Stand: August 2026

Typische Fehler der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis – der Fehlerkatalog

Nicht jedes schwache Zeugnis ist böse gemeint – oft steckt hinter einer verunglückten Formulierung keine Absicht, sondern schlicht ein Betrieb, der die Regeln nicht kennt.

Kurz beantwortet: Arbeitgeber machen beim Arbeitszeugnis drei Arten von Fehlern – formale (falsches Datum, fehlende Unterschrift), inhaltliche (unvollständige Aufgaben, fehlende Bewertung von Leistung und Verhalten) und unzulässige (verschlüsselte Codes, unwahre oder nicht wohlwollende Aussagen). Die letzte Gruppe verstösst gegen Art. 328 OR. Für Sie zählt: den Fehler erkennen, richtig einordnen und eine höfliche Korrektur verlangen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Drei Fehlerklassen: formal, inhaltlich, unzulässig.
  • Formfehler wirken klein, senden aber ein Nachlässigkeits-Signal.
  • Fehlende Aufgaben oder Bewertung machen das Zeugnis unvollständig.
  • Geheimcodes und unwahre Sätze sind unzulässig (Art. 328 OR).
  • Sie haben Anspruch auf Berichtigung – höflich und schriftlich.
Die drei Kategorien von Arbeitgeberfehlern Formal falsches Datum fehlende Unterschrift Tippfehler Signalwirkung Inhaltlich Aufgaben unvollständig Bewertung fehlt Schlussformel unklar unvollständig Unzulässig Geheimcodes unwahre Aussagen nicht wohlwollend Art. 328 OR verletzt Von harmlos nach schwerwiegend
Die drei Fehlerklassen steigern sich: Formfehler wirken als Signal, inhaltliche Lücken machen das Zeugnis unvollständig, unzulässige Aussagen verletzen das Gesetz.

Was ist ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis?

Ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis ist ein Zeugnis, das die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt – weil ihm ein Pflichtbestandteil fehlt, weil eine Angabe falsch ist oder weil es gegen die Grundsätze Wahrheit und Wohlwollen verstösst. Der Anspruch auf ein korrektes, qualifiziertes Zeugnis steht in Art. 330a OR; wie ein vollständiges Zeugnis aussehen soll, lesen Sie ausführlich auf Arbeitszeugnis verstehen.

Diese Seite dreht die übliche Perspektive um. Statt zu fragen «Was steht Verdächtiges in meinem Zeugnis?», sortieren wir die Fehler aus Sicht des Arbeitgebers – also nach dem, was beim Ausstellen tatsächlich schiefgeht. Denn wer versteht, welcher Fehlertyp vorliegt, weiss auch, wie schwer er wiegt und wie man ihn ansprechen kann. Ein Zahlendreher im Datum verlangt eine andere Reaktion als ein verschlüsselter Geheimcode.

Formale Fehler: Datum, Unterschrift, Rechtschreibung

Formale Fehler betreffen die Hülle des Zeugnisses, nicht seinen Inhalt. Sie wirken auf den ersten Blick harmlos – und genau darin liegt ihre Tücke. Erfahrene Personalverantwortliche lesen ein nachlässig gestaltetes Zeugnis nämlich als stilles Signal: Wenn sich der letzte Arbeitgeber nicht einmal beim Datum Mühe gab, wie zufrieden war er dann wirklich?

Der häufigste Formfehler ist ein Ausstellungsdatum, das vom Austrittsdatum abweicht. Ein Schlusszeugnis trägt üblicherweise das Datum des letzten Arbeitstags oder liegt nur wenige Tage davor. Steht dort ein Datum, das Wochen oder Monate nach dem Austritt liegt, entsteht der Eindruck, das Zeugnis sei erst nach langem Hin und Her oder erst nach einer Beschwerde ausgestellt worden. Beides wirft unnötige Fragen auf.

