Stand: August 2026

Arbeitszeugnis einfach erklärt – was drinsteht und wie Sie es zum ersten Mal lesen

Wenn Sie zum ersten Mal ein Zeugnis in der Hand halten, ist die wichtigste Frage nicht, was einzelne Sätze bedeuten – sondern ob alles da ist.

Kurz beantwortet: Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument Ihres Betriebs über Art und Dauer Ihrer Anstellung sowie über Leistung und Verhalten. Sie haben nach Art. 330a OR jederzeit Anspruch darauf – auch während der Anstellung. Beim ersten Lesen zählt die Vollständigkeit: Wenn ein ganzer Baustein fehlt, ist das wichtiger als jede Formulierung. Fangen Sie deshalb mit einer Checkliste an und nicht mit einer Wortliste.
Anonymisiertes Praxisbeispiel

Das erste Zeugnis, drei Fragen, eine Antwort

Ein Gärtner EFZ, 22, erste Stelle nach der Lehre, zwei Jahre in einem Gartenbaubetrieb im Kanton Appenzell Innerrhoden. Sein erstes Zeugnis machte ihn nervös: Er hatte im Internet gelesen, dass bestimmte Wörter Warnzeichen seien, und drei davon gefunden. Beim Nachzählen zeigte sich etwas anderes: Alle sechs Bausteine waren vorhanden, die Aufgaben waren über acht Zeilen genau beschrieben, die Bewertung war gut und der Schluss vollständig. Was er für Signale gehalten hatte, waren gewöhnliche Formulierungen in einem sorgfältig geschriebenen Text. Die eigentliche Lücke lag woanders: Seine Zusatzausbildung im Pflanzenschutz kam nicht vor. Er bat um Ergänzung und bekam sie.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Anspruch jederzeit, auch während der Anstellung.
  • Sechs Bausteine gehören hinein.
  • Vollständigkeit vor Wortwahl.
  • Zwei bis drei Wochen sind üblich.
  • Ergänzen ist leichter als umformulieren.

Was ein Zeugnis ist

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Auskunft Ihres Betriebs über Ihre Anstellung. Es ist kein Gefälligkeitsschreiben und keine Empfehlung, sondern ein Dokument mit einem gesetzlich umrissenen Inhalt. Der Betrieb schuldet es Ihnen, wenn Sie es verlangen, und zwar nicht nur beim Austritt, sondern jederzeit während der Anstellung.

Zwei Eigenschaften bestimmen alles Weitere. Erstens muss es wahr sein: Es darf nichts behauptet werden, was nicht stimmt. Zweitens muss es wohlwollend sein: Es soll Ihr berufliches Fortkommen nicht ohne Not erschweren. Diese zwei Anforderungen erklären fast alles, was an Zeugnissen als eigenartig empfunden wird – von der zurückhaltenden Sprache bis zur Vermeidung deutlicher Kritik.

Ein Zeugnis richtet sich an eine dritte Person, die Sie nicht kennt. Das ist der wichtigste Unterschied zu einem Referenzgespräch oder einem Mitarbeitergespräch. Alles, was im Text nicht ausdrücklich steht, existiert für diese dritte Person nicht, und deshalb ist die Frage nach dem, was fehlt, so viel wichtiger als die Frage nach der Wortwahl.

Gut zu wissen

Der Grund für die Beendigung der Anstellung gehört nur dann ins Zeugnis, wenn Sie damit einverstanden sind. Eine Kündigung durch den Betrieb muss also nicht erwähnt werden, und in den allermeisten Zeugnissen steht sie auch nicht.

Welche Arten es gibt

Es gibt weniger Arten, als man annehmen könnte. Praktisch relevant sind vier, und sie unterscheiden sich vor allem im Zeitpunkt und im Umfang der Bewertung.

