Stand: August 2026
Arbeitszeugnis nach der Probezeit: Anspruch, möglicher Inhalt und die Wirkung in der Bewerbung
Sieben Wochen, dann war Schluss – und jetzt steht die Frage im Raum, ob man für diese kurze Zeit überhaupt etwas verlangen soll oder ob Schweigen klüger ist.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anspruch besteht ab dem ersten Tag, ohne Mindestdauer.
- Probezeit dauert höchstens drei Monate (Art. 335b OR).
- Kündigungsfrist in der Probezeit: sieben Tage.
- Kurzes Zeugnis heisst nicht automatisch schlechtes Zeugnis.
- Bei schwacher Bewertung ist die Bestätigung oft besser.
| Punkt | In der Probezeit | Nach der Probezeit |
|---|---|---|
| Dauer | 1 Monat, vertraglich bis 3 Monate | – |
| Kündigungsfrist | 7 Tage, jederzeit | 1 bis 3 Monate je nach Dienstjahr |
| Sperrfrist bei Krankheit | keine | 30 bis 180 Tage (Art. 336c OR) |
| Verlängerung bei Abwesenheit | ja, um die Fehltage | – |
| Anspruch auf Zeugnis | ja, unverändert | ja |
| Wahl der Zeugnisform | frei | frei |
Die vorletzte Zeile ist die entscheidende: Beim Zeugnisanspruch macht die Probezeit keinen Unterschied. Was sich ändert, sind die Fristen und der fehlende Kündigungsschutz – nicht Ihr Recht auf ein Papier über diese Zeit.
Auf dieser Seite
- Was Art. 335b OR zur Probezeit regelt
- Was nach wenigen Wochen überhaupt drinstehen kann
- Zeugnis oder Bestätigung – die Entscheidung
- Formulierungen, die kurze Stationen tragen
- Wie ein kurzes Zeugnis aufgebaut sein sollte
- Der Austrittsgrund und seine Tücken
- Die kurze Station in der Bewerbung
- Zeugnis einschätzen lassen
- Häufige Fragen
Was Art. 335b OR zur Probezeit regelt
Ohne besondere Abrede gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Wer sie verlängern will, muss das schriftlich vereinbaren, und die Obergrenze liegt bei drei Monaten. Während dieser Zeit kann jede Seite mit einer Frist von sieben Tagen kündigen, auf das Ende jedes beliebigen Tages. Das ist der eigentliche Zweck der Probezeit: Beide Seiten sollen ohne grossen Aufwand feststellen können, ob es passt.
Ein Punkt wird häufig übersehen: Fällt in die Probezeit eine Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst, verlängert sich die Probezeit um diese Tage. Wer im zweiten Monat zwei Wochen ausfällt, ist also zwei Wochen länger in der Probezeit als im Kalender vermerkt. Wie sich Abwesenheiten sonst noch auf das Zeugnis auswirken, steht auf Krankheit im Arbeitszeugnis.
«Bei uns gibt es in der Probezeit kein Zeugnis» ist eine verbreitete, aber falsche Auskunft. Art. 330a OR kennt keine Mindestdauer. Eine höfliche schriftliche Bitte mit Verweis auf den Artikel löst diese Fälle fast immer.
Ein Gesamtarbeitsvertrag kann von diesen Regeln abweichen, meist zugunsten der Angestellten – etwa mit einer kürzeren Probezeit oder einer längeren Kündigungsfrist. Prüfen Sie deshalb, ob für Ihren Betrieb ein GAV gilt, bevor Sie sich auf die gesetzlichen Werte verlassen.
Was nach wenigen Wochen überhaupt drinstehen kann
Hier liegt das eigentliche Problem, und es ist kein rechtliches, sondern ein inhaltliches. Ein Zeugnis über sechs Wochen kann schlicht nicht dasselbe leisten wie eines über sechs Jahre. Der Tätigkeitsbeschrieb umfasst meist Einarbeitung und erste eigene Aufgaben. Die Leistungsbeurteilung stützt sich auf einen Zeitraum, in dem die meisten Menschen noch nicht zeigen konnten, was sie können.
Gute Betriebe lösen das, indem sie das ausdrücklich sagen. Ein Satz wie «in der kurzen Zeit arbeitete sie sich rasch und selbstständig ein» bewertet, was bewertbar war, ohne mehr zu behaupten. Schlechte Zeugnisse tun so, als wäre eine volle Beurteilung möglich – und landen dann bei blassen Formeln, die eine Personalabteilung als Abwertung liest.
Zeugnis oder Bestätigung – die Entscheidung
Beide Formen stehen Ihnen offen, und die Wahl liegt bei Ihnen. Die Faustregel ist einfach: Solange die Bewertung neutral bis freundlich ausfällt, nehmen Sie das Zeugnis. Ist sie erkennbar schwach, ist die Arbeitsbestätigung häufig der ruhigere Weg, weil sie gar nicht erst bewertet.