Formale Fehler im Zeugnis und ihre Wirkung
FormfehlerWarum problematischReaktion
Ausstellungsdatum weit nach AustrittDeutet auf Streit oder verspätete AusstellungKorrektur verlangen
Falsche Personalien (Name, Funktion)Zeugnis wirkt unpersönlich, evtl. ungültigRichtigstellung fordern
Falsche AnstellungsdauerWiderspruch zum ArbeitsvertragDatum korrigieren lassen
Rechtschreib- und TippfehlerNachlässigkeits-Signal an neue ArbeitgeberSaubere Neuausfertigung
Fehlende Unterschrift oder FunktionZeugnis ohne zeichnungsberechtigte Person entwertetUnterschrift nachfordern
Kein Firmenpapier / BriefkopfWirkt improvisiert, mindert GlaubwürdigkeitOriginal auf Briefpapier verlangen

Ein zweiter Klassiker ist die fehlende oder unpassende Unterschrift. Ein Zeugnis sollte von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein – idealerweise von der direkten Führungskraft und zusätzlich von der Personalabteilung. Fehlt die Unterschrift ganz, ist das Zeugnis kaum verwendbar. Unterschreibt eine Person, die im Betrieb rangniedriger ist als Sie oder Sie nie erlebt hat, schwächt das die Aussagekraft. Auch eine fehlende Funktionsangabe unter der Unterschrift ist ein Mangel.

Typischer Fehler

Tippfehler im eigenen Namen oder in der Berufsbezeichnung wirken besonders unglücklich. Sie kosten nichts in der Sache, senden aber sofort das Signal, dass das Zeugnis in fünf Minuten nebenbei entstanden ist – ein Eindruck, den kein Bewerbungsdossier gebrauchen kann.

Wichtig zur Einordnung: Ein reiner Formfehler macht ein Zeugnis inhaltlich nicht schlechter, aber er beschädigt die Wirkung. Die gute Nachricht – Formfehler lassen sich am leichtesten korrigieren. Kaum ein Betrieb streitet über ein falsches Datum oder einen Tippfehler; eine sachliche Bitte um Neuausfertigung genügt meist. Wie Sie solche Auffälligkeiten überhaupt zuverlässig entdecken, zeigt die Seite Arbeitszeugnis-Fehler erkennen.

Aufbau eines Zeugnisses mit typischen Fehlerzonen 1 · Titel & Personalien 2 · Aufgaben / Tätigkeit vollständig? aktuelle Position? 3 · Leistungsbeurteilung Zufriedenheitsformel, Note 4 · Verhalten Vorgesetzte, Kollegen, Kundschaft 5 · Schlussformel · Datum · Unterschrift ! Name / Funktion falsch ! Aufgaben unvollständig ! Geheimcode / Abwertung ! Verhalten fehlt / Reihenfolge ! Datum / Unterschrift fehlt
Jeder Zeugnisabschnitt hat seine eigenen Fehlerzonen – die schwersten sitzen erfahrungsgemäss in der Leistungsbeurteilung.

Inhaltliche Fehler: fehlende Pflichtbestandteile

Inhaltliche Fehler wiegen schwerer als Formfehler, weil sie das Zeugnis unvollständig machen. Ein qualifiziertes Zeugnis muss sich laut Art. 330a OR über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten aussprechen. Fehlt einer dieser Teile, ist die Pflicht nicht erfüllt – und Sie können die Ergänzung verlangen.

Der erste inhaltliche Fehler ist eine unvollständige Aufgabenbeschreibung. Das Zeugnis soll zeigen, was Sie tatsächlich getan haben – und zwar in der Tiefe, die Ihrer letzten Position entspricht. Werden nur Anfangsaufgaben genannt, während spätere Verantwortung, Projekte oder Führungsanteile fehlen, entsteht ein zu kleines Bild. Wer sich hochgearbeitet hat, dessen Zeugnis muss diese Entwicklung abbilden, nicht nur den Einstand.

Vorher

«Frau M. war in unserem Betrieb im Verkauf tätig.»

Nachher

«Frau M. verantwortete den Verkauf in der Abteilung Wohnen, betreute rund 120 Stammkundinnen und -kunden und führte während zwei Jahren die Warenbestellung sowie die Inventur selbstständig durch.»