Die vier gebräuchlichen Zeugnisarten
ArtWannWas drinsteht
Vollzeugnis (qualifiziertes Zeugnis)am Ende der AnstellungAufgaben, Leistung, Verhalten, Schluss
Arbeitsbestätigungauf Wunsch statt des Vollzeugnissesnur Art und Dauer, keine Bewertung
Zwischenzeugniswährend der Anstellungwie das Vollzeugnis, in der Gegenwartsform
Lehrzeugnisam Ende der LehreAusbildung, Einsatzbereiche, Beurteilung

Die zweite Zeile überrascht viele: Sie können auch das Kürzere verlangen. Wer keine Bewertung im Dokument haben möchte, hat darauf einen Anspruch – die Unterschiede zwischen den beiden Formen sind auf Bestätigung und Vollzeugnis im Vergleich beschrieben. Wann sich ein Zwischenzeugnis lohnt und worin es sich unterscheidet, steht auf Zwischenzeugnis verstehen.

Wann Sie welches verlangen

Der Zeitpunkt ist keine Nebensache. Ein Zeugnis, das im richtigen Moment verlangt wird, entsteht mit frischer Erinnerung und von einer Person, die Sie noch kennt. Eines, das Jahre später angefragt wird, entsteht aus Personalakten, und fällt entsprechend allgemein aus.

Zeitachse: Wann sich welches Zeugnis lohnt Die vier guten Zeitpunkte Vorgesetzte wechselt neue Funktion Austritt Jahre später Zwischenzeugnis Zwischenzeugnis Vollzeugnis nur Zweitschrift Warum der erste Punkt zählt Wer geht, nimmt sein Urteil über Sie mit. Ein Zwischenzeugnis hält es fest, solange die Person noch da ist.
Der letzte Punkt ist der einzige, an dem Sie nichts Neues mehr bekommen: Später lässt sich nur noch das ausstellen, was damals schon galt.

Der häufigste Anlass, den man verpasst, ist der Wechsel der direkten Vorgesetzten. Wer Ihre Arbeit beurteilt hat und den Betrieb verlässt, nimmt dieses Urteil mit; die Nachfolgerin kann Sie nur ab dem Zeitpunkt beurteilen, an dem sie da war. Ein Zwischenzeugnis kostet in diesem Moment eine E-Mail und erspart später eine Rekonstruktion. Dasselbe gilt bei einer Reorganisation, bei einem Wechsel der Funktion und vor einem längeren Unterbruch.

Die sechs Bausteine

Ein vollständiges Zeugnis besteht aus sechs Teilen, und sie stehen fast immer in derselben Reihenfolge. Diese Reihenfolge zu kennen genügt für den ersten Durchgang – Sie brauchen dafür kein Vorwissen über Formulierungen.

Die sechs Teile eines Zeugnisses von oben nach unten Von oben nach unten durchgehen 1 Kopf Name, Geburtsdatum, Funktion, Von–bis 2 Aufgaben was Sie tatsächlich gemacht haben 3 Leistung Arbeitsweise, Fachwissen, Ergebnis 4 Verhalten Umgang mit Vorgesetzten, Team, Kundschaft 5 Schluss Dank, Bedauern, Wünsche für die Zukunft 6 Datum und Unterschrift idealerweise vom direkten Vorgesetzten
Fehlt einer dieser sechs Teile ganz, haben Sie Ihren wichtigsten Befund gefunden, und zwar ohne ein einziges Wort deuten zu müssen.

Baustein zwei ist der, den Einsteiger am häufigsten unterschätzen. Er beschreibt, was Sie können, und ist damit der Teil, den ein fremder Betrieb tatsächlich braucht. Eine Bewertung ohne Aufgabenbeschreibung ist wie eine Note ohne Fach.

Ihr erstes Zeugnis und Sie sind unsicher, ob alles stimmt?

Laden Sie es hoch und schreiben Sie in einem Satz dazu, was Sie gemacht haben. Sie bekommen eine Einordnung, welche Bausteine vorhanden sind, was fehlt und wo sich eine Nachfrage lohnt.

