Stand: August 2026

Arbeitszeugnis und Ausbildungszeugnis: Wo der Unterschied liegt und welches Sie wann brauchen

Frisch mit dem EFZ in der Tasche steht die erste Bewerbung an – und plötzlich kursieren drei Papiere, die alle nach «Zeugnis» klingen, aber ganz Verschiedenes belegen.

Kurz beantwortet: Ein Ausbildungs- oder Lehrzeugnis beschreibt Ihre berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb: welchen Beruf Sie gelernt haben, welche Tätigkeiten Sie ausübten und wie Leistung und Verhalten waren. Das normale Arbeitszeugnis bewertet ein reguläres Anstellungsverhältnis nach der Lehre. Beide stützen sich auf Art. 330a OR – auch Lernende haben Anspruch. Das EFZ ist davon getrennt der staatliche Fähigkeitsausweis.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Lehrzeugnis = Arbeitszeugnis für die Zeit der Lehre.
  • EFZ oder EBA ist der staatliche Abschluss, kein Arbeitszeugnis.
  • Beide Zeugnistypen gründen auf Art. 330a OR.
  • Ausbildungszeugnis nennt gelernte Tätigkeiten, nicht nur die Note.
  • Für die erste Bewerbung zählen Lehrzeugnis und EFZ zusammen.
Ausbildungszeugnis und Arbeitszeugnis im direkten Vergleich Ausbildungs-/Lehrzeugnis Normales Arbeitszeugnis Zeitraum: die Lehre Fokus: gelernter Beruf erlernte Tätigkeiten (EFZ/EBA) Aussteller: Lehrbetrieb + Leistung & Verhalten Zeitraum: die Anstellung Fokus: Job-Leistung Aufgaben & Verantwortung Aussteller: Arbeitgeber + Verhalten & Schlussformel
Beide sind Arbeitszeugnisse nach Art. 330a OR – sie unterscheiden sich vor allem im Zeitraum und im inhaltlichen Schwerpunkt.

Was ist ein Ausbildungszeugnis?

Ein Ausbildungszeugnis – in der Praxis meist Lehrzeugnis genannt – ist das Arbeitszeugnis, das Ihnen der Lehrbetrieb zum Abschluss der beruflichen Grundbildung ausstellt. Es hält fest, welchen Beruf Sie gelernt haben, wie lange die Lehre dauerte, welche Tätigkeiten und Kompetenzen Sie erworben haben und wie Leistung und Verhalten während dieser Zeit waren. Rechtlich ist es kein Sonderfall, sondern ein ganz normales qualifiziertes Zeugnis nach Art. 330a OR – nur bezieht es sich eben auf ein Lehrverhältnis statt auf eine reguläre Anstellung.

Der häufigste Denkfehler: Lehrzeugnis und EFZ in einen Topf zu werfen. Das EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) beziehungsweise das EBA (Eidgenössisches Berufsattest) ist der staatliche Abschluss – der Nachweis, dass Sie das Qualifikationsverfahren bestanden haben. Es sagt nichts darüber aus, wie Sie im Betrieb gearbeitet haben. Das Lehrzeugnis dagegen bewertet genau das. Wie ein Arbeitszeugnis grundsätzlich aufgebaut ist und funktioniert, lesen Sie ausführlich auf Arbeitszeugnis verstehen.

Der zentrale Unterschied auf einen Blick

Beide Dokumente sind Arbeitszeugnisse und folgen denselben Grundsätzen: Sie müssen wahr und wohlwollend sein und dürfen keine versteckten Abwertungen enthalten. Der Unterschied liegt nicht im Recht, sondern im Gegenstand. Das eine beschreibt eine Ausbildung, das andere eine Berufstätigkeit. Daraus ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte, andere Formulierungen und ein anderer Zweck in der Bewerbung.