Der zweite inhaltliche Fehler ist die fehlende oder zu knappe Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Ein Zeugnis, das nur die Aufgaben auflistet und dann direkt zur Schlussformel springt, ist kein qualifiziertes Zeugnis, sondern eine reine Tätigkeitsbestätigung. Es fehlt die Aussage, wie gut Sie die Aufgaben erledigt haben und wie Sie sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und – wo relevant – der Kundschaft verhalten haben. Wie diese Bewertungssprache in Notenstufen übersetzt wird, erklärt Zeugnisnote verstehen.

Aus der Praxis Erfahrungsgemäss fehlt in schwachen Zeugnissen nicht die Leistungsaussage komplett, sondern die Verhaltensbeurteilung. Der Betrieb schreibt viel über die Aufgaben, lobt kurz die Leistung – und lässt den ganzen Absatz zum Sozialverhalten einfach weg. Diese Lücke fällt geübten Leserinnen sofort auf.

Ein dritter Punkt ist die unklare oder fehlende Schlussformel. Die Schlussformel mit Dank, Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünschen ist zwar kein einklagbarer Pflichtbestandteil im engen Sinn, gilt aber als fester Teil eines wohlwollenden Zeugnisses. Fehlt sie ganz oder bricht sie mittendrin ab, wirkt das Zeugnis kühl – unabhängig davon, wie gut die Bewertung davor war. Wie eine vollständige Formel aussieht und was ihr Fehlen konkret bedeutet, machen die Beispiele weiter unten deutlich.

Pflichtbestandteile und typische inhaltliche Lücken
BestandteilWas hineingehörtTypische Lücke
Art & DauerFunktion, Zeitraum, PensumLetzte Position fehlt
AufgabenTätigkeiten samt VerantwortungNur Anfangsaufgaben genannt
LeistungBewertung von Qualität und ErfolgNur Tätigkeitsliste, keine Note
VerhaltenVorgesetzte, Team, KundschaftGanzer Absatz fehlt
SchlussformelDank, Bedauern, ZukunftswünscheBricht ab oder fehlt
Das sehen HR täglich

Ein Zeugnis, in dem die Verhaltensbeurteilung fehlt, wird selten als Zufall gewertet. Neue Arbeitgeber vermuten dann, dass es zum Verhalten schlicht nichts Positives zu sagen gab – auch wenn der wahre Grund oft nur Schludrigkeit war.

Unzulässige Fehler: Codes, Unwahrheit, fehlendes Wohlwollen

Die dritte Gruppe ist die heikelste, denn hier verletzt der Arbeitgeber nicht nur die Form oder die Vollständigkeit, sondern das Gesetz. Ein Zeugnis muss gleichzeitig wahr und wohlwollend sein – das ergibt sich aus der Fürsorge- und Persönlichkeitsschutzpflicht in Art. 328 OR. Beide Grundsätze zusammen setzen dem Arbeitgeber enge Grenzen.

Der bekannteste unzulässige Fehler ist der verschlüsselte Geheimcode. Damit sind scheinbar positive Formulierungen gemeint, die für Eingeweihte eine Abwertung transportieren – etwa «bemüht sich» statt «erfüllte» oder ein doppeldeutiger Satz, der das Gegenteil dessen andeutet, was er wörtlich sagt. Solche Codes sind unzulässig, weil sie gegen die Klarheit und das Wohlwollen verstossen. Eine Übersicht typischer Wendungen finden Sie unter Geheimsprache im Zeugnis.

«Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen.»
Was dahintersteckt

«Bemühte sich» beschreibt die Anstrengung, nicht den Erfolg. In der Zeugnissprache signalisiert das, dass die Leistung trotz Anstrengung ungenügend blieb – eine klassische verdeckte Abwertung, die als unzulässige Doppeldeutigkeit gilt.

«Sie zeigte für die Belange der Firma Verständnis.»
Wie das einzuordnen ist

Ein isoliertes «Verständnis zeigen» ohne aktives Handeln wirkt passiv und wird häufig als Hinweis auf mangelndes Engagement gelesen. Ob das im Einzelfall gemeint war, zeigt erst der Blick auf das Gesamtbild – nicht der Satz allein.