Erstes Zeugnis jetzt einordnen lassen – CHF 19.–
«Herr Gerber war vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2025 als Mitarbeiter in unserem Betrieb angestellt. Seine Leistungen entsprachen unseren Erwartungen.»
Formal vollständig, inhaltlich leer

Zwei Sätze, die Dauer und eine Bewertung enthalten, und trotzdem drei der sechs Bausteine offenlassen: die Funktion, die Aufgaben und das Verhalten. Beim ersten Lesen zählt genau das, nicht die Frage, wie «entsprachen unseren Erwartungen» einzuordnen ist. Erst wenn alle sechs Teile da sind, lohnt der Blick auf die Wortwahl.

Wie Sie es zum ersten Mal lesen

Lesen Sie in drei Durchgängen. Das klingt aufwendig und dauert zusammen weniger als zehn Minuten, und es führt zu einem deutlich verlässlicheren Ergebnis als das übliche Suchen nach verdächtigen Wörtern.

Drei Durchgänge beim ersten Lesen In dieser Reihenfolge, nicht anders 1. Zählen Sind alle sechs Bausteine da? rund 2 Minuten 2. Abgleichen Stimmen Funktion, Zeitraum, Aufgaben? rund 3 Minuten 3. Formulieren Erst jetzt auf einzelne Wörter achten rund 5 Minuten Wer mit Schritt drei beginnt, findet fast immer etwas, und übersieht dabei häufig, dass ein ganzer Baustein fehlt.
Die ersten beiden Durchgänge brauchen kein Vorwissen. Sie liefern zusammen die meisten belastbaren Befunde.

Im zweiten Durchgang lohnt sich ein Blick, den kaum jemand macht: Vergleichen Sie das Zeugnis mit Ihrem Lebenslauf. Stimmen Funktionsbezeichnung und Zeitraum überein? Kommt eine Verantwortung, die Sie im Lebenslauf nennen, auch im Zeugnis vor? Widersprüche zwischen den beiden Dokumenten fallen in einer Bewerbung stärker auf als jede sprachliche Feinheit – mehr dazu auf Wirkung auf Arbeitgeber.

Typischer Fehler

Das Zeugnis ablegen, ohne es zu lesen. Ein Fehler im Zeitraum oder in der Funktionsbezeichnung ist am Tag der Ausstellung in fünf Minuten korrigiert und drei Jahre später ein Aufwand. Was in der Aufgabenbeschreibung stehen sollte, zeigt «Erledigte die übertragenen Aufgaben»; wie sich eine Notenstufe ableiten lässt, erklärt Zeugnisnote verstehen.

Was Einsteiger falsch machen

Fünf Fehler kommen so regelmässig vor, dass sich eine eigene Aufstellung lohnt. Alle fünf lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.

Fünf häufige Fehler beim ersten Zeugnis
FehlerWarum er schadetBesser
mit einer Wortliste beginnenerzeugt Sorgen ohne Zusammenhangzuerst Bausteine zählen
Listen aus anderen Ländern verwendenandere Konventionen und BegriffeSchweizer Massstäbe anlegen
zu lange wartenAnsprechpersonen wechseln, Erinnerung verblasstinnert weniger Wochen prüfen
alle Anliegen in eine E-Mail packendas leicht Erfüllbare geht untereine Bitte, ein fertiger Wortlaut
eine bessere Bewertung fordernführt zur Bewertungsdebatteum Vollständigkeit bitten
«Herr Blaser war während der gesamten Anstellungsdauer in unserem Betrieb tätig und erfüllte die ihm zugewiesenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit.»
Ein Zeugnis, das aus einem Satz besteht

Formal ist alles da: Dauer, Tätigkeit, Bewertung. Trotzdem fehlt praktisch alles, was ein fremder Betrieb wissen möchte – welche Arbeiten, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln. Hier ist die Bitte um eine Aufgabenliste die wirksamste Korrektur, und sie hat nichts mit Bewertung zu tun.

«Wir bestätigen, dass Frau Kaufmann vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2025 als Mitarbeiterin in unserem Betrieb tätig war.»
Eine Bestätigung, kein Zeugnis

Dieser Text ist korrekt und vollständig – für eine Arbeitsbestätigung. Wer ein Vollzeugnis erwartet hat, hält hier das falsche Dokument in der Hand. Das kommt häufiger vor, als man denkt, und lässt sich mit einem Satz klären: Bitten Sie ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten. Beachten Sie auch die Funktionsbezeichnung: «Mitarbeiterin» sagt nichts – dort gehört Ihre tatsächliche Funktion hin.

