Stand: August 2026

«Erledigte die ihm übertragenen Aufgaben» – der Satz, der nur die Ausführung beschreibt

Ein Satz, in dem die Aufgaben handeln und die Person sie entgegennimmt. Ob das passt, hängt von Ihrer Stelle ab – nicht vom Satz.

Kurz beantwortet: Der Satz beschreibt Ausführung, nicht Eigenständigkeit. Die Aufgaben werden übertragen, die Person erledigt sie – wer sie angestossen oder verantwortet hat, bleibt offen. Für eine ausführende Stelle ist das sachlich richtig. Für eine Stelle mit Verantwortung ist es eine zu enge Beschreibung, die sich mit konkreten Aufgaben leicht korrigieren lässt. Der Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer der Anstellung folgt aus Art. 330a OR.
Entscheidungsbaum: Ist der Tätigkeitssatz in Ihrem Fall zu eng? Passt der Satz zu Ihrer Stelle? Verlangte die Stelle Eigenverantwortung? nein ja Satz ist sachlich richtig Jetzt zählt die Aufgabenliste: Zahlen, Systeme, Bereiche. Steht Eigenständigkeit anderswo? ja – in Ordnung Vorlage, kein Signal nein – ergänzen mit konkreten Aufgaben
Der Baum führt in drei von vier Fällen zu «kein Problem». Genau deshalb lohnt es sich, ihn durchzugehen, statt sich am Wortlaut festzuhalten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Der Satz beschreibt Ausführung, nicht Antrieb.
  • Bei ausführenden Stellen völlig unauffällig.
  • Auffällig nur, wenn Eigenständigkeit nirgends vorkommt.
  • Konkrete Aufgaben wirken stärker als jedes Adjektiv.
  • Ergänzen ist leichter als umformulieren.

Warum das Passiv wirkt

Sprachlich passiert im Satz etwas Kleines mit grosser Folge: Die Aufgaben sind es, die etwas tun – sie werden übertragen. Die Person nimmt entgegen und führt aus. Wer den Satz liest, bekommt ein Bild von jemandem, der zuverlässig abarbeitet, was auf dem Tisch liegt. Das ist ein anständiges Bild und ein enges.

Der Vergleich macht es deutlich. «Erledigte die ihm übertragenen Aufgaben» und «verantwortete die Debitorenbuchhaltung für drei Gesellschaften» beschreiben womöglich dieselbe Person im selben Jahr. Der erste Satz ist ein Rahmen ohne Inhalt, der zweite eine Aussage. Deshalb ist die wirksame Antwort auf diesen Satz fast nie ein Streit über Wörter, sondern die Bitte um Inhalt.

«Frau Zumstein erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.»
Was hier steht, und was nicht

Eine positive Bewertung ohne jede Angabe darüber, worin die Aufgaben bestanden. Nach dem Lesen weiss niemand, was diese Person kann. Bei einer Anstellung von vier Jahren ist das die eigentliche Lücke – nicht die Formulierung.

«Frau Zumstein verantwortete die Lohnbuchhaltung für 120 Mitarbeitende, führte die Quellensteuerabrechnungen und betreute die Einführung des neuen Zeiterfassungssystems.»
Derselbe Job, anderer Rahmen

Kein einziges lobendes Adjektiv, und trotzdem viel stärker. Wer so beschrieben wird, muss nicht zusätzlich als selbstständig bezeichnet werden; die Aufgaben zeigen es. Das ist der Hebel, den Sie in der Hand haben.

Typischer Fehler

Um das Wort «selbstständig» bitten und sonst nichts ändern. Ein eingefügtes Adjektiv in einem Satz ohne Inhalt fällt kaum ins Gewicht. Bitten Sie stattdessen um zwei bis drei konkrete Aufgaben – das ist eine sachliche Bitte und wirkt deutlich stärker.

Die Wörter, die Eigenständigkeit zeigen

Es gibt einen kleinen Wortschatz, an dem geübte Leserinnen erkennen, wie viel Spielraum jemand hatte. Er steht meist nicht im Bewertungssatz, sondern in der Beschreibung der Tätigkeit, und er verrät mehr über die Rolle als jede Note.