Der zweite unzulässige Fehler sind unwahre Aussagen. Der Arbeitgeber darf nichts erfinden – weder positiv noch negativ. Er darf keine Vorfälle behaupten, die es nicht gab, keine Aufgaben zuschreiben, die Sie nie hatten, und keine einmalige Verfehlung so darstellen, als sei sie typisch gewesen. Die Wahrheitspflicht schützt auch neue Arbeitgeber, die sich auf das Zeugnis verlassen. Gleichzeitig darf ein wohlwollendes Zeugnis Wahres nicht so zuspitzen, dass es Ihre berufliche Zukunft grundlos beschädigt.

«Zu erwähnen ist, dass er dem Alkohol nicht abgeneigt war.»
Was das rechtlich bedeutet

Einmalige oder private Vorfälle gehören nicht ins Zeugnis, wenn sie die Arbeitsleistung nicht dauerhaft prägten. Eine solche Randbemerkung verstösst gegen das Wohlwollen und ist als unzulässige Herabsetzung zu streichen.

Typischer Fehler

Auch eine echte Verfehlung darf nicht überbetont werden. Ein einmaliger Vorfall, der über Jahre gute Arbeit überschattet, verstösst gegen das Wohlwollen – das Zeugnis soll das Gesamtbild abbilden, nicht die eine Ausnahme.

Der dritte unzulässige Fehler ist ein Ton, der nicht mehr wohlwollend ist. Selbst wenn jede einzelne Aussage stimmt, darf das Zeugnis nicht so formuliert sein, dass es die Person unnötig herabsetzt. Sätze, die eine an sich neutrale Tatsache spöttisch oder abschätzig verpacken, überschreiten diese Grenze. Der Massstab: Das Zeugnis soll wahr bleiben, aber Ihr berufliches Fortkommen nicht ohne sachlichen Grund erschweren.

Praxisbeispiel

Drei Fehler in einem Zeugnis

Ein Sachbearbeiter (38) erhält nach vier Jahren ein Zeugnis mit gleich drei Mängeln: Das Ausstellungsdatum liegt sieben Wochen nach dem Austritt (formal), die Verhaltensbeurteilung fehlt komplett (inhaltlich), und ein Satz lautet «Er bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden» (unzulässiger Code).

Er schreibt eine sachliche Korrekturbitte, die alle drei Punkte benennt, und setzt eine Frist von 14 Tagen. Der Betrieb bessert nach: neues Datum, ein Absatz zum Verhalten, «erfüllte stets zu unserer vollen Zufriedenheit». Kein Streit, keine Anwältin – ein klar begründetes Schreiben genügte.

Widersprüche zwischen den Aussagen

Ein eigener, oft übersehener Fehlertyp sind Widersprüche innerhalb des Zeugnisses. Sie entstehen, wenn zwei Aussagen nicht zusammenpassen – etwa wenn die Leistung mit «zu unserer vollen Zufriedenheit» bewertet wird, die Schlussformel aber jeden Dank vermissen lässt. Oder wenn der Fliesstext ein Spitzenbild zeichnet, ein einzelnes Bewertungswort aber eine Stufe tiefer liegt.

Solche Brüche sind gefährlich, weil geübte Leserinnen sie als das eigentliche Signal lesen: Nicht das Lob zählt dann, sondern die Stelle, an der es plötzlich fehlt. Ein Widerspruch kann ein Versehen sein – oder eine bewusst gesetzte Abschwächung, die im freundlichen Gesamtton fast untergeht. Genau deshalb reicht es nicht, einzelne Sätze zu prüfen: Erst das Zusammenspiel aller Abschnitte zeigt, ob ein Zeugnis stimmig ist.

Aus der Praxis Wir sehen immer wieder Zeugnisse, in denen jeder Absatz für sich gut klingt, das Ganze aber nicht aufgeht: Die Aufgaben deuten auf eine Führungsrolle hin, die Bewertung bleibt aber auf Sachbearbeiter-Niveau. Dieser Bruch ist der Grund, warum wir jedes Zeugnis im Gesamten prüfen und nicht nur einzelne Floskeln.