Aus der Praxis Bei ersten Zeugnissen nach der Lehre sehen wir besonders oft, dass Zusatzausbildungen, Stellvertretungen und die Betreuung von Lernenden fehlen. Das ist keine Absicht – es fällt beim Schreiben schlicht niemandem ein. Genau deshalb lohnt die Nachfrage.

Ein Hinweis zum Aufbewahren: Legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Arbeitsvertrag und den letzten Lohnabrechnungen ab. Diese drei Dokumente belegen zusammen Funktion, Dauer und Pensum, und sie sind die Grundlage jeder späteren Bitte um eine Korrektur. Was zu tun ist, wenn ein Zeugnis später nicht mehr auffindbar ist, behandelt Zeugnis verloren oder Betrieb weg.

Was Sie danach tun

Wenn Sie einen Befund haben, schreiben Sie eine kurze, sachliche E-Mail an die Person, die unterschrieben hat. Nennen Sie die Stelle, liefern Sie den gewünschten Wortlaut mit und setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen. Verzichten Sie auf Begründungen, warum Sie eine bessere Bewertung verdient hätten.

Führt zur Diskussion

«Ich finde das Zeugnis insgesamt zu knapp und die Bewertung nicht angemessen. Bitte überarbeiten Sie es.»

Führt zur Ergänzung

«Ich bitte Sie, meine Aufgaben zu ergänzen: ‚… betreute den Unterhalt von zwölf Anlagen und führte während der Saison zwei Lernende ein.‘ Die Bewertung kann unverändert bleiben.»

Bekommen Sie eine Ergänzung, prüfen Sie das neue Dokument noch einmal auf dieselbe Weise – es kommt vor, dass beim Einfügen ein anderer Teil verrutscht. Bekommen Sie eine Absage mit Begründung, ist das kein verlorener Versuch: Sie wissen danach, wie Ihre Zeit im Betrieb gesehen wurde, und können sich darauf vorbereiten.

Das sehen Schweizer HR täglich

Erste Zeugnisse sind naturgemäss kürzer, und das wird auch so gelesen. Was bei jungen Bewerbungen wirklich zählt, sind konkrete Angaben: Maschinen, Systeme, Kundengruppen, Zusatzausbildungen – alles, was eine Vorstellung davon gibt, was jemand schon gemacht hat.

Ihre Rechte im Überblick

Grundlage ist Art. 330a OR. Absatz 1 gibt Ihnen den Anspruch auf ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Absatz 2 gibt Ihnen die Wahl: Auf Ihr Verlangen hat sich das Zeugnis auf Art und Dauer zu beschränken. Beides können Sie jederzeit verlangen, auch während einer laufenden Anstellung.

Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Einen Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut haben Sie nicht. Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gilt die fünfjährige Verjährungsfrist nach Art. 128 Ziff. 3 OR; ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln vorsehen. Warten Sie trotzdem nicht zu lange – nach einigen Jahren erinnert sich niemand mehr an Einzelheiten, und die Bereitschaft zur Ergänzung sinkt.

Wenn nichts kommt

Erinnern Sie einmal schriftlich mit einer neuen Frist. Hilft das nicht, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos. Existiert der Betrieb nicht mehr, ist die Lage anders – dann helfen Ersatzbelege wie Lohnausweise, Verträge und Arbeitsproben.

Aus der Praxis Eine Pharma-Assistentin EFZ verlangte ihr erstes Zwischenzeugnis nach einem Jahr – nicht wegen eines Stellenwechsels, sondern um schriftlich zu haben, was sie bis dahin gemacht hatte. Diese Gewohnheit erspart später sehr viel Rekonstruktionsarbeit.