Verben und Zusätze im Tätigkeitssatz und was sie über die Rolle sagen
FormulierungGelesen alsSpielraum
erledigte die übertragenen Aufgabenführt aus, was zugewiesen wirdgering
unterstützte bei …arbeitet zu, trägt nicht die Aufgabegering
bearbeitete …zuständig für einen definierten Vorgangmittel
betreute …zuständig über die Zeit, mit Ansprechpartnerrollemittel
führte eigenständig durcharbeitet ohne laufende Anweisunghoch
verantwortete …trägt das Ergebnis, nicht nur den Vorganghoch
baute auf / führte einhat etwas geschaffen, das vorher nicht bestandsehr hoch
«Herr Bachmann unterstützte das Team bei der Bearbeitung der eingehenden Aufträge.»
Die Zuarbeit-Formel

«Unterstützte bei» liegt noch eine Stufe unter dem Tätigkeitssatz dieser Seite: Die Aufgabe gehört jemand anderem, die Person hilft dabei. Bei Lernenden und in der Einarbeitung ist das zutreffend. Steht es nach mehreren Jahren im Zeugnis, beschreibt es eine Rolle, die die meisten so nicht hatten, und es lohnt sich, nach dem eigenen Zuständigkeitsbereich zu fragen.

Suchen Sie diese Wörter in Ihrem Zeugnis. Wenn keines aus der unteren Hälfte vorkommt, obwohl Ihre Stelle es hergeben würde, liegt dort die Lücke, und nicht im Bewertungssatz, über den die meisten diskutieren. Welche Rolle die Vollständigkeit der Beschreibung insgesamt spielt, erklärt das Vollständigkeitsprinzip.

Beschreibt Ihr Zeugnis, was Sie tatsächlich gemacht haben?

Laden Sie es hoch und schreiben Sie in einem Satz dazu, wofür Sie zuständig waren. Sie bekommen eine Einordnung, welche Aufgaben im Text fehlen und wie sich das ergänzen lässt.

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Vier Stufen im Tätigkeitssatz

Ein Hinweis vorweg, der viel Ärger erspart: Die Stufe Ihres Tätigkeitssatzes sagt nichts darüber aus, wie gut Sie gearbeitet haben. Sie sagt nur, wie viel Mühe sich die schreibende Person mit der Beschreibung gemacht hat. Es gibt hervorragende Mitarbeitende mit einem Zeugnis auf Stufe 1, weil im Betrieb alle Zeugnisse so aussehen. Und es gibt sehr ausführliche Zeugnisse mit einer zurückhaltenden Bewertung. Beides zusammen zu lesen ist der ganze Trick.

Zwischen dem knappsten und dem stärksten Tätigkeitssatz liegen vier erkennbare Stufen. Sie unterscheiden sich nicht im Lob, sondern in der Menge an überprüfbarer Information. Genau daran hängt, ob eine Leserin sich nach dem Zeugnis etwas vorstellen kann.

Vier Stufen der Aufgabenbeschreibung Vom Rahmen zur Aussage Stufe 1 nur der Rahmen «erledigte die übertragenen Aufgaben» Stufe 2 Bereiche genannt «Kreditoren, Debitoren, Mahnwesen» Stufe 3 mit Umfang «für drei Gesellschaften, System Abacus» Stufe 4 mit Verantwortung «verantwortete den Monatsabschluss» austauschbar nachvollziehbar überprüfbar einordnend Die Stufen sagen nichts über Ihre Leistung. Sie sagen, wie viel eine fremde Leserin nach dem Zeugnis über Ihre Arbeit weiss.
Realistisch ist Stufe 3. Wer von Stufe 1 dorthin kommt, hat mehr gewonnen als mit jeder Diskussion über den Bewertungssatz.
Aus der Praxis Uns fällt regelmässig auf, dass Zeugnisse mit Stufe 1 kürzer sind als eine halbe Seite. Das ist der bessere Ansatzpunkt für eine Nachfrage: Über Länge und Vollständigkeit lässt sich sachlich sprechen, über einen Formulierungsgeschmack kaum.
Das sehen Schweizer HR täglich

Ein Tätigkeitssatz ohne Inhalt fällt in Bürofunktionen besonders auf, weil dort die Aufgaben stark variieren. Was in ein kaufmännisches Zeugnis gehört, zeigt Zeugnis im Büro; welche Formulierungen dabei als Warnzeichen gelten, sammelt die Liste der Warnzeichen.