Ausbildungs-/Lehrzeugnis und normales Arbeitszeugnis über mehrere Kriterien
KriteriumAusbildungs-/LehrzeugnisNormales Arbeitszeugnis
Wer bekommt esLernende während oder nach der Grundbildung (EFZ/EBA)Angestellte während oder nach einer Anstellung
BezugszeitraumDauer der Lehre (meist 2–4 Jahre)Dauer des Arbeitsverhältnisses
AusstellerLehrbetriebArbeitgeber
RechtsgrundlageArt. 330a OR (Lehrvertrag)Art. 330a OR (Arbeitsvertrag)
Inhaltlicher Fokusgelernter Beruf, erworbene Tätigkeiten + Leistung/Verhaltenausgeübte Aufgaben, Leistung und Verhalten
ZweckNachweis der Ausbildung und erste BerufsbeurteilungNachweis von Berufserfahrung und Bewährung
Verhältnis zum EFZergänzt den Fähigkeitsausweisunabhängig vom EFZ

Ein Punkt fällt sofort auf: Die Rechtsgrundlage ist identisch. Wer glaubt, für Lernende gelte ein anderes Regime, irrt. Der Lehrvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag, und deshalb greift für das Lehrzeugnis dasselbe Zeugnisrecht wie für jedes andere Arbeitszeugnis. Wie Sie die versteckte Bewertung in einem solchen Zeugnis lesen, erklärt Zeugnisnote verstehen.

Typischer Fehler

Viele Absolventinnen legen der ersten Bewerbung nur das EFZ bei und lassen das Lehrzeugnis weg. Damit fehlt genau das Papier, das zeigt, wie sie gearbeitet haben – das EFZ belegt nur, dass sie den Abschluss geschafft haben.

Drei Dokumente, die oft verwechselt werden

Rund um die Lehre entstehen mehrere Papiere, die alle wichtig sind – aber jedes hat eine eigene Funktion. Wer sie auseinanderhält, packt seine Bewerbung richtig. Am Ende der Grundbildung haben Sie typischerweise drei verschiedene Nachweise in der Hand, und nur zwei davon gehören in die Bewerbungsmappe.

Lehrzeugnis, EFZ/EBA und Bildungsbericht im Vergleich
DokumentWas es istAusstellerIn die Bewerbung?
Lehrzeugnis (Ausbildungszeugnis)Arbeitszeugnis für die Zeit der LehreLehrbetriebJa – zeigt Leistung und Verhalten
EFZ / EBA (Fähigkeitszeugnis)staatlicher Berufsabschluss nach dem QualifikationsverfahrenKanton, im Rahmen der eidgenössischen BerufsbildungJa – belegt den Abschluss
Bildungsberichtinterne Beurteilung während der Lehre (semesterweise)Berufsbildner/in im BetriebNein – internes Dokument

Der Bildungsbericht ist der am häufigsten missverstandene der drei. Er begleitet Sie während der Lehre und hält regelmässig fest, wo Sie stehen und woran Sie arbeiten sollten. Er ist ein internes Führungs- und Fördermittel des Betriebs – kein Zeugnis für die Bewerbung. Das Lehrzeugnis dagegen fasst am Ende die ganze Ausbildung zusammen und ist das Papier, das ein künftiger Arbeitgeber sehen will.

Entscheidungsbaum: Welches Zeugnis brauche ich? Was will ich zeigen? für die Bewerbung «dass ich abgeschlossen habe» «wie ich im Betrieb war» Zwischenstand in der Lehre EFZ / EBA in die Bewerbung Lehrzeugnis in die Bewerbung Bildungsbericht bleibt intern
Für die Bewerbung zählen Lehrzeugnis und EFZ zusammen – der Bildungsbericht ist ein internes Dokument und bleibt in der Schublade.

Wer bekommt welches Zeugnis?

Das Lehrzeugnis erhält, wer eine berufliche Grundbildung absolviert hat – klassisch die drei- bis vierjährige Lehre mit EFZ oder die zweijährige Grundbildung mit EBA. Sobald das Lehrverhältnis endet, dürfen Sie ein qualifiziertes Zeugnis über die ganze Ausbildungszeit verlangen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Qualifikationsverfahren bestanden haben oder nicht: Auch wer die Lehre abbricht oder den Betrieb wechselt, hat Anspruch auf ein Zeugnis über den absolvierten Teil.