So sollte ein Zeugnis sein

  • Datum stimmt mit dem Austritt überein
  • Aufgaben vollständig bis zur letzten Position
  • Leistung und Verhalten klar bewertet
  • Wahr und zugleich wohlwollend formuliert
  • Vollständige Schlussformel, sauber unterschrieben

Typische Arbeitgeberfehler

  • Ausstellungsdatum weit nach dem Austritt
  • Nur Anfangsaufgaben, keine aktuelle Rolle
  • Verhaltensabsatz fehlt ganz
  • Geheimcodes wie «bemühte sich»
  • Widerspruch zwischen Lob und Schlussformel

Was das für Sie bedeutet – und wie Sie reagieren

Für Sie als Arbeitnehmerin ist die wichtigste Erkenntnis: Ein Fehler ist kein Schicksal. Sie haben Anspruch auf ein korrektes Zeugnis, und die meisten Fehler lassen sich ohne Streit beheben. Entscheidend ist, dass Sie den Fehler richtig einordnen – denn davon hängt ab, wie Sie reagieren. Ein Formfehler wird höflich gemeldet, ein inhaltlicher Fehler mit dem Hinweis auf die Vollständigkeit begründet, ein unzulässiger Fehler unter Berufung auf Wahrheit und Wohlwollen beanstandet.

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: zuerst sachlich das Gespräch oder ein schriftliches Korrekturersuchen mit konkreten Formulierungsvorschlägen, dann – falls der Betrieb nicht reagiert – eine angemessene Frist. Wie Sie eine Berichtigung höflich, aber verbindlich formulieren, zeigt Arbeitszeugnis korrigieren lassen. Denken Sie dabei an die Fristen: Der Zeugnisanspruch verjährt erst nach fünf Jahren, doch je frischer die Erinnerung im Betrieb, desto einfacher die Korrektur – mehr dazu auf Fristen beim Arbeitszeugnis beachten.

So reagieren Sie auf einen Zeugnisfehler 1 · Erkennen Fehler finden 2 · Einordnen welche Kategorie? 3 · Verlangen Korrektur bitten 4 · Frist bei Weigerung Vom Fehler zur Korrektur in vier Schritten Die meisten Fehler sind schon nach Schritt 3 erledigt.
Wer den Fehler zuerst richtig einordnet, wählt die passende Reaktion – und braucht selten mehr als eine höfliche Korrekturbitte.

Bleibt der Arbeitgeber trotz sachlicher Bitte und Frist bei einer unwahren oder abwertenden Darstellung, führt der Weg über eine förmliche Beanstandung. Was dann möglich ist und wie eine Anfechtung abläuft, erklärt Arbeitszeugnis anfechten. Bei der Bewertung gilt allerdings die Beweislast: Für eine bessere Note müssen grundsätzlich Sie belegen, dass Ihre Leistung höher lag als bescheinigt – für nachweisbar falsche Tatsachen dagegen der Arbeitgeber.

Nicht jede Auffälligkeit ist übrigens ein Fehler. Ein knapper Satz kann korrekt sein, wenn der Rest stimmt; eine ungewohnte Formulierung muss nichts Böses bedeuten. Ob wirklich ein Mangel vorliegt, entscheidet sich am Zusammenspiel der Formulierungen – nicht an einem einzelnen Wort. Und wenn Ihr Zeugnis noch aus einer Ausbildung stammt, gelten teils eigene Regeln: Den Unterschied erklärt Arbeitszeugnis und Ausbildungszeugnis im Unterschied.

Zeugnis im Gesamten prüfen lassen

Ob Ihr Zeugnis wirklich fehlerhaft ist, zeigt sich selten an einer einzelnen Stelle. Ein Formfehler, eine inhaltliche Lücke und ein doppeldeutiger Satz ergeben zusammen ein Bild, das keiner der Punkte für sich verrät. Deshalb prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis im Gesamten – Sprache, Aufbau, Ton und Wirkung zusammen, nicht nur einzelne Floskeln. Den konkreten Ablauf einer Prüfung finden Sie auf Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Warum die Prüfung hier?