Zeugnis einordnen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenZeugnis hochladen, E-Mail eintragen, fertig.
2Antwort erhaltenEinordnung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsNotenstufe, offene Stellen, dazu PDF und Word-Datei.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Arbeitszeugnis, E-Mail-Feld und Zustimmung
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Zusammenfassung und Notenstufe
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Auswertung mit auffälligen Formulierungen und Hinweisen
3. Ihre Antwort, Seite 2
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

PDF oder Foto, mehrere Seiten möglich. Namen und Adresse dürfen Sie schwärzen.

Dorthin geht der Zugangslink zu Ihrer Auswertung. Der Link ist 7 Tage gültig.

CHF 19.– einmalig · ohne Abo · ohne Registrierung

Übertragung verschlüsselt, Unterlagen vertraulich behandelt.
Vollständigkeit zuerstSie erfahren, welche der sechs Bausteine in Ihrem Zeugnis vorhanden sind, was fehlt und welche Ergänzung sich zuerst lohnt.
Formulierungen im KlartextJede bewertende Stelle wird übersetzt, in Alltagssprache statt Zeugnisdeutsch.
Notenstufe eingeordnetWo Ihr Zeugnis auf der Skala steht – und woran das im Text festgemacht ist.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch ein sachliches Schreiben an den Betrieb mit besseren Formulierungen.
Vertraulich, ohne RegistrierungNur E-Mail nötig, geschwärzte Dokumente sind erlaubt, Zugangslink 7 Tage gültig.
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Keine Rechtsberatung – CHF 19.– einmaligVerständliche Einordnung Ihres Dokuments, keine rechtliche Bewertung und keine Vertretung gegenüber dem Betrieb.

Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a Abs. 1 OR, der Anspruch auf eine blosse Bestätigung über Art und Dauer aus Art. 330a Abs. 2 OR.
Jederzeit möglich
Der Anspruch besteht während und nach der Anstellung. Für ein Zwischenzeugnis braucht es keine besondere Begründung.
Wahrheit und Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
Kein Anspruch auf Wortlaut
Eine bestimmte Formulierung lässt sich nicht erzwingen. Eine unvollständige Beschreibung der Tätigkeit ist dagegen ein sachlicher Ansatzpunkt.
Frist
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
Für wen diese Seite ist
Für Angestellte in der Schweiz, die zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis in der Hand halten und wissen möchten, worauf es ankommt.
Diese Seite bietet eine allgemeine Einführung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beinhaltet keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Welche Angaben ein Zeugnis im konkreten Fall enthalten muss, hängt von der Funktion und der Dauer der Anstellung ab. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jederzeit während der Anstellung und nach deren Ende. Art. 330a OR gibt Ihnen das Recht, ein Zeugnis zu verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Sie müssen es verlangen – von selbst ausgestellt wird es nicht in jedem Betrieb.

Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

Wer Sie sind, wie lange Sie angestellt waren, in welcher Funktion, was Sie getan haben, wie Ihre Leistung beurteilt wird und wie Ihr Verhalten war. Dazu kommen Ausstellungsdatum und Unterschrift. Ein Grund für die Beendigung gehört nur hinein, wenn Sie damit einverstanden sind.

Wie lange darf der Betrieb dafür brauchen?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Üblich und zumutbar sind zwei bis drei Wochen. Dauert es deutlich länger, hilft eine sachliche schriftliche Erinnerung mit einer neuen Frist.

Was mache ich, wenn ich das Zeugnis nicht verstehe?

Lesen Sie es zuerst auf Vollständigkeit und nicht auf einzelne Wörter. Fehlt ein ganzer Baustein – etwa die Beschreibung der Aufgaben oder die Bewertung der Leistung – ist das der wichtigere Befund als jede Formulierung.

Kann ich eine Änderung verlangen?

Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis, nicht auf einen bestimmten Wortlaut. In der Praxis führt eine sachliche Bitte mit einem fertigen Formulierungsvorschlag am weitesten – besonders dann, wenn etwas fehlt, das nachweislich zu Ihrer Stelle gehörte.

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Erstes Zeugnis jetzt einordnen lassen – CHF 19.–