Das normale Arbeitszeugnis bekommen Sie später, sobald Sie nach der Lehre eine reguläre Stelle antreten. Es beschreibt dann Ihre Arbeit als ausgebildete Fachkraft – nicht mehr als Lernende. Beide können nebeneinander bestehen: Wer nach dem EFZ im selben Betrieb bleibt, hat oft zuerst ein Lehrzeugnis und Jahre später zusätzlich ein Arbeitszeugnis für die anschliessende Anstellung. Für die Fristen rund um Anspruch und Ausstellung lohnt der Blick auf Fristen beim Arbeitszeugnis.

Aus der Praxis Erfahrungsgemäss unterschätzen frisch Ausgelernte den Wert des Lehrzeugnisses. Wir sehen immer wieder Bewerbungen, in denen nur das EFZ liegt – dabei ist gerade beim Berufseinstieg das Lehrzeugnis der einzige Nachweis, wie jemand tatsächlich gearbeitet hat.

Inhalt und Zweck im Detail

Beide Zeugnisse enthalten dieselben Grundbausteine – Personalien, Dauer, Tätigkeitsbeschrieb, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie eine Schlussformel. Der Unterschied steckt in der Gewichtung. Das Lehrzeugnis legt viel Gewicht auf die erlernten Tätigkeiten: Es zählt auf, welche Arbeiten Sie im Rahmen der Grundbildung übernommen und welche Kompetenzen Sie dabei aufgebaut haben. Das ist logisch, denn eine Lehre ist per Definition ein Lernprozess.

Das reguläre Arbeitszeugnis verschiebt den Fokus. Hier stehen Verantwortung, Selbständigkeit und Ergebnisse im Vordergrund – also nicht, was Sie gelernt haben, sondern was Sie geleistet haben. Ein Aufgabenkatalog wie im Lehrzeugnis wäre hier fehl am Platz; erwartet werden konkrete Verantwortungsbereiche und ihre Bewertung. Welche Wörter dabei welche Note verschlüsseln, zeigt Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Lehrzeugnis-Satz

«Während der dreijährigen Grundbildung erlernte sie das Führen von Debitoren- und Kreditorenkonten sowie das Erstellen von Mehrwertsteuerabrechnungen.»

Arbeitszeugnis-Satz

«Sie verantwortete selbständig die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung für rund 60 Kundenkonten und erstellte die quartalsweisen Mehrwertsteuerabrechnungen termingerecht.»

Beide Sätze beschreiben dieselbe Person im selben Beruf – aber der erste betont das Erlernen, der zweite das eigenverantwortliche Ausführen. Genau diese Verschiebung markiert den Übergang von der Lernenden zur Fachkraft, und ein gutes Zeugnis macht sie sichtbar.

«Sie zeigte während der gesamten Lehrzeit Lernbereitschaft und entwickelte sich stetig weiter.»
Was im Lehrzeugnis dahintersteckt

Entwicklungs- und Lernbereitschaft sind im Lehrzeugnis ein Pluspunkt – eine Lehre lebt vom Dazulernen. Im normalen Arbeitszeugnis dagegen kann derselbe Satz nach hinten losgehen, weil er dort eher fehlende Reife andeutet.

«Die ihr übertragenen Ausbildungsinhalte eignete sie sich rasch und gründlich an.»
Wie das einzuordnen ist

«Rasch und gründlich» ist eine klare Bestleistung für ein Lehrzeugnis. Fehlt eines der beiden Wörter oder steht nur «genügend rasch», sinkt die Aussage – dieselbe Codelogik wie im normalen Zeugnis.

«Sie hat die Berufsschule regelmässig besucht.»
Warum das auffällt

Der blosse Schulbesuch ist eine Selbstverständlichkeit. Wird er lobend erwähnt, während zu Leistung oder Engagement wenig steht, kann das eine stille Abschwächung sein – ein typischer Fall für den Blick aufs Gesamtbild.

Das sehen Personalverantwortliche täglich

Ein Lehrzeugnis, das ausführlich die gelernten Tätigkeiten beschreibt, aber die Leistungsbeurteilung in einem einzigen dürren Satz abhandelt, wirkt unausgewogen. Die Sachbeschreibung ersetzt die Bewertung nicht – beide gehören hinein.

Wer stellt aus – und mit welcher Grundlage?