Was in der Aufgabenliste stehen muss

Es gibt keine Vorschrift, die eine Mindestlänge festlegt. In der Praxis hat sich aber eine Erwartung eingespielt: Ein Zeugnis über eine mehrjährige Anstellung beschreibt die Tätigkeit so genau, dass eine fachfremde Person versteht, worum es ging. Vier bis acht Zeilen sind üblich, bei Führungsfunktionen mehr.

Bausteine einer belastbaren Aufgabenbeschreibung
BausteinBeispielWarum er zählt
FachbereichKreditorenbuchhaltungordnet Sie einer Funktion zu
Umfangrund 900 Belege im Monatmacht die Grösse der Aufgabe sichtbar
SystemeAbacus, Sage 50ist für Suchfilter und Vorselektion entscheidend
SchnittstellenZusammenarbeit mit der Revisionsstellezeigt Selbstständigkeit ohne das Wort
SonderaufgabenEinführung der digitalen Belegerfassunghebt Sie aus vergleichbaren Profilen heraus
Zeitraum je Aufgabeab 2024 zusätzlich Lohnwesenmacht Entwicklung sichtbar

Diese Liste ist zugleich Ihre Vorlage für eine Nachfrage. Betriebe formulieren ungern selbst; wer eine fertige Aufzählung mitliefert, bekommt sie in vielen Fällen weitgehend übernommen. Wie ein solcher Vorschlag aufgebaut wird und was dabei zu vermeiden ist, zeigt Arbeitszeugnis selbst schreiben.

Ein Wort zur Abgrenzung: Der Tätigkeitssatz ist nicht dasselbe wie die Bewertung, die ihm folgt. Wer beides verwechselt, bittet um das Falsche. Die Bewertung steckt in der Zufriedenheitsformel – wie sie abgestuft ist, zeigt «Zu unserer vollen Zufriedenheit». Der Tätigkeitssatz dagegen beschreibt nur, worauf sich diese Bewertung bezieht. Beide Teile lassen sich unabhängig voneinander ergänzen, und der Tätigkeitssatz ist der leichtere von beiden. Wo die Grenze zwischen einem knappen und einem unvollständigen Zeugnis verläuft, behandelt Schlecht oder gut?.

Wie sich der Satz drehen lässt

Die Bitte um mehr Inhalt hat eine deutlich höhere Erfolgsquote als die Bitte um eine bessere Bewertung. Der Grund ist einfach: Sie verlangen keine andere Meinung, sondern Vollständigkeit. Das lässt sich schwer ablehnen, wenn die genannten Aufgaben tatsächlich Ihre waren.

Führt zur Diskussion

«Der Satz klingt so, als hätte ich nur ausgeführt. Ich habe aber viel selbstständig gemacht und hätte gern, dass das anders formuliert wird.»

Führt zur Ergänzung

«Ich bitte Sie, die Tätigkeit zu präzisieren: ‚… verantwortete die Debitorenbuchhaltung für zwei Gesellschaften, führte das Mahnwesen und betreute die Einführung von Abacus.‘ Die Bewertung kann unverändert bleiben.»

Der entscheidende Halbsatz steht am Schluss: Die Bewertung kann unverändert bleiben. Damit nehmen Sie dem Anliegen die Schärfe. Sie stellen die Beurteilung nicht infrage und bitten nur darum, dass der Text vollständig beschreibt, was Sie gemacht haben. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen und richten Sie die Bitte an die Person, die unterschrieben hat.

Anonymisiertes Praxisbeispiel

Aus einem Satz wurden sieben Zeilen

Ein Netzelektriker EFZ, 41, sechs Jahre bei einem Elektrizitätswerk im Kanton Obwalden. Sein Zeugnis bestand aus einem Tätigkeitssatz der Stufe 1 und zwei Bewertungssätzen. Er schickte eine Aufzählung seiner Aufgaben mit Anlagen, Spannungsebenen und Pikettdienst und bat um Aufnahme. Die Personalabteilung übernahm sie fast wörtlich. Die Bewertung blieb gleich – das Zeugnis war danach trotzdem ein anderes Dokument.

Das sehen Schweizer HR täglich

Ein Zeugnis ohne Aufgabenliste wird in der Vorselektion schneller weggelegt als eines mit einer mittelmässigen Bewertung. Der Grund ist banal: Es lässt sich nicht mit dem Anforderungsprofil abgleichen.

Wenn die Ergänzung abgelehnt wird

Fragen Sie einmal nach dem Grund. Manchmal steht eine Konzernvorlage dahinter, die alle Zeugnisse gleich knapp hält – dann ist es kein Urteil über Sie und Sie können das im Gespräch auch so sagen. Bleibt jede Reaktion aus, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist in aller Regel kostenlos.

Was in zwanzig Sekunden hängen bleibt

In der Vorselektion bekommt ein Zeugnis selten mehr als eine halbe Minute. Gelesen wird in dieser Zeit nicht der ganze Text, sondern eine Handvoll Stellen: Funktionsbezeichnung, Dauer, die erste Zeile der Tätigkeitsbeschreibung, der Bewertungssatz und die Schlussformel. Alles, was in diesen fünf Stellen nicht vorkommt, existiert für die erste Runde praktisch nicht.

Das erklärt, warum ein Tätigkeitssatz der Stufe 1 so teuer ist. Er belegt eine der fünf Stellen und gibt nichts zurück. Zwei Bewerbungen mit identischer Bewertung können deshalb völlig unterschiedlich ankommen – nicht weil eine besser bewertet wurde, sondern weil eine überhaupt etwas erzählt.

Was nach dem Lesen hängen bleibt Zwei Zeugnisse, dieselbe Bewertung Tätigkeitssatz Stufe 1 Was hängen bleibt: Funktion Dauer der Anstellung Kein Abgleich mit dem Anforderungsprofil möglich. Tätigkeitssatz Stufe 3 Was hängen bleibt: Funktion und Dauer Fachbereich Umfang und System eine Sonderaufgabe Vier Anknüpfungspunkte für das Gespräch.
Der Unterschied entsteht nicht durch bessere Bewertung, sondern durch überprüfbare Angaben. Die kosten den Betrieb nichts.

Daraus folgt eine praktische Reihenfolge, wenn Sie mehrere Punkte ansprechen möchten. Bitten Sie zuerst um die Aufgaben, dann um die Schlussformel und erst zuletzt um Formulierungsdetails im Bewertungssatz. Die ersten beiden Bitten sind sachlich begründbar und werden häufig erfüllt; die dritte ist Geschmackssache und kann ein sonst wohlwollendes Gespräch verhärten. Wenn Sie nur eine einzige Änderung durchbringen wollen, nehmen Sie die Aufgabenliste.

Ihr Anspruch und seine Grenze

Grundlage ist Art. 330a OR. Das Vollzeugnis nach Absatz 1 spricht sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten aus. «Art» meint genau das, worum es auf dieser Seite geht: was Sie getan haben. Ein Zeugnis, das die Tätigkeit nicht erkennbar beschreibt, erfüllt diesen Punkt nur knapp, und das ist ein sachliches Argument, das nichts mit Sprachgefühl zu tun hat.

Auf einen bestimmten Wortlaut haben Sie keinen Anspruch. Verdeckte Abwertungen sind unzulässig, weil Art. 328 OR Ihre Persönlichkeit schützt. Wer nur eine Bestätigung über Art und Dauer will, kann sie nach Absatz 2 verlangen – das ist die knappere Variante ohne Bewertung. Für die Verjährung gilt Art. 128 Ziff. 3 OR mit fünf Jahren; ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln vorsehen.

Aus der Praxis Eine medizinische Praxisassistentin EFZ bekam auf ihre Bitte hin nicht nur die Aufgabenliste, sondern auch einen Satz über die Einarbeitung neuer Lernender – den hatte die Ärztin beim Durchgehen selbst ergänzt. Wer den Text konkret macht, erinnert den Betrieb daran, was tatsächlich war.

