Stand: August 2026
Arbeitszeugnis einfach erklärt – was drinsteht und wie Sie es zum ersten Mal lesen
Wenn Sie zum ersten Mal ein Zeugnis in der Hand halten, ist die wichtigste Frage nicht, was einzelne Sätze bedeuten – sondern ob alles da ist.
Das erste Zeugnis, drei Fragen, eine Antwort
Ein Gärtner EFZ, 22, erste Stelle nach der Lehre, zwei Jahre in einem Gartenbaubetrieb im Kanton Appenzell Innerrhoden. Sein erstes Zeugnis machte ihn nervös: Er hatte im Internet gelesen, dass bestimmte Wörter Warnzeichen seien, und drei davon gefunden. Beim Nachzählen zeigte sich etwas anderes: Alle sechs Bausteine waren vorhanden, die Aufgaben waren über acht Zeilen genau beschrieben, die Bewertung war gut und der Schluss vollständig. Was er für Signale gehalten hatte, waren gewöhnliche Formulierungen in einem sorgfältig geschriebenen Text. Die eigentliche Lücke lag woanders: Seine Zusatzausbildung im Pflanzenschutz kam nicht vor. Er bat um Ergänzung und bekam sie.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anspruch jederzeit, auch während der Anstellung.
- Sechs Bausteine gehören hinein.
- Vollständigkeit vor Wortwahl.
- Zwei bis drei Wochen sind üblich.
- Ergänzen ist leichter als umformulieren.
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Was ein Zeugnis ist
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Auskunft Ihres Betriebs über Ihre Anstellung. Es ist kein Gefälligkeitsschreiben und keine Empfehlung, sondern ein Dokument mit einem gesetzlich umrissenen Inhalt. Der Betrieb schuldet es Ihnen, wenn Sie es verlangen, und zwar nicht nur beim Austritt, sondern jederzeit während der Anstellung.
Zwei Eigenschaften bestimmen alles Weitere. Erstens muss es wahr sein: Es darf nichts behauptet werden, was nicht stimmt. Zweitens muss es wohlwollend sein: Es soll Ihr berufliches Fortkommen nicht ohne Not erschweren. Diese zwei Anforderungen erklären fast alles, was an Zeugnissen als eigenartig empfunden wird – von der zurückhaltenden Sprache bis zur Vermeidung deutlicher Kritik.
Ein Zeugnis richtet sich an eine dritte Person, die Sie nicht kennt. Das ist der wichtigste Unterschied zu einem Referenzgespräch oder einem Mitarbeitergespräch. Alles, was im Text nicht ausdrücklich steht, existiert für diese dritte Person nicht, und deshalb ist die Frage nach dem, was fehlt, so viel wichtiger als die Frage nach der Wortwahl.
Der Grund für die Beendigung der Anstellung gehört nur dann ins Zeugnis, wenn Sie damit einverstanden sind. Eine Kündigung durch den Betrieb muss also nicht erwähnt werden, und in den allermeisten Zeugnissen steht sie auch nicht.
Welche Arten es gibt
Es gibt weniger Arten, als man annehmen könnte. Praktisch relevant sind vier, und sie unterscheiden sich vor allem im Zeitpunkt und im Umfang der Bewertung.
| Art | Wann | Was drinsteht |
|---|---|---|
| Vollzeugnis (qualifiziertes Zeugnis) | am Ende der Anstellung | Aufgaben, Leistung, Verhalten, Schluss |
| Arbeitsbestätigung | auf Wunsch statt des Vollzeugnisses | nur Art und Dauer, keine Bewertung |
| Zwischenzeugnis | während der Anstellung | wie das Vollzeugnis, in der Gegenwartsform |
| Lehrzeugnis | am Ende der Lehre | Ausbildung, Einsatzbereiche, Beurteilung |
Die zweite Zeile überrascht viele: Sie können auch das Kürzere verlangen. Wer keine Bewertung im Dokument haben möchte, hat darauf einen Anspruch – die Unterschiede zwischen den beiden Formen sind auf Bestätigung und Vollzeugnis im Vergleich beschrieben. Wann sich ein Zwischenzeugnis lohnt und worin es sich unterscheidet, steht auf Zwischenzeugnis verstehen.
Wann Sie welches verlangen
Der Zeitpunkt ist keine Nebensache. Ein Zeugnis, das im richtigen Moment verlangt wird, entsteht mit frischer Erinnerung und von einer Person, die Sie noch kennt. Eines, das Jahre später angefragt wird, entsteht aus Personalakten, und fällt entsprechend allgemein aus.