Das Lehrzeugnis stellt der Lehrbetrieb aus, meist unterschrieben von der Berufsbildnerin oder der Geschäftsleitung. Grundlage ist Art. 330a OR – dieselbe Bestimmung, die auch jedem anderen Arbeitszeugnis zugrunde liegt. Der Lehrbetrieb schuldet ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer des Lehrverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht.

Das EFZ oder EBA stellt dagegen nicht der Betrieb aus, sondern die zuständige kantonale Stelle im Rahmen der eidgenössisch geregelten Berufsbildung. Wer sein EFZ ersetzen oder ein Duplikat braucht, wendet sich deshalb an das kantonale Amt für Berufsbildung – nicht an den früheren Lehrbetrieb. Diese Trennung ist wichtig: Der Betrieb kann Ihnen das Arbeitszeugnis über die Lehre nachbessern, aber am staatlichen Abschluss ändert er nichts.

Praxisbeispiel

Eine Detailhandelsfachfrau EFZ verliert nach dem Umzug ihre Unterlagen. Das Lehrzeugnis fordert sie beim ehemaligen Lehrbetrieb neu an; für das Duplikat des EFZ ist dagegen das kantonale Amt für Berufsbildung zuständig. Zwei Dokumente, zwei völlig verschiedene Wege.

Bei Unsicherheiten zur staatlichen Seite der Ausbildung – etwa zum Qualifikationsverfahren oder zu einem Abschluss-Duplikat – ist das kantonale Amt für Berufsbildung die richtige Adresse; auf Bundesebene bündelt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Berufsbildung. Für alles, was das Zeugnis über Ihre Arbeit betrifft, bleibt hingegen der Lehrbetrieb zuständig.

Zwischenzeugnis während der Lehre

Auch während der laufenden Lehre haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – Art. 330a OR erlaubt es jederzeit, nicht erst am Schluss. Sinnvoll ist das etwa, wenn die Berufsbildnerin den Betrieb verlässt, bevor sich Ihre Ansprechperson ändert oder wenn Sie den Lehrbetrieb wechseln möchten. Ein Zwischenzeugnis hält den bisherigen Stand fest, solange die Erinnerung noch frisch ist.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Bildungsbericht: Der Bildungsbericht ist die interne, regelmässige Standortbestimmung im Betrieb und bleibt intern. Das Zwischenzeugnis dagegen ist ein echtes Arbeitszeugnis, das Sie nach aussen verwenden dürfen – etwa für eine Bewerbung um eine Anschlussstelle. Wie ein solches Papier aufgebaut ist und was es verrät, erklärt Zwischenzeugnis verstehen.

Praxisbeispiel

Zwischenzeugnis rettet den Betriebswechsel

Ein Lernender im zweiten Lehrjahr (18) muss den Lehrbetrieb wechseln, weil dieser die Ausbildung einstellt. Er verlangt ein Zwischenzeugnis über die bisherigen rund 20 Monate – mit Tätigkeitsbeschrieb und Leistungsbeurteilung.

Mit diesem Papier bewirbt er sich bei drei neuen Betrieben. Der aufnehmende Lehrbetrieb sieht auf einen Blick, was er schon kann und wo er im Ausbildungsplan steht. Ohne das Zwischenzeugnis hätte er seinen Stand mühsam mündlich erklären müssen – mit ihm war der Wechsel in knapp vier Wochen geregelt.

Welches Zeugnis wann in die Bewerbung gehört

Beim Berufseinstieg direkt nach der Lehre zählen Lehrzeugnis und EFZ zusammen – das eine belegt den Abschluss, das andere die Arbeitsweise. In den ersten Berufsjahren bleibt das Lehrzeugnis relevant, weil Sie noch wenig andere Referenzen haben. Mit jeder weiteren Stelle rückt es in den Hintergrund: Nach ein paar Jahren interessiert ein Arbeitgeber vor allem die jüngsten Arbeitszeugnisse.

Zeitachse von der Lehre zum ersten Arbeitszeugnis 1 Lehrbeginn Lehrvertrag 2 Lehrabschluss EFZ + Lehrzeugnis Grundbildung fertig 3 erste Stelle 1. Arbeitszeugnis als Fachkraft 4 weitere Stellen Lehrzeugnis rückt zurück
Kurz nach der Lehre trägt das Lehrzeugnis Ihre Bewerbung – mit jeder neuen Stelle übernehmen die frischen Arbeitszeugnisse diese Rolle.

