auf jede Kleinigkeit. Eine kurze, sachliche Liste wird deutlich häufiger umgesetzt als ein langer Beschwerdebrief.
Woran erkenne ich, dass etwas absichtlich weggelassen wurde?
An der Regelmässigkeit. Wenn der Text sonst vollständig und sorgfältig ist und ausgerechnet an einer Stelle etwas fehlt, ist das ein Hinweis. Ist das ganze Zeugnis knapp und lieblos, spricht mehr für Zeitmangel als für eine versteckte Botschaft.