Der häufigste Anlass, den man verpasst, ist der Wechsel der direkten Vorgesetzten. Wer Ihre Arbeit beurteilt hat und den Betrieb verlässt, nimmt dieses Urteil mit; die Nachfolgerin kann Sie nur ab dem Zeitpunkt beurteilen, an dem sie da war. Ein Zwischenzeugnis kostet in diesem Moment eine E-Mail und erspart später eine Rekonstruktion. Dasselbe gilt bei einer Reorganisation, bei einem Wechsel der Funktion und vor einem längeren Unterbruch.
Die sechs Bausteine
Ein vollständiges Zeugnis besteht aus sechs Teilen, und sie stehen fast immer in derselben Reihenfolge. Diese Reihenfolge zu kennen genügt für den ersten Durchgang – Sie brauchen dafür kein Vorwissen über Formulierungen.
Baustein zwei ist der, den Einsteiger am häufigsten unterschätzen. Er beschreibt, was Sie können, und ist damit der Teil, den ein fremder Betrieb tatsächlich braucht. Eine Bewertung ohne Aufgabenbeschreibung ist wie eine Note ohne Fach.
Laden Sie es hoch und schreiben Sie in einem Satz dazu, was Sie gemacht haben. Sie bekommen eine Einordnung, welche Bausteine vorhanden sind, was fehlt und wo sich eine Nachfrage lohnt.
Zwei Sätze, die Dauer und eine Bewertung enthalten, und trotzdem drei der sechs Bausteine offenlassen: die Funktion, die Aufgaben und das Verhalten. Beim ersten Lesen zählt genau das, nicht die Frage, wie «entsprachen unseren Erwartungen» einzuordnen ist. Erst wenn alle sechs Teile da sind, lohnt der Blick auf die Wortwahl.
Wie Sie es zum ersten Mal lesen
Lesen Sie in drei Durchgängen. Das klingt aufwendig und dauert zusammen weniger als zehn Minuten, und es führt zu einem deutlich verlässlicheren Ergebnis als das übliche Suchen nach verdächtigen Wörtern.
Im zweiten Durchgang lohnt sich ein Blick, den kaum jemand macht: Vergleichen Sie das Zeugnis mit Ihrem Lebenslauf. Stimmen Funktionsbezeichnung und Zeitraum überein? Kommt eine Verantwortung, die Sie im Lebenslauf nennen, auch im Zeugnis vor? Widersprüche zwischen den beiden Dokumenten fallen in einer Bewerbung stärker auf als jede sprachliche Feinheit – mehr dazu auf Wirkung auf Arbeitgeber.
Das Zeugnis ablegen, ohne es zu lesen. Ein Fehler im Zeitraum oder in der Funktionsbezeichnung ist am Tag der Ausstellung in fünf Minuten korrigiert und drei Jahre später ein Aufwand. Was in der Aufgabenbeschreibung stehen sollte, zeigt «Erledigte die übertragenen Aufgaben»; wie sich eine Notenstufe ableiten lässt, erklärt Zeugnisnote verstehen.
Was Einsteiger falsch machen
Fünf Fehler kommen so regelmässig vor, dass sich eine eigene Aufstellung lohnt. Alle fünf lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.
| Fehler | Warum er schadet | Besser |
|---|---|---|
| mit einer Wortliste beginnen | erzeugt Sorgen ohne Zusammenhang | zuerst Bausteine zählen |
| Listen aus anderen Ländern verwenden | andere Konventionen und Begriffe | Schweizer Massstäbe anlegen |
| zu lange warten | Ansprechpersonen wechseln, Erinnerung verblasst | innert weniger Wochen prüfen |
| alle Anliegen in eine E-Mail packen | das leicht Erfüllbare geht unter | eine Bitte, ein fertiger Wortlaut |
| eine bessere Bewertung fordern | führt zur Bewertungsdebatte | um Vollständigkeit bitten |
Formal ist alles da: Dauer, Tätigkeit, Bewertung. Trotzdem fehlt praktisch alles, was ein fremder Betrieb wissen möchte – welche Arbeiten, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln. Hier ist die Bitte um eine Aufgabenliste die wirksamste Korrektur, und sie hat nichts mit Bewertung zu tun.
Dieser Text ist korrekt und vollständig – für eine Arbeitsbestätigung. Wer ein Vollzeugnis erwartet hat, hält hier das falsche Dokument in der Hand. Das kommt häufiger vor, als man denkt, und lässt sich mit einem Satz klären: Bitten Sie ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten. Beachten Sie auch die Funktionsbezeichnung: «Mitarbeiterin» sagt nichts – dort gehört Ihre tatsächliche Funktion hin.
Ein Hinweis zum Aufbewahren: Legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Arbeitsvertrag und den letzten Lohnabrechnungen ab. Diese drei Dokumente belegen zusammen Funktion, Dauer und Pensum, und sie sind die Grundlage jeder späteren Bitte um eine Korrektur. Was zu tun ist, wenn ein Zeugnis später nicht mehr auffindbar ist, behandelt Zeugnis verloren oder Betrieb weg.