Praktisch heisst das: Legen Sie beim ersten Job nach der Lehre beide Papiere bei und ordnen Sie sie chronologisch. Wenn ein Lehrzeugnis Schwächen zeigt – eine blasse Note, eine unvollständige Schlussformel – wirkt das beim Einstieg stärker als später, weil noch keine anderen Zeugnisse den Eindruck ausgleichen. Genau deshalb lohnt sich ein prüfender Blick, bevor die erste Bewerbung rausgeht. Welche Formulierungen Arbeitgeber häufig zu Ungunsten der Absolventen wählen, zeigt typische Fehler der Arbeitgeber.

So machen Sie es richtig

  • Lehrzeugnis und EFZ beim Einstieg zusammen beilegen
  • Lehrzeugnis vor der ersten Bewerbung prüfen
  • Zwischenzeugnis beim Betriebswechsel verlangen
  • EFZ-Duplikat beim kantonalen Amt anfordern
  • Lehrzeugnis chronologisch zu den Arbeitszeugnissen einordnen

Das vermeiden Sie

  • Nur das EFZ beilegen, Lehrzeugnis weglassen
  • Bildungsbericht als Zeugnis in die Mappe legen
  • EFZ und Lehrzeugnis für dasselbe halten
  • Eine blasse Lehrnote unkommentiert hinnehmen
  • Beim Lehrbetrieb ein EFZ-Duplikat verlangen

Häufige Verwechslungen und Grenzen

Die grösste Fehlerquelle ist die Gleichsetzung von EFZ und Lehrzeugnis. Das EFZ ist ein Qualifikationsnachweis mit fester Form – es gibt keine Formulierungen, die man deuten müsste. Das Lehrzeugnis dagegen ist ein Fliesstext voller Bewertungssprache, in dem jedes Wort zählt. Wer beide gleich behandelt, übersieht, dass nur eines davon versteckte Botschaften enthalten kann.

Ein zweiter Punkt betrifft die Grenzen des Zeugnisrechts. Sie können ein wahres und wohlwollendes Lehrzeugnis verlangen, aber kein Wunschzeugnis. Der Betrieb darf keine Leistungen bescheinigen, die es nicht gab – ebenso wenig, wie er eine gute Leistung durch versteckte Codes abwerten darf. Das Persönlichkeitsrecht schützt Sie dabei nach Art. 328 OR. Wenn eine Formulierung strittig bleibt, hilft Arbeitszeugnis prüfen lassen mit einer neutralen Einordnung weiter.

Aus der Praxis In vielen Lehrzeugnissen fällt auf, dass die Tätigkeitsliste tadellos ist, die eigentliche Bewertung aber verschwindet. Wir sehen immer wieder Papiere, in denen «zu unserer Zufriedenheit» ohne Steigerung steht – das entspricht keiner Bestnote, auch wenn es freundlich klingt.

Beachten Sie zuletzt eine wichtige zeitliche Grenze: Auch beim Lehrzeugnis verjährt der Anspruch nicht sofort. Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis – und damit auch der Zeugnisanspruch – verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Eine Korrektur lässt sich also auch nach dem Lehrabschluss noch einfordern, solange sich der Betrieb an Ihre Ausbildung erinnert. Für die einfache Grundlage lohnt der Einstieg über Arbeitszeugnis einfach erklärt.

Zeugnis prüfen lassen – das Gesamtbild zählt

Ob Ihr Lehrzeugnis wirklich so gut ist, wie es klingt, entscheidet sich selten an einem Wort. Es entscheidet sich am Zusammenspiel von Tätigkeitsbeschrieb, Leistungssprache und Schlussformel. Eine ausführliche Aufgabenliste nützt wenig, wenn die Bewertung eine Stufe zu tief liegt – und eine knappe Beschreibung kann völlig in Ordnung sein, wenn die Note stimmt. Genau deshalb prüfen wir das Arbeitszeugnis im Gesamten, nicht nur einzelne Floskeln.

Warum die Prüfung hier?