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Im Gesamten geprüft, nicht nur die FloskelFormfehler, inhaltliche Lücken und Codes werden zusammen eingeordnet – nicht isoliert Satz für Satz.
Fehler nach Kategorie sortiertSie erfahren, ob ein Punkt formal, inhaltlich oder unzulässig ist – und wie schwer er wiegt.
Auffällige Stellen markiertJede kritische Formulierung wird benannt, in Klartext übersetzt und mit einer Notenstufe eingeordnet.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch erstellen wir ein höfliches Schreiben an den Arbeitgeber mit besseren Formulierungen.
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Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage des Anspruchs
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über Leistung und Verhalten ergibt sich aus Art. 330a OR. Fehlt ein Pflichtbestandteil, können Sie die Ergänzung verlangen.
Wahrheit und Wohlwollen
Ein Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein; verschlüsselte Codes, unwahre oder herabsetzende Aussagen verstossen gegen den Persönlichkeitsschutz nach Art. 328 OR.
Fristen und Beweislast
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Für eine bessere Bewertung liegt die Beweislast grundsätzlich bei der Arbeitnehmerin.
Für wen diese Seite ist
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Fehler im eigenen Zeugnis einordnen wollen. Erklärt wird die Bedeutung der Formulierungen, nicht die individuelle Rechtslage.
Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung von Zeugnisformulierungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beinhaltet keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Welche Fehler machen Arbeitgeber am häufigsten im Arbeitszeugnis?

Am häufigsten sind formale Fehler wie ein Ausstellungsdatum, das nicht zum Austritt passt, fehlende Unterschriften oder Tippfehler. Dazu kommen inhaltliche Lücken – etwa eine fehlende Verhaltensbeurteilung – und unzulässige Formulierungen wie verschlüsselte Codes. Oft treten mehrere dieser Fehler in einem einzigen Zeugnis gemeinsam auf.

Ist ein Tippfehler im Arbeitszeugnis ein echtes Problem?

Inhaltlich nicht, aber für die Wirkung schon. Neue Arbeitgeber lesen Rechtschreib- und Tippfehler als Zeichen von Nachlässigkeit und fragen sich, wie wichtig dem alten Betrieb die Person war. Sie haben Anspruch auf eine saubere Neuausfertigung und sollten diese ohne Zögern verlangen – solche Formfehler werden selten bestritten.

Was gilt als unzulässiger Fehler im Arbeitszeugnis?

Unzulässig sind verschlüsselte Geheimcodes und Doppeldeutigkeiten, unwahre Behauptungen sowie Aussagen, die nicht mehr wohlwollend sind und die Person grundlos herabsetzen. Solche Formulierungen verstossen gegen die Grundsätze Wahrheit und Wohlwollen aus Art. 328 OR. Sie können ihre Streichung oder Berichtigung verlangen.

Muss ein Arbeitszeugnis Leistung und Verhalten bewerten?

Ja. Ein qualifiziertes Zeugnis muss sich laut Art. 330a OR über Leistung und Verhalten aussprechen, nicht nur die Aufgaben auflisten. Fehlt die Bewertung oder der ganze Verhaltensabsatz, ist das Zeugnis unvollständig. Sie können die Ergänzung fordern, denn eine reine Tätigkeitsbestätigung erfüllt den Anspruch nicht.

Wie reagiere ich richtig auf einen Fehler im Zeugnis?

Ordnen Sie den Fehler zuerst ein: formal, inhaltlich oder unzulässig. Bitten Sie den Betrieb dann sachlich und schriftlich um Korrektur, am besten mit konkreten Formulierungsvorschlägen und einer angemessenen Frist. Die meisten Fehler sind damit erledigt. Bleibt der Arbeitgeber bei einer unwahren Darstellung, folgt eine förmliche Beanstandung.

Zeugnis auf typische Fehler prüfen lassen

Formfehler, inhaltliche Lücken und verdeckte Codes zusammen eingeordnet – verständlich erklärt, mit konkreten Formulierungsvorschlägen. Ergebnis als PDF und Word.

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