Worauf bei der Durchsicht geachtet wird
Zeugnisse, bei denen der Aufgabenteil ausführlich ist und die Bewertung in einem einzigen Halbsatz abgehandelt wird. Diese Schieflage fällt schneller auf als ein einzelnes schwaches Wort, weil sie das Gewicht des ganzen Dokuments verschiebt.
Hinweis zur Einordnung
Beim Lesen wird zuerst geprüft, ob alle erwarteten Abschnitte vorhanden sind, und erst danach, wie sie formuliert sind. Ein vollständiges, nüchtern geschriebenes Zeugnis wirkt deshalb verlässlicher als ein wärmer formuliertes, in dem ein Pflichtteil fehlt.
Dieselbe Anstellung, einmal lückenhaft
Der Anspruch auf ein vollständiges Zeugnis ergibt sich aus Art. 330a Abs. 1 OR: Das Vollzeugnis muss sich zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Leistung und Verhalten äussern. Fehlt einer dieser Teile, ist das Zeugnis nicht bloss knapp, sondern unvollständig. Das folgende Beispiel stammt aus einem Betrieb im Kanton Solothurn.
Vorher (lückenhaft)«Frau Studer war vom 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2026 bei uns angestellt. Ihre Arbeit erledigte sie zu unserer Zufriedenheit.»
Nachher (vollständig)«Frau Studer, Sachbearbeiterin Rechnungswesen, war im Pensum von 90 Prozent für die Kreditorenbuchhaltung mit rund 4000 Belegen pro Jahr sowie für den Monatsabschluss verantwortlich. Sie erledigte diese Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und externen Partnern war jederzeit vorbildlich.»
Ergänzt wurden genau die Teile, die das Vollständigkeitsprinzip verlangt: Funktion, Aufgaben mit Umfang, Leistungsbewertung und Verhaltensbeurteilung. Wer eine Ergänzung verlangt, sollte darum nicht um mehr Lob bitten, sondern die fehlenden Bausteine einzeln benennen.
Vollständigkeit bei Zwischenzeugnis und kleinem Pensum
Der Grundsatz gilt für jedes qualifizierte Zeugnis – auch für das Zwischenzeugnis während der Anstellung und für Stellen mit kleinem Pensum oder im Stundenlohn. Ein Zwischenzeugnis darf sich nur in der Zeitform unterscheiden, nicht im Umfang: Auch dort gehören Aufgaben, Leistung, Verhalten und ein wertschätzender Schluss hinein. Mehr dazu unter Zwischenzeugnis verstehen.
Beim kleinen Pensum gilt: Der Massstab bleibt derselbe, nur die Beobachtungsbasis ist kürzer. War der Einsatz zu kurz für eine echte Beurteilung, ist ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer die ehrliche Lösung – eine Lücke im Vollzeugnis ist es nicht.
Ergänzung verlangen: so gehen Sie vor
Fehlt ein üblicher Teil, müssen Sie das nicht hinnehmen. Bitten Sie den Betrieb sachlich um Ergänzung und benennen Sie konkret das fehlende Kapitel – nicht «das Zeugnis ist schlecht», sondern «es fehlt die Beurteilung meiner Leistung».
So bleibt das Gespräch konstruktiv, und die Rechtslage ist auf Ihrer Seite: Der Anspruch auf ein vollständiges Zeugnis folgt direkt aus Art. 330a OR. Wie Sie eine Anpassung durchsetzen, zeigt Korrektur durchsetzen.