CHF 19.– einmalig · ohne Abo · Ergebnis als PDF und Word

Im Gesamten geprüft, nicht nur die FloskelTätigkeitsbeschrieb, Notensprache und Schlussformel Ihres Lehr- oder Arbeitszeugnisses werden zusammen eingeordnet.
Lehr- und Arbeitszeugnis richtig gelesenWir erklären, ob die Bewertung zum Ausbildungsstand passt und wo eine Formulierung abwertet.
Notenstufe in KlartextDie versteckte Gesamtnote wird übersetzt – gerade beim Berufseinstieg entscheidend.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch erstellen wir ein höfliches Schreiben an den Lehrbetrieb mit besseren Formulierungen.
Vertraulich und ohne RegistrierungNur E-Mail nötig, Dokumente dürfen geschwärzt hochgeladen werden, Zugangslink 7 Tage gültig.
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Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage des Anspruchs
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a OR und gilt auch für Lernende, da der Lehrvertrag ein besonderer Arbeitsvertrag ist.
Wahrheit und Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; versteckte Abwertungen sind unzulässig. Das Persönlichkeitsrecht schützt Art. 328 OR.
EFZ / EBA und Berufsbildung
Der staatliche Abschluss wird über die kantonale Berufsbildung geregelt; Auskunft geben das kantonale Amt für Berufsbildung und, auf Bundesebene, das SBFI. Das ist vom Arbeitszeugnis des Lehrbetriebs getrennt.
Fristen
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis – auch der Zeugnisanspruch – verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR.
Für wen diese Seite ist
Für Lernende und ausgebildete Fachkräfte, die den Unterschied zwischen Lehr- und Arbeitszeugnis verstehen wollen. Erklärt wird die Bedeutung der Dokumente, nicht die individuelle Rechtslage.
Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung von Zeugnisformulierungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beinhaltet keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Für Fragen zum EFZ oder EBA ist das kantonale Amt für Berufsbildung zuständig. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Ausbildungszeugnis?

Das Ausbildungs- oder Lehrzeugnis beschreibt Ihre Zeit als Lernende im Lehrbetrieb – gelernter Beruf, Tätigkeiten sowie Leistung und Verhalten. Das normale Arbeitszeugnis bewertet eine spätere reguläre Anstellung als Fachkraft. Beide beruhen auf Art. 330a OR, unterscheiden sich aber im Zeitraum und im inhaltlichen Schwerpunkt.

Ist das Lehrzeugnis dasselbe wie das EFZ?

Nein. Das Lehrzeugnis ist ein Arbeitszeugnis des Lehrbetriebs und beschreibt, wie Sie gearbeitet haben. Das EFZ oder EBA ist der staatliche Berufsabschluss und belegt nur, dass Sie das Qualifikationsverfahren bestanden haben. Für die Bewerbung gehören beide zusammen, weil sie Verschiedenes nachweisen.

Brauche ich für die Bewerbung das Lehrzeugnis oder das EFZ?

Beim Berufseinstieg beides. Das EFZ belegt den Abschluss, das Lehrzeugnis zeigt Ihre Leistung und Ihr Verhalten während der Lehre. Legen Sie beide Papiere bei und ordnen Sie sie chronologisch. Mit späteren Stellen rückt das Lehrzeugnis in den Hintergrund, während frische Arbeitszeugnisse wichtiger werden.

Habe ich als Lernende Anspruch auf ein Zeugnis?

Ja. Der Lehrvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag, deshalb gilt Art. 330a OR auch für Lernende. Sie können ein qualifiziertes Zeugnis über die Ausbildungszeit verlangen – zu Art und Dauer der Lehre sowie zu Leistung und Verhalten. Der Anspruch besteht auch bei einem Lehrabbruch für den absolvierten Teil.

Kann ich während der Lehre ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ja. Art. 330a OR erlaubt ein Zwischenzeugnis jederzeit, nicht erst am Schluss. Sinnvoll ist es beim Wechsel des Lehrbetriebs oder wenn die Berufsbildnerin geht. Verwechseln Sie es nicht mit dem Bildungsbericht: Der bleibt intern, das Zwischenzeugnis dürfen Sie für Bewerbungen nach aussen verwenden.

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