Was Sie danach tun
Wenn Sie einen Befund haben, schreiben Sie eine kurze, sachliche E-Mail an die Person, die unterschrieben hat. Nennen Sie die Stelle, liefern Sie den gewünschten Wortlaut mit und setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen. Verzichten Sie auf Begründungen, warum Sie eine bessere Bewertung verdient hätten.
«Ich finde das Zeugnis insgesamt zu knapp und die Bewertung nicht angemessen. Bitte überarbeiten Sie es.»
«Ich bitte Sie, meine Aufgaben zu ergänzen: ‚… betreute den Unterhalt von zwölf Anlagen und führte während der Saison zwei Lernende ein.‘ Die Bewertung kann unverändert bleiben.»
Bekommen Sie eine Ergänzung, prüfen Sie das neue Dokument noch einmal auf dieselbe Weise – es kommt vor, dass beim Einfügen ein anderer Teil verrutscht. Bekommen Sie eine Absage mit Begründung, ist das kein verlorener Versuch: Sie wissen danach, wie Ihre Zeit im Betrieb gesehen wurde, und können sich darauf vorbereiten.
Erste Zeugnisse sind naturgemäss kürzer, und das wird auch so gelesen. Was bei jungen Bewerbungen wirklich zählt, sind konkrete Angaben: Maschinen, Systeme, Kundengruppen, Zusatzausbildungen – alles, was eine Vorstellung davon gibt, was jemand schon gemacht hat.
Ihre Rechte im Überblick
Grundlage ist Art. 330a OR. Absatz 1 gibt Ihnen den Anspruch auf ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Absatz 2 gibt Ihnen die Wahl: Auf Ihr Verlangen hat sich das Zeugnis auf Art und Dauer zu beschränken. Beides können Sie jederzeit verlangen, auch während einer laufenden Anstellung.
Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Einen Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut haben Sie nicht. Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gilt die fünfjährige Verjährungsfrist nach Art. 128 Ziff. 3 OR; ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln vorsehen. Warten Sie trotzdem nicht zu lange – nach einigen Jahren erinnert sich niemand mehr an Einzelheiten, und die Bereitschaft zur Ergänzung sinkt.
Erinnern Sie einmal schriftlich mit einer neuen Frist. Hilft das nicht, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos. Existiert der Betrieb nicht mehr, ist die Lage anders – dann helfen Ersatzbelege wie Lohnausweise, Verträge und Arbeitsproben.
Zeugnis einordnen lassen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woran sich diese Seite hält
- Rechtsgrundlage
- Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a Abs. 1 OR, der Anspruch auf eine blosse Bestätigung über Art und Dauer aus Art. 330a Abs. 2 OR.
- Jederzeit möglich
- Der Anspruch besteht während und nach der Anstellung. Für ein Zwischenzeugnis braucht es keine besondere Begründung.
- Wahrheit und Wohlwollen
- Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verdeckte Abwertungen sind unzulässig. Den Persönlichkeitsschutz regelt Art. 328 OR.
- Kein Anspruch auf Wortlaut
- Eine bestimmte Formulierung lässt sich nicht erzwingen. Eine unvollständige Beschreibung der Tätigkeit ist dagegen ein sachlicher Ansatzpunkt.
- Frist
- Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
- Für wen diese Seite ist
- Für Angestellte in der Schweiz, die zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis in der Hand halten und wissen möchten, worauf es ankommt.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jederzeit während der Anstellung und nach deren Ende. Art. 330a OR gibt Ihnen das Recht, ein Zeugnis zu verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Sie müssen es verlangen – von selbst ausgestellt wird es nicht in jedem Betrieb.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Wer Sie sind, wie lange Sie angestellt waren, in welcher Funktion, was Sie getan haben, wie Ihre Leistung beurteilt wird und wie Ihr Verhalten war. Dazu kommen Ausstellungsdatum und Unterschrift. Ein Grund für die Beendigung gehört nur hinein, wenn Sie damit einverstanden sind.
Wie lange darf der Betrieb dafür brauchen?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Üblich und zumutbar sind zwei bis drei Wochen. Dauert es deutlich länger, hilft eine sachliche schriftliche Erinnerung mit einer neuen Frist.
Was mache ich, wenn ich das Zeugnis nicht verstehe?
Lesen Sie es zuerst auf Vollständigkeit und nicht auf einzelne Wörter. Fehlt ein ganzer Baustein – etwa die Beschreibung der Aufgaben oder die Bewertung der Leistung – ist das der wichtigere Befund als jede Formulierung.
Kann ich eine Änderung verlangen?
Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis, nicht auf einen bestimmten Wortlaut. In der Praxis führt eine sachliche Bitte mit einem fertigen Formulierungsvorschlag am weitesten – besonders dann, wenn etwas fehlt, das nachweislich zu Ihrer Stelle gehörte.