Ein Zwischenschritt wird oft übersprungen. Bevor Sie das Zeugnis aufgeben und auf die Kurzform wechseln, lohnt eine sachliche Bitte um Nachbesserung. Gerade bei kurzen Anstellungen entstehen schwache Formulierungen selten aus Groll, sondern weil niemand wusste, wie man einen kurzen Zeitraum fair beschreibt. Der Weg dorthin ist auf Arbeitszeugnis korrigieren lassen beschrieben.
Aus «bemüht» wurde «rasch eingearbeitet»
Ein Detailhandelsfachmann EFZ, 26, verliess einen Betrieb im Kanton St. Gallen nach neun Wochen in der Probezeit. Im Zeugnis stand: «Er war bemüht, sich in die neuen Aufgaben einzuarbeiten.» Nach einer sachlichen Bitte um eine Formulierung, die der kurzen Dauer gerecht wird, hiess es in der zweiten Fassung: «In der kurzen Anstellungsdauer arbeitete er sich zügig und selbstständig in Kassenführung und Warenbewirtschaftung ein.» Aufwand: eine E-Mail, elf Tage Wartezeit.
Laden Sie es hoch und schreiben Sie dazu, wie lange die Anstellung dauerte. Sie bekommen eine Einordnung, ob der Text für die kurze Dauer angemessen ist oder ob eine Nachbesserung lohnt.
Formulierungen, die kurze Stationen tragen
Es gibt Sätze, die eine kurze Anstellung fair abbilden, und solche, die sie unnötig beschädigen. Der Unterschied liegt fast immer darin, ob der Text die kurze Dauer benennt und einordnet oder ob er sie stillschweigend als Massstab für eine volle Beurteilung nimmt.
Die kurze Dauer wird genannt, aber nicht als Entschuldigung. Danach folgt eine vollwertige Leistungsformel im guten Bereich. Ein Leser weiss, worauf sich die Bewertung stützt, und liest sie trotzdem als echte Bewertung.
Formal korrekt, praktisch eine Nullaussage. Der Satz beantwortet die einzige Frage nicht, die eine Personalabteilung hat. Wer diesen Satz im Zeugnis hat, sollte um eine Ergänzung bitten oder auf die Arbeitsbestätigung wechseln – ein Zeugnis ohne Bewertung nützt niemandem.
Er wertet, ohne zu begründen, und lädt zu Spekulationen ein. Ein Zeugnis darf den Austritt nennen, aber nicht kommentieren. Solche Sätze lassen sich mit Verweis auf die Sachlichkeitspflicht streichen – wie das geht, zeigt Arbeitszeugnis anfechten.
«Er war während der Probezeit bei uns tätig und schied nach sieben Wochen wieder aus.»
«Er war vom 1. April bis 20. Mai 2026 als Logistikmitarbeiter in einem Pensum von 100 Prozent tätig. In dieser Zeit übernahm er Wareneingang und Kommissionierung und erledigte diese Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.»
Wie ein kurzes Zeugnis aufgebaut sein sollte
Ein Zeugnis über wenige Wochen braucht dieselben Bausteine wie ein langes, nur in anderer Gewichtung. Der Tätigkeitsbeschrieb bleibt kurz, weil wenig zu beschreiben war. Die Leistungsaussage darf trotzdem vollwertig sein – sie bezieht sich eben auf das, was in dieser Zeit tatsächlich anfiel. Weggelassen werden darf nichts.
| Baustein | Anstellung 6 Wochen | Anstellung 4 Jahre |
|---|---|---|
| Personalien und Dauer | 2 bis 3 Zeilen | 2 bis 3 Zeilen |
| Tätigkeitsbeschrieb | 3 bis 5 Zeilen | 8 bis 15 Zeilen |
| Leistungsbeurteilung | voll, mit Formel | voll, mit Formel |
| Verhaltensbeurteilung | 1 bis 2 Zeilen | 2 bis 4 Zeilen |
| Austrittsgrund | neutral, 1 Zeile | neutral, 1 Zeile |
| Schlussformel | Dank und Wünsche | Dank, Bedauern, Wünsche |
| Gesamtlänge | rund eine halbe Seite | 1 bis 2 Seiten |
Die dritte Zeile ist die wichtige: Die Leistungsformel wird nicht gekürzt. Wer nach sechs Wochen ein Zeugnis ohne Bewertungssatz erhält, hat kein kurzes Zeugnis, sondern ein unvollständiges. Beim Bedauern in der Schlussformel ist es anders – nach wenigen Wochen wirkt es aufgesetzt, und sein Fehlen wird hier ausnahmsweise nicht als Signal gelesen. Wie es bei längeren Anstellungen wirkt, steht auf Bedauern fehlt im Arbeitszeugnis.
Der Austrittsgrund und seine Tücken
Ein Zeugnis darf nennen, wie das Arbeitsverhältnis endete, muss es aber nicht bewerten. Bei einer Beendigung in der Probezeit ist die neutrale Formulierung besonders wichtig, weil hier ohnehin schon die Dauer für sich spricht. Am unauffälligsten bleibt es, wenn der Text schlicht den Zeitraum nennt und mit den üblichen Wünschen endet.
Heikel wird es bei Zusätzen, die den Anschein der Neutralität wahren und trotzdem eine Botschaft transportieren. «Das Arbeitsverhältnis wurde in gegenseitigem Einvernehmen während der Probezeit aufgelöst» klingt sachlich, betont aber gleich zweimal, worum es ging. Wie solche Formeln gelesen werden, zeigt «im gegenseitigen Einvernehmen».
Nicht die kurze Dauer irritiert, sondern der Kommentar dazu. Ein Zeugnis über sieben Wochen ohne jede Erklärung des Austritts wird routiniert weggelesen. Eines mit einem erklärenden Halbsatz wird zweimal gelesen.
Die kurze Station in der Bewerbung
Zum Schluss die praktische Frage: Soll die Station überhaupt in den Lebenslauf? Eine Pflicht zur Vollständigkeit gibt es nicht, solange kein falsches Bild entsteht. Bei wenigen Wochen zwischen zwei nahtlos anschliessenden Anstellungen lassen viele die Station weg, und das ist unproblematisch.
Anders sieht es aus, wenn dadurch eine unerklärte Lücke von mehreren Monaten entsteht. Dann ist die kurze Nennung meist der ruhigere Weg, weil eine Lücke mehr Fragen auslöst als eine erklärte kurze Station. Nennen Sie in diesem Fall Zeitraum und Funktion, und legen Sie das Zeugnis oder die Bestätigung bei – ohne Kommentar. Was Personalverantwortliche in den ersten Sekunden tatsächlich prüfen, beschreibt Wirkung auf Arbeitgeber.
Eine Kauffrau EFZ liess eine Station von sechs Wochen weg. Dadurch entstand im Lebenslauf eine Lücke von vier Monaten, weil die Folgestelle erst später begann. Im Gespräch kam die Frage sofort. Nach dem Nachtragen der Station verschwand das Thema aus den Gesprächen.
Zeugnis jetzt einschätzen lassen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woran sich diese Seite hält
- Probezeit
- Dauer, Verlängerung bei Abwesenheit und die Kündigungsfrist von sieben Tagen ergeben sich aus Art. 335b OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln vorsehen.
- Anspruch auf ein Zeugnis
- Art. 330a OR knüpft den Anspruch an das Arbeitsverhältnis, nicht an eine Mindestdauer. Absatz 2 räumt Ihnen die Wahl der kurzen Form ein.
- Kündigungsschutz
- Die Sperrfristen bei Arbeitsunfähigkeit nach Art. 336c OR gelten erst nach Ablauf der Probezeit. Das betrifft die Kündigung, nicht den Zeugnisanspruch.
- Was hier nicht angeboten wird
- Keine Rechtsberatung, keine Prüfung Ihrer Kündigung, keine Vertretung gegenüber dem Betrieb. Für Streitfälle ist die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.
- Für wen diese Seite ist
- Für Angestellte in der Schweiz, deren Anstellung in oder kurz nach der Probezeit endete – und die entscheiden müssen, welches Papier sie verlangen und wie sie damit umgehen.
Häufige Fragen
Habe ich nach der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Art. 330a OR knüpft den Anspruch an das Arbeitsverhältnis, nicht an eine Mindestdauer. Auch nach drei Wochen können Sie ein qualifiziertes Zeugnis mit Aussagen zu Leistung und Verhalten verlangen. Ob das für Ihre Bewerbung günstig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wie lange darf eine Probezeit in der Schweiz dauern?
Ohne abweichende Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Vertraglich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, so Art. 335b OR. Fällt in diese Zeit eine Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst, verlängert sich die Probezeit entsprechend.
Muss im Zeugnis stehen, dass es in der Probezeit endete?
Der Zeitraum steht drin, und daraus ergibt sich die kurze Dauer ohnehin. Das Wort «Probezeit» muss nicht fallen. Verlangen Sie im Zweifel eine neutrale Formulierung des Austritts, denn ein ausdrücklicher Hinweis lenkt die Aufmerksamkeit auf genau diesen Punkt.
Zeugnis oder Arbeitsbestätigung nach kurzer Anstellung?
Kommt auf den Inhalt an. Ist die Bewertung neutral bis freundlich, nehmen Sie das Zeugnis. Fällt sie erkennbar schwach aus, ist die Arbeitsbestätigung oft die ruhigere Wahl, weil sie gar nicht erst bewertet. Beide Formen stehen Ihnen nach Art. 330a OR zu.
Muss ich eine Station aus der Probezeit im Lebenslauf angeben?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, solange dadurch kein falsches Bild entsteht. Bei wenigen Wochen ohne Lücke im Lebenslauf lassen viele die Station weg. Entsteht dadurch eine unerklärte Lücke von mehreren Monaten, ist die kurze Nennung meist der ruhigere Weg.