Tätigkeitssatz prüfen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Zeugnis hochladen, mehr braucht es nicht. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenZeugnis hochladen, E-Mail eintragen, fertig.
2Antwort erhaltenEinordnung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsNotenstufe, offene Stellen, dazu PDF und Word-Datei.
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Anfrageformular mit hochgeladenem Arbeitszeugnis, E-Mail-Feld und Zustimmung
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Zweite Seite der Auswertung mit auffälligen Formulierungen und Hinweisen
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Übertragung verschlüsselt, Unterlagen vertraulich behandelt.
Aufgabenbeschreibung im AbgleichSie erfahren, auf welcher Stufe Ihr Tätigkeitssatz liegt, welche Bausteine fehlen und welche Ergänzungen sich zu erbitten lohnen.
Formulierungen im KlartextJede bewertende Stelle wird übersetzt, in Alltagssprache statt Zeugnisdeutsch.
Notenstufe eingeordnetWo Ihr Zeugnis auf der Skala steht – und woran das im Text festgemacht ist.
Konkrete ÄnderungsvorschlägeAuf Wunsch ein sachliches Schreiben an den Betrieb mit besseren Formulierungen.
Vertraulich, ohne RegistrierungNur E-Mail nötig, geschwärzte Dokumente sind erlaubt, Zugangslink 7 Tage gültig.
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Keine Rechtsberatung – CHF 19.– einmaligVerständliche Einordnung Ihres Dokuments, keine rechtliche Bewertung und keine Vertretung gegenüber dem Betrieb.

Woran sich diese Seite hält

Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a Abs. 1 OR; es spricht sich über Art und Dauer sowie über Leistung und Verhalten aus.
Die knappe Variante
Wer nur eine Bestätigung über Art und Dauer will, kann sie nach Art. 330a Abs. 2 OR verlangen. Sie enthält keine Bewertung.
Kein Anspruch auf Wortlaut
Eine bestimmte Formulierung lässt sich nicht erzwingen. Eine erkennbar unvollständige Tätigkeitsbeschreibung ist dagegen ein sachlicher Ansatzpunkt.
Persönlichkeitsschutz
Verdeckte Abwertungen sind unzulässig; Art. 328 OR schützt Ihre Persönlichkeit auch im Zeugnis.
Frist
Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren gemäss Art. 128 Ziff. 3 OR. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann günstigere Regeln enthalten.
Für wen diese Seite ist
Für Angestellte in der Schweiz, deren Zeugnis freundlich bewertet und nicht beschreibt, was sie tatsächlich getan haben.
Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung von Zeugnisformulierungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beinhaltet keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine verbindliche rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Wie ausführlich eine Tätigkeitsbeschreibung sein muss, ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Bei rechtlichen Streitfragen wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Was bedeutet «erledigte die ihm übertragenen Aufgaben»?

Der Satz beschreibt, dass jemand ausgeführt hat, was ihm zugewiesen wurde. Er sagt nichts darüber, ob die Person selbst etwas angestossen, mitgedacht oder Verantwortung übernommen hat. Das ist keine Kritik, aber eine erkennbar enge Beschreibung der Rolle.

Ist die Formulierung ein Warnzeichen?

Für sich allein nicht. Sie ist in Schweizer Zeugnissen sehr verbreitet und stammt oft aus einer Vorlage. Auffällig wird sie erst, wenn die Stelle Eigenverantwortung verlangte und der Text an keiner Stelle davon spricht.

Wie sähe eine stärkere Formulierung aus?

Stärker sind Sätze, die eine Handlung der Person zum Subjekt machen: «führte den Monatsabschluss eigenständig durch», «betreute den Kundenstamm Ostschweiz selbstständig». Entscheidend ist nicht das Adjektiv, sondern dass eine konkrete Aufgabe genannt wird.

Kann ich eine andere Formulierung verlangen?

Ein Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut besteht nicht. Nach Art. 330a OR haben Sie aber Anspruch auf ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Eine unvollständige Aufgabenbeschreibung ist deshalb ein guter Ansatzpunkt für eine Bitte um Ergänzung.

Gilt das auch bei ausführenden Stellen?

Dort ist die Formulierung meist sachlich richtig. Wer nach klarer Anweisung arbeitet, wird auch so beschrieben. Selbst dann lohnt es sich, auf eine konkrete Aufgabenliste zu achten – Zahlen, Systeme und Verantwortungsbereiche wirken stärker als jedes Adjektiv